Moin,
bei meiner K16 aus 2017 funktioniert es auch nur mit TFL solo, sobald die beiden Nebellampen am Taster angeschaltet werden, wird auf Abblendlicht umgeschaltet.
Die Krux liegt in der nicht klar formulierten Abgrenzung der ECE Richtlinie R48
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Tagfahrleuchten müssen sich bei Aktivierung des Abblendlichtes automatisch abschalten und dürfen nicht zusammen mit dem Stand-, Abblendlicht oder Fernlicht leuchten (Ausnahme: Lichthupe)."und der Passage aus dem §17 StVO Beleuchtung:
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Wer ein Kraftrad führt, muss auch am Tag mit Abblendlicht oder eingeschalteten Tagfahrleuchten fahren......
...Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten (Standlicht...)"
Die (nicht zulässige) Lösung des TFL + Nebel liegt in den Anschaltbedingungen (§17.3) für Nebelscheinwerfer:
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Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein."Damit ergibt sich glasklar, daß die Nebler nicht ohne Abblendlicht laufen dürfen, im Falle des Motorrades ist die Ausnahme des "Begrenzungsleuchten anstelle Abblendlicht" aufgrund der Ausschließlichkeit "Abblendlicht oder TFL in Bewegung" nicht anwendbar.
Es ist zwar ziemlicher Schwachsinn, die bessere Erkennbarkeit des Motorrades (& damit den Sicherheitsgewinn) dieser Regel zu unterwerfen, aber rein rechtlich begeht das Motorrad beim Fahren mit eingeschalteten Nebelscheinwerfern (ohne die dazugehörigen Bedingungen) eine Owi.
Gleiches gilt für den Hersteller, der so eine Schaltung ermöglicht.