KFZ-Zulassung ab 01.03.2008

eben von meiner Versicherung bekommen:
Der Gesetzgeber hat vor kurzem die Weichen für die Automatisierung
des KFZ-Zulassungsverfahrens neu gestellt. Ab 1.3.2008 ändert
sich das Verfahren zur Zulassung eines Fahrzeugs. Dafür wird
dann eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) benötigt.
Die „Doppelkarte“, die für die Zulassung eines Kraftfahrzeuges
als Nachweis für den gesetzlich vorgeschriebenen KFZ-Versicherungsschutz
diente und zwingend erforderlich war, ist immer noch
jedem ein Begriff. Beinahe unbemerkt wurde jedoch bereits 2003
ein Teil der „Doppelkarte“ durch die „Versicherungsbestätigung“
abgelöst. Seither erfolgte der Datenaustausch zwischen den Zulassungsstellen,
dem Kraftfahrtbundesamt und den Versicherern
partiell auf elektronischem Weg.
Zum 1.3.2008 folgt nun der zweite Schritt: Die Zulassungsstellen
stellen komplett auf ein elektronisches Verfahren um. Versicherungsgesellschaften
sind dann verpflichtet, den Zulassungsbehörden
und dem Kraftfahrtbundesamt auf elektronischem Weg
Mitteilung über den Versicherungsschutz zu machen.
Bei Fahrzeugwechsel oder -neuanschaffung erhalten Sie daher
in Zukunft von uns anstelle der Versicherungs- oder Doppelkarte
eine 7-stellige Referenznummer, die so genannte „elektronische
Versicherungsbestätigungsnummer“ (eVB-Nummer). Dazu benötigen
wir mindestens den Namen, das Geburtsdatum und die Anschrift
des Fahrzeughalters sowie – bei abweichender Halterschaft
– Angaben zum Versicherungsnehmer. Ohne diese Daten in elektronischer
Form kann die Referenznummer nicht generiert und
Ihr Fahrzeug nicht zugelassen werden. Die Fahrzeugdaten sowie
der gewünschte Versicherungsumfang sind freiwillige Angaben.
Der Gesetzgeber hat vor kurzem die Weichen für die Automatisierung
des KFZ-Zulassungsverfahrens neu gestellt. Ab 1.3.2008 ändert
sich das Verfahren zur Zulassung eines Fahrzeugs. Dafür wird
dann eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) benötigt.
Die „Doppelkarte“, die für die Zulassung eines Kraftfahrzeuges
als Nachweis für den gesetzlich vorgeschriebenen KFZ-Versicherungsschutz
diente und zwingend erforderlich war, ist immer noch
jedem ein Begriff. Beinahe unbemerkt wurde jedoch bereits 2003
ein Teil der „Doppelkarte“ durch die „Versicherungsbestätigung“
abgelöst. Seither erfolgte der Datenaustausch zwischen den Zulassungsstellen,
dem Kraftfahrtbundesamt und den Versicherern
partiell auf elektronischem Weg.
Zum 1.3.2008 folgt nun der zweite Schritt: Die Zulassungsstellen
stellen komplett auf ein elektronisches Verfahren um. Versicherungsgesellschaften
sind dann verpflichtet, den Zulassungsbehörden
und dem Kraftfahrtbundesamt auf elektronischem Weg
Mitteilung über den Versicherungsschutz zu machen.
Bei Fahrzeugwechsel oder -neuanschaffung erhalten Sie daher
in Zukunft von uns anstelle der Versicherungs- oder Doppelkarte
eine 7-stellige Referenznummer, die so genannte „elektronische
Versicherungsbestätigungsnummer“ (eVB-Nummer). Dazu benötigen
wir mindestens den Namen, das Geburtsdatum und die Anschrift
des Fahrzeughalters sowie – bei abweichender Halterschaft
– Angaben zum Versicherungsnehmer. Ohne diese Daten in elektronischer
Form kann die Referenznummer nicht generiert und
Ihr Fahrzeug nicht zugelassen werden. Die Fahrzeugdaten sowie
der gewünschte Versicherungsumfang sind freiwillige Angaben.