Spaßbiker hat geschrieben:old school hat geschrieben:
Welche Antworten erhält man als nachfragender Kunde z.B. vom Händler ?
Was KANN der Händler oder Hersteller (BMW) schon antworten?
Im Prinzip ist dieser Fall mit dem Diesel-Skandal vergleichbar.
Beim Diesel-Skandal wurden die Motoren/Software vorsätzlich manipuliert, um die vorgegebenen
CO- Richtwerte einzuhalten. (Hier wurde der Staat um die Einhaltung der Gesetzte betrogen).
Beim K 1600 „Skandal“ wurde die Leistung -nach unten- manipuliert, um die Euro4 Hürde zu nehmen. (Hier wurde der Kunde/Käufer mit „Falschangaben zur Leistungsangabe des Produktes“ betrogen.
Nimmt man sich nur mal die
Betriebsbescheinigung (EU Übereinstimmungsbescheinigung) zur Brust, welches ein Amtliches Dokument ist und jeder Käufer zur Zulassung/Inbetriebnahme/Nutzung der K 1600 benötigt.
EU-Übereinstimmungsbescheinigung für JEDES Fahrzeug aus der Baureihe des genehmigten Typs (hier K 1600) vollständige Fahrzeuge
bescheinigt BMW - an Eides statt- unter anderem, dass die
-Nennleistung 118,00 kW bei 7750 Umdrehungen,
-das Verhältnis Nennleistung/Leistung in fahrbereitem Zustand 0,36 (kW/kg)
-und die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges 250 km/h
beträgt.
Also würden auch einzelne mit Leistungsminderung gemessene K 1600 ausreichen, um hier den Verdacht auf arglistige Täuschung und auch betrügerische Absicht zu untermauern.
Im weitesten Sinne auch (bei ganzen Serien mit gravierender Leistungsminderung ausgelieferten K 1600) § 267 StGB (Urkundenfälschung), 268 StGB (Fälschung technischer Aufzeichnungen), oder §5 UWG (irreführende geschäftliche Handlungen) so wie mehrere § im BGB usw.
So einfach ist die Angelegenheit für BMW wohl nicht, nur eine Frage der Zeit und wie lange wir uns das gefallen lassen.....
Deshalb ist für BMW -meiner Meinung nach- „ Das Schweigen im Walde“ nicht nur ein Filmtitiel und Roman von Ludwig Ganghofer, sondern z. Z. bittere Notwendigkeit.
(Alle Angaben ohne Gewähr)
LG Spaßbiker