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Ansprüche bei unverschuldetem Unfall

BeitragVerfasst: 12.07.2008, 08:52
von Carboner
Hallo, meine Frage ist was für Ansprüche hat man bei einer unverschuldeten Unfallbeteiligung wenn man sein Fahrzeug nicht komplett reparieren läßt?
Also, soweit ich weiß hat man Anspruch auf den Nettobetrag des Gutachtens (also ohne Mwst)
plus die Mehrwertsteuer aus der Teilreparatur
plus die Tage Nutzungsausfallentschädigung die der Gutachter veranschlagt hat.
Kommt noch was dazu oder weiß jemand was anderes?

Gruß Sascha

BeitragVerfasst: 12.07.2008, 09:12
von Heinz
...entgangene Fahrfreude? kuckst Du. :lol:

BeitragVerfasst: 12.07.2008, 09:33
von Dachhase
Heinz hat geschrieben:...entgangene Fahrfreude? kuckst Du. :lol:

...boh, ist ja ein dicker Hund, endlich
mal wieder was Positives für uns Mopedfahrer :lol:

Gruß Ralf

BeitragVerfasst: 12.07.2008, 09:55
von Detlef
der Richter fährt bestimmt ebenfalls Harley. Würde mich mal interessieren was passiert wäre, wenn der Kläger eine K1200 gefahren hätte.

LUXUSKLASSE... :roll:

BeitragVerfasst: 12.07.2008, 10:00
von Harryholder
Fällt da eine K12R oder S auch drunter?
Meint ihr die entscheiden nach Wert des Motorrads?
Sprich eine 20.000 Grenze eventuell ;)

BeitragVerfasst: 12.07.2008, 10:16
von RHEINPFEIL
Hei

Genau wie oben beschrieben ist es richtig.
Nutzungsausfall nur wenn auch eine Werkstatt beauftragt wird, glaub ich, da ja kein Ausfall entsteht, wenn nichts gemacht wird .
Für ne K gibt es 70€ Nutzungsausfall wenn ich nicht irre.
Gab da neulich irgendwo ne Tabelle die sich der ADAC oder sonst wer ausgedacht hat um diese Angelegenheit zu normieren, dabei hat man Abstufungen nach Hubraum vorgenommen.

Weitergehende Schadenersatzforderungen, wie entgangener Gewinn oder ähliches müssen nachgewiesen werden, wichtig ist immer das ein Schaden in Geldwert geltend gemacht wird. Entgangene Lebensfreude ist leider unbezahlbar :D

BeitragVerfasst: 12.07.2008, 11:46
von Carboner
Nee, ´s war keine K, puuh, das Auto von ner Bekannten mußte leiden. :(