Haben wir schon 2007 ???
Uppss...
Bruchpilot hat geschrieben:Haben wir schon 2007 ???
Uppss...
Maverik13 hat geschrieben:Eater raus, genau wie Racing Dämpfer, gibt momentan nur 25,- € Verwarnungsgeld und eventuell vorführen. Mehr ist nicht. Der Gesetzgeber hat es bei der Herausgabe der FZV, die Teile der StVZO ersetzt, schlichtweg vergessen, dass ein Erlöcshen der BE bestraft werden sollteSoll aber noch in diesem Jahr nachgebessert werden. Naja, dioe Mühlen des Gesetzes mahlen aber bekanntlich langsam
P.S.: Die Änderung hat sich innerhalb der Polizei noch nicht groß rumgesprochen, also nehmt euch nen Artikel mit, wo es erklärt steht
Achim hat geschrieben:Frank, interessanter Artikel, aber leider momentan nicht mehr up to date.
Seit dem 01.03.07 ist ja der § 18 der StVZO ersatzlos entfallen.
Daher ist der dort geschilderte Fall nicht mehr auf geltendes Recht anzuwenden, da aus 2006!
Wolfe132 hat geschrieben:Achim hat geschrieben:Frank, interessanter Artikel, aber leider momentan nicht mehr up to date.
Seit dem 01.03.07 ist ja der § 18 der StVZO ersatzlos entfallen.
Daher ist der dort geschilderte Fall nicht mehr auf geltendes Recht anzuwenden, da aus 2006!
Zufälligerweise habe ich das Bildchen meines Rechtsanwalts in der letzten Motorradzeitung, genau beim K1200S Auspufftest gesehen.
Ich fragte Ihn dann wie es nun aussieht mit z.B. meinem Remus PC Topf.
Er meinte, wenn das Ding mit ABE, trotz eingebautem db Eater immer noch zu laut ist, dann kann der Polizeibeamte das Mopped beschlagnahmen. Heisst im Klartext: Heimfahren, Fliegerbombe holen und anschliessend ans Motorrad schrauben. Die Bestrafung dafür hängt vom Beamten, dem Richter und der speziellen Situation ab.
Zur Eingangs gestellten Frage: Können die Grünen meine K1200S stillegen? Nach Aussage von Rechtsanwalt Andress: Ja !!
Helmut hat geschrieben:
Definitiv nein! Dazu müsste man mit Schein, Brief und Kennzeichen auf die Zulassungsstelle. (Stilllegung/Ausserbetriebsetzung)
Gruss
Helmut
Wolfe132 hat geschrieben:Helmut hat geschrieben:
Definitiv nein! Dazu müsste man mit Schein, Brief und Kennzeichen auf die Zulassungsstelle. (Stilllegung/Ausserbetriebsetzung)
Gruss
Helmut
ok, ok Du hast schon Recht Helmut![]()
Trotzdem:
Still hin oder her, solange Du den leisen Auspuff holst bleibt es halt irgendwie trotzdem still.![]()
Wolfe
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