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Wie hoch ist hier die erlaubte Höchstgeschwindigkeit?

BeitragVerfasst: 24.12.2007, 14:28
von K12ER
Hallo Jungz,

ich muss mich damit mal an euch wenden, da ich beim googlen irgendwie nix passendes gefunden habe.

Also, in meiner Gegend hier von Giessen in Richtung Marburg gibt es eine zweispurige Autobahn. In Höhe Lollar enden die blauen Autobahnschilder und wechseln auf gelbe Bundesstrassen-Schilder. Die Starsse ist aber weiterhin in beide Richtungen zweispurig, und durch eine Mittelleitplanke baulich voneinander getrennt. Im Prinzip merkt man keinen Unterschied, außer das die Schilder nun Gelb sind.

Aber wie schnell darf man dort fahren? Auf dem Autobahnabschnitt "blaue Schilder ist kein Tempolimit" ab Lollar sind es "gelbe Bundesstrassenschilder".

Darf ich weiterhin am Gashahn drehen, oder ist hier nur noch 100km/h erlaubt.

Wer weis da etwas genaues, oder hat einen Gesetzestext dafür gefunden??

Danke vorab :wink: :wink:

BeitragVerfasst: 24.12.2007, 14:36
von Georg
Auf baulich getrennten Straßen gibt es keine Geschwindigkeitsbegrenzung.

StVO § 3 (3)

BeitragVerfasst: 24.12.2007, 14:38
von bernile
Hallo,

wenn ich richtig Informiert bin gilt auf allen Straßen mit 2 Spuren in einer Fahrtrichtung keine Geschwindigkeitsbegrenzung, früher nur auf Autobahn oder Schnellstraße jetzt egal, jedoch keine Abbiegespur.
Es sei denn durch Verkehrsschilder geregelt.


Nachtrag richtig sie müssen baulich voneinander getrennt sein, es reichen auch eine doppel durchgezogene Linie (beamtendeutsch Baulich voneinander getrennt)

BeitragVerfasst: 24.12.2007, 14:40
von Georg
Steht oben, Bernhard. :wink:

BeitragVerfasst: 24.12.2007, 14:41
von bernile
schon erkannt hast recht :lol:

BeitragVerfasst: 24.12.2007, 14:50
von K12ER
Grund für meine Frage war, das wir gestern abend in gemütlicher Runde über die vergange Saison geplaudert haben. Und dann kam halt das Thema auf, das auf oben genannter Bundesstrasse angeblich Radarfahrzeuge gesichtet wurden, die von einer Überführung dieser Bundesstrasse aus Messungen durchgeführt haben. Ob das jetzt Geschwindigkeitsmessungen oder Abstandsmessungen waren, wußte natürlich niemand genau. Aber da diese Strasse wirklich sehr gut ausgebaut ist, und mit ihren langgezogen Kurven regelmässig unsere R1-sen an ihr Leistungslimit gebracht wurden, wäre Tempo 100 oder 130km/h ja echt Führerscheingefährdent. :twisted: :twisted:

BeitragVerfasst: 24.12.2007, 15:34
von Georg
Aber, jetzt weißt du Bescheid, oder?

BeitragVerfasst: 24.12.2007, 17:45
von Gekko
Die Beschränkung von 100km/h gilt nicht auf ... Steht aber nicht da , daß man jede mögliche Geschwindigkeit fahren darf . Ich denke es handelt sich hier um eine Kraftfahrstrasse mit Beschränkung auf 120 oder 130 Km/h .
Gekko

BeitragVerfasst: 24.12.2007, 17:56
von K12ER
KR hat geschrieben:Aber, jetzt weißt du Bescheid, oder?


So wie ich das jetzt gelesen habe, gibts es kein Tempolimit. Hoffe das es auch so ist, und ich nicht nächstes Jahr in Falle rase...... :cry:

BeitragVerfasst: 24.12.2007, 18:29
von Detlef
Hoffe lieber, dass Du nicht in den Tod rast ... :roll:

Besinnlichen Gruß zum Heiligen Abend!

BeitragVerfasst: 24.12.2007, 18:29
von Sonntagsfahrer
Ich fahre da auch immer etwas zügiger durch. Hab aber auch keine Ahnung, was da für Schilder stehen.

Geblitzt hats aber noch nie und gebremst wird erst, wenns wieder einspurig wird :wink:

BeitragVerfasst: 24.12.2007, 22:19
von Georg
Gekko hat geschrieben:Die Beschränkung von 100km/h gilt nicht auf ... Steht aber nicht da , daß man jede mögliche Geschwindigkeit fahren darf . Ich denke es handelt sich hier um eine Kraftfahrstrasse mit Beschränkung auf 120 oder 130 Km/h .
Gekko


Ich empfehle dir dringend einen Auffrischungskurs bei einer Fahrschule deiner Wahl.

BeitragVerfasst: 24.12.2007, 23:52
von Heinz
KR hat geschrieben:Auf baulich getrennten Straßen gibt es keine Geschwindigkeitsbegrenzung.

StVO § 3 (3)


...stimmt. :)

BeitragVerfasst: 25.12.2007, 01:29
von bernile
die müssen aber min. 2 Spuren in eine Richtung haben, mit nur 1 Spur giltet das nicht und baulich Getrennt sind schon 2 durchgezogene Striche, es muss keine Mauer oder Leitplanken sein.

(Klugscheiß wieder aus)

BeitragVerfasst: 25.12.2007, 02:07
von Sonntagsfahrer
@K12ER

Ich konnte mich am Abend mal kurz mit einem von der blau- silbernen Fraktion unterhalten.

Du fährst von der A 485 auf die B 3a, was bedeutet, das Du Dich dort auf einer "gelben Autobahn" befindest. Hier gelten die gleichen Vorgaben wie auf der normalen Autobahn. Bla bla bla.

Der einzige Unterschied zur Autobahn ist der, das die Straße irgendwann einspurig wird und ab dort wieder die Regeln für eine Bundesstraße greifen.

Du darfst also weiter "normal" drüberdüsen.

Kein Blitzer, keine Punkte.