Wie hoch ist hier die erlaubte Höchstgeschwindigkeit?

Alles was nirgends reinpasst!

Beitragvon HWABIKER » 25.12.2007, 02:29

Na, das ist doch wirklich ein nettes kleines Weihnachtsgeschenk für unseren K12ER...


Also, zügig durchblasen und...bremse erst wenn Du Gott siehst... :roll:
1300 Krüsse
aus dem Norden

Rainer

Nolite turbare lineam meam

BildBild Bild


K 1300 S und mehr auf
http://www.hwabiker.de.to

die besten Skigebiete auf
http://www.herrenrunde.de.to
Benutzeravatar
HWABIKER
 
Beiträge: 4251
Registriert: 10.10.2006, 21:53
Wohnort: Region Hannover

Beitragvon Luggelack » 25.12.2007, 02:37

Entweder Bauliche Trennung z.b. Grünstreifen, Leidplanke oder mehrere Fahrstreifen in beide Richtungen dann jeweils keine Geschwindigkeitsbegrenzung (bzw empfohlene Richtgeschwindigkeit von 130km/h)
Grüäß aus Südbaden

__________________

Wenn nix schleift ist es nicht schnell ;-)
Benutzeravatar
Luggelack
 
Beiträge: 52
Registriert: 13.02.2005, 16:58
Wohnort: 79418 Schliengen

Beitragvon Gekko » 25.12.2007, 09:49

KR hat geschrieben:
Gekko hat geschrieben:Die Beschränkung von 100km/h gilt nicht auf ... Steht aber nicht da , daß man jede mögliche Geschwindigkeit fahren darf . Ich denke es handelt sich hier um eine Kraftfahrstrasse mit Beschränkung auf 120 oder 130 Km/h .
Gekko


Ich empfehle dir dringend einen Auffrischungskurs bei einer Fahrschule deiner Wahl.

Wenn ich mal Zeit habe :lol: Danke für den Tip Besserwessi :wink:
Gekko
Von da wo die Berge sind :-)
Benutzeravatar
Gekko
 
Beiträge: 1141
Registriert: 15.04.2006, 05:56
Wohnort: Kempten

Beitragvon K12ER » 25.12.2007, 13:15

Sonntagsfahrer hat geschrieben:@K12ER

Ich konnte mich am Abend mal kurz mit einem von der blau- silbernen Fraktion unterhalten.

Du fährst von der A 485 auf die B 3a, was bedeutet, das Du Dich dort auf einer "gelben Autobahn" befindest. Hier gelten die gleichen Vorgaben wie auf der normalen Autobahn. Bla bla bla.

Der einzige Unterschied zur Autobahn ist der, das die Straße irgendwann einspurig wird und ab dort wieder die Regeln für eine Bundesstraße greifen.

Du darfst also weiter "normal" drüberdüsen.



Kein Blitzer, keine Punkte.


Danke
Das war ja dann doch noch ein super Weihnachtsgeschenk :wink: :wink:
Zuletzt geändert von K12ER am 25.12.2007, 13:17, insgesamt 1-mal geändert.
Bild
Benutzeravatar
K12ER
 
Beiträge: 488
Registriert: 04.11.2007, 13:37
Wohnort: Hessen/Giessen

Beitragvon bernile » 25.12.2007, 13:17

Luggelack hat geschrieben:Entweder Bauliche Trennung z.b. Grünstreifen, Leidplanke oder mehrere Fahrstreifen in beide Richtungen dann jeweils keine Geschwindigkeitsbegrenzung (bzw empfohlene Richtgeschwindigkeit von 130km/h)



Nein nicht oder, sondern nur mit 2 Fahrstreifen in eine Richtung
Früher war nur auf Autobahn und Schnellstraße keine Geschwindigkeitsbegrenzung. Heute Gilt 1. min. 2 Fahrstreifen in eine richtung und 2. eben diese bauliche trennung egal ob 4 spuriger Feldweg Bundesstraße, Landstraße oder was auch immer.

Deshalb sind z.B. auf 4 Spurigen Landstraßen jetzt 100 oder 80 Schilder.

Wird eine Autobahn einspurig gilt auch ein Tempolimit meistens wird dann die Geschw. durch Schilder geregelt
Gruß
Bernhard
bernile
 
Beiträge: 1353
Registriert: 21.02.2006, 20:41
Wohnort: Balingen
Motorrad: abc

Beitragvon Luggelack » 25.12.2007, 17:42

StVO § 3 Geschwindigkeit
1 Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50m, so darf er nicht schneller als 50hm/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. Auf Fahrbahnen die so schmal sind, daß dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muß er jedoch so langsam fahren, daß er mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke anhalten kann.

2 Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, daß sie den Verkehrsfluß behindern.

2a Die Kraftfahrzeugführer müssen sich gegenüber Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten daß eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

3 Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigen Umständen
1. innerhalb geschlossener Ortschaften 50 km/h
2. außerhalb geschlossener Ortschaften
a) für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t bis 7,5t, ausgenommen Personenkraftwagen, für Personenkraftwagen mit Anhänger und Lastkraftwagen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5t mit Anhänger und für Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger 80km/h
b) für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5t, für alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen sowie Lastkraftwagen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5t und für Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen 60km/h
c) für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5t 100km/h

Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen haben.

4 Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt für Kraftfahrzeuge mit Schneeketten auch unter günstigsten Umständen 50km/h.
Grüäß aus Südbaden

__________________

Wenn nix schleift ist es nicht schnell ;-)
Benutzeravatar
Luggelack
 
Beiträge: 52
Registriert: 13.02.2005, 16:58
Wohnort: 79418 Schliengen

Beitragvon bernile » 25.12.2007, 19:45

anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung


"Fahrbahnen" mehrzahl
Gruß
Bernhard
bernile
 
Beiträge: 1353
Registriert: 21.02.2006, 20:41
Wohnort: Balingen
Motorrad: abc

Beitragvon Georg » 25.12.2007, 22:41

bernile hat geschrieben:anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung

"Fahrbahnen" mehrzahl



Bernhard, es besteht ein kleiner Unterschied zwischen Fahrbahn und Fahrstreifen.
Wobei mit Fahrstreifen eben das Teil einer Fahrbahn gemeint ist, das wir mit unseren Fahrzeugen befahren und das es zum Beispiel einspurig, mehrspurig, entgegengesetzt, nebeneinander und vielleicht auch übereinander gibt.

Ergo besteht eine Fahrbahn aus mindestens einem Fahrstreifen, meistens jedoch aus zwei oder mehreren sich entgegenkommenden.
Georg
Benutzeravatar
Georg
 
Beiträge: 14632
Registriert: 29.03.2006, 19:33
Wohnort: In der Nähe der Stadt, die es nicht gibt.

Vorherige

Zurück zu off Topic

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 38 Gäste

BMW-Motorrad-Bilder |  K 1200 S |  K 1300 GT |  K 1600 GT |  K 1600 GTL |  S 1000 RR |  G 650 X |  R1200ST |  F 800 R |  Datenschutzerklärung |  Impressum