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KFZ-Zulassung ab 01.03.2008

BeitragVerfasst: 12.12.2007, 12:15
von Maze
eben von meiner Versicherung bekommen:

Der Gesetzgeber hat vor kurzem die Weichen für die Automatisierung
des KFZ-Zulassungsverfahrens neu gestellt. Ab 1.3.2008 ändert
sich das Verfahren zur Zulassung eines Fahrzeugs. Dafür wird
dann eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) benötigt.
Die „Doppelkarte“, die für die Zulassung eines Kraftfahrzeuges
als Nachweis für den gesetzlich vorgeschriebenen KFZ-Versicherungsschutz
diente und zwingend erforderlich war, ist immer noch
jedem ein Begriff. Beinahe unbemerkt wurde jedoch bereits 2003
ein Teil der „Doppelkarte“ durch die „Versicherungsbestätigung“
abgelöst. Seither erfolgte der Datenaustausch zwischen den Zulassungsstellen,
dem Kraftfahrtbundesamt und den Versicherern
partiell auf elektronischem Weg.
Zum 1.3.2008 folgt nun der zweite Schritt: Die Zulassungsstellen
stellen komplett auf ein elektronisches Verfahren um. Versicherungsgesellschaften
sind dann verpflichtet, den Zulassungsbehörden
und dem Kraftfahrtbundesamt auf elektronischem Weg
Mitteilung über den Versicherungsschutz zu machen.
Bei Fahrzeugwechsel oder -neuanschaffung erhalten Sie daher
in Zukunft von uns anstelle der Versicherungs- oder Doppelkarte
eine 7-stellige Referenznummer, die so genannte „elektronische
Versicherungsbestätigungsnummer“ (eVB-Nummer). Dazu benötigen
wir mindestens den Namen, das Geburtsdatum und die Anschrift
des Fahrzeughalters sowie – bei abweichender Halterschaft
– Angaben zum Versicherungsnehmer. Ohne diese Daten in elektronischer
Form kann die Referenznummer nicht generiert und
Ihr Fahrzeug nicht zugelassen werden. Die Fahrzeugdaten sowie
der gewünschte Versicherungsumfang sind freiwillige Angaben.

BeitragVerfasst: 12.12.2007, 12:30
von HWABIKER
Gut zu wissen Maze,

aber bis dahin haste doch die R 1200 C längst angemeldet, oder ??:wink:

BeitragVerfasst: 12.12.2007, 12:32
von Heinz
...auch schon bekannt :?:

Kfz-Schein nicht im Handschuhfach lassen
Erschienen am 10. Dezember 2007 | dpa / T-Online
Auto-Einbruch (Bild: dpa)
Eigentlich eine Selbstverständlichkeit: Wichtige Dinge sollten nicht im Auto zurückgelassen werden – keine Wertgegenstände, aber auch nicht der Kfz-Schein. Wer diesen zum Beispiel im Handschuhfach deponiert, riskiert seinen Versicherungsschutz, wie aus einem aktuellen Urteil hervorgeht.


Weitergabe von Kundendaten - Was Versicherte tun können

Versicherer verlangt Geld zurück
Ein Fahrzeughalter hatte den Diebstahl seines Autos der Versicherung gemeldet. Die zahlte auch zunächst unter Vorbehalt – bis herauskam, dass der Fahrzeugschein im Pkw war. Daraufhin verlangte der Versicherer das Geld zurück.

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Grob fahrlässiger Leichtsinn
Mit Recht, befand jetzt das Oberlandesgericht Celle. Wer seinen Kfz-Schein generell im Auto liegen lässt, handelt grob fahrlässig, argumentierten die Richter. Der Halter habe durch das ständige Aufbewahren des Kfz-Scheins im Wagen den Dienstahl begünstigt. Daher sei die Versicherung in diesem Fall leistungsfrei.

Leichter über die Grenze
Nach Ansicht des Gerichts wird mit dem Aufbewahren des Papiers im Fahrzeug insbesondere der Grenzübergang erleichtert, wenn das Auto gestohlen wird. Denn mit dem Fahrzeugschein könne der Fahrer leicht den Eindruck erwecken, "nutzungsberechtigt" zu sein (Az.: 8 U 62/07).

BeitragVerfasst: 12.12.2007, 12:36
von HWABIKER
@ Heinz....

:shock: Oups... nee... dann muss ich das ab heute ändern :roll:

BeitragVerfasst: 12.12.2007, 14:24
von Dietmar GM
HWABIKER hat geschrieben:@ Heinz....

:shock: Oups... nee... dann muss ich das ab heute ändern :roll:


Genau Rainer, leg den Schein unter den Beifahrersitz. :wink:

BeitragVerfasst: 12.12.2007, 14:52
von Heinz
Dietmar GM hat geschrieben:
HWABIKER hat geschrieben:@ Heinz....

:shock: Oups... nee... dann muss ich das ab heute ändern :roll:


Genau Rainer, leg den Schein unter den Beifahrersitz. :wink:


:lol: :lol: :lol:

BeitragVerfasst: 12.12.2007, 16:15
von Maze
HWABIKER hat geschrieben:Gut zu wissen Maze,

aber bis dahin haste doch die R 1200 C längst angemeldet, oder ??:wink:


R1200CL, soviel zeit muß sein :wink: :lol:

BeitragVerfasst: 12.12.2007, 16:42
von kivo
Maze hat geschrieben:
HWABIKER hat geschrieben:Gut zu wissen Maze,

aber bis dahin haste doch die R 1200 C längst angemeldet, oder ??:wink:


R1200CL, soviel zeit muß sein :wink: :lol:


...L, wie Lieblingsmopped :lol:

Harzlich
Kivo

BeitragVerfasst: 12.12.2007, 16:58
von Maze
kivo hat geschrieben:
...L, wie Lieblingsmopped :lol:

Harzlich
Kivo



oder Lendenschoner

BeitragVerfasst: 12.12.2007, 22:06
von HWABIKER
Maze hat geschrieben:
HWABIKER hat geschrieben:Gut zu wissen Maze,

aber bis dahin haste doch die R 1200 C längst angemeldet, oder ??:wink:


R1200CL, soviel zeit muß sein :wink: :lol:



:oops: :oops: :wink:

BeitragVerfasst: 12.12.2007, 22:23
von G-Triver
Gehts eigentlich um die eVB oder um Mazes C L?

Elektronisches Verfahren ist doch gut. Dann wissen die Behörden wenigstens alles von einem. Sie brauchen das dann nicht mehr in meinem PC zu "Erspähen".

BeitragVerfasst: 13.12.2007, 08:37
von stormcloud
Wenn es dann mal Probleme geben sollte, kann man es aber gut auf den Rechner schieben...

Uns wurde mal ein Zwangsgeld angedroht vom Finanzamt.
Nach meinem erbosten Rückruf wurde dann ein "Computerfehler" als Grund des Fehlers genannt.... :evil:

BeitragVerfasst: 13.12.2007, 20:43
von G-Triver
...echt ätzend!