Moin @ all,
nein, es ist nicht Kriegsentscheidend. Und, ja: Ich kann immer noch gut schlafen aber es treibt mich seit längerem eine Frage um.(Klugscheisser und Gutbürgermodus on/).
Laut § 3 STVO beträgt die Höchstgeschwindigkeit von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen ausserhalb geschlossener Ortschaften 60 km/h.
Ausgenommen sind hiervon nur Kraftfahrstrassen und Autobahnen, wo die Höchstgeschwindigkeit bei 80 km/h liegt.
Wenn vor mir ein LKW fährt, versuche ich immer schleunigst den zu überholen (Stinker), aber manchmal wird man eben ausgebremst. Klassisch B51 in der Eifel.
KEINER dieser LKW Fahrer hält sich an die gesetzlich vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit. ALLE fahre stur 90 KM/H obwohl sie nur 60 KM/H fahren dürften.
Soweit so gut. Aber unsere Executive scheint das einen Dreck zu interessieren. Ich habe noch nie eine LKW Geschwindigkeitskontrolle gesehen. Klar, Ladepapiere und Ladungssicherung sind wichtiger aber es kann doch nicht sein, das genau diese Vergehen einfach so ignoriert werden?
Wie ist Eure Erfahrung?
(off)
Gruß
Horst
Den sowas manchmal wundert