Können die Grünen meine K 1200 S stillegen ?

Alles, was noch mit den BMW - K - Modellen zu tun hat.

Beitragvon Bruchpilot » 30.06.2007, 17:37

Haben wir schon 2007 ???

Uppss...
Gruss

Frank

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Beitragvon stormcloud » 01.07.2007, 16:11

Bruchpilot hat geschrieben:Haben wir schon 2007 ???

Uppss...



Hallo,

ich wünsche dir alles Gute für 2007!!!



Viele Grüße von Josef
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Beitragvon Achim » 04.07.2007, 14:01

Nochmal ein kurzes Statement von einem Kollegen aus dem R 1 Club.
Der gute Mann ist Polizeibeamter und weiß Bescheid!

Maverik13 hat geschrieben:Eater raus, genau wie Racing Dämpfer, gibt momentan nur 25,- € Verwarnungsgeld und eventuell vorführen. Mehr ist nicht. Der Gesetzgeber hat es bei der Herausgabe der FZV, die Teile der StVZO ersetzt, schlichtweg vergessen, dass ein Erlöcshen der BE bestraft werden sollte ;-) Soll aber noch in diesem Jahr nachgebessert werden. Naja, dioe Mühlen des Gesetzes mahlen aber bekanntlich langsam ;-)

P.S.: Die Änderung hat sich innerhalb der Polizei noch nicht groß rumgesprochen, also nehmt euch nen Artikel mit, wo es erklärt steht ;-)
Gruss Achim

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Beitragvon Wolfe » 19.07.2007, 12:20

Achim hat geschrieben:Frank, interessanter Artikel, aber leider momentan nicht mehr up to date.
Seit dem 01.03.07 ist ja der § 18 der StVZO ersatzlos entfallen.
Daher ist der dort geschilderte Fall nicht mehr auf geltendes Recht anzuwenden, da aus 2006! :wink:

Zufälligerweise habe ich das Bildchen meines Rechtsanwalts in der letzten Motorradzeitung, genau beim K1200S Auspufftest gesehen.
Ich fragte Ihn dann wie es nun aussieht mit z.B. meinem Remus PC Topf.
Er meinte, wenn das Ding mit ABE, trotz eingebautem db Eater immer noch zu laut ist, dann kann der Polizeibeamte das Mopped beschlagnahmen. Heisst im Klartext: Heimfahren, Fliegerbombe holen und anschliessend ans Motorrad schrauben. Die Bestrafung dafür hängt vom Beamten, dem Richter und der speziellen Situation ab.
Zur Eingangs gestellten Frage: Können die Grünen meine K1200S stillegen? Nach Aussage von Rechtsanwalt Andress: Ja !!
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Beitragvon Helmut » 19.07.2007, 13:39

Wolfe132 hat geschrieben:
Achim hat geschrieben:Frank, interessanter Artikel, aber leider momentan nicht mehr up to date.
Seit dem 01.03.07 ist ja der § 18 der StVZO ersatzlos entfallen.
Daher ist der dort geschilderte Fall nicht mehr auf geltendes Recht anzuwenden, da aus 2006! :wink:

Zufälligerweise habe ich das Bildchen meines Rechtsanwalts in der letzten Motorradzeitung, genau beim K1200S Auspufftest gesehen.
Ich fragte Ihn dann wie es nun aussieht mit z.B. meinem Remus PC Topf.
Er meinte, wenn das Ding mit ABE, trotz eingebautem db Eater immer noch zu laut ist, dann kann der Polizeibeamte das Mopped beschlagnahmen. Heisst im Klartext: Heimfahren, Fliegerbombe holen und anschliessend ans Motorrad schrauben. Die Bestrafung dafür hängt vom Beamten, dem Richter und der speziellen Situation ab.
Zur Eingangs gestellten Frage: Können die Grünen meine K1200S stillegen? Nach Aussage von Rechtsanwalt Andress: Ja !!


Definitiv nein! Dazu müsste man mit Schein, Brief und Kennzeichen auf die Zulassungsstelle. (Stilllegung/Ausserbetriebsetzung)

Gruss
Helmut :wink:
Wenn ich den See seh' , brauch' ich kein Meer mehr.
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Beitragvon Wolfe » 19.07.2007, 13:50

Helmut hat geschrieben:
Definitiv nein! Dazu müsste man mit Schein, Brief und Kennzeichen auf die Zulassungsstelle. (Stilllegung/Ausserbetriebsetzung)

Gruss
Helmut :wink:


ok, ok Du hast schon Recht Helmut :|
Trotzdem:
Still hin oder her, solange Du den leisen Auspuff holst bleibt es halt irgendwie trotzdem still. :wink:

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Beitragvon Helmut » 19.07.2007, 13:58

Wolfe132 hat geschrieben:
Helmut hat geschrieben:
Definitiv nein! Dazu müsste man mit Schein, Brief und Kennzeichen auf die Zulassungsstelle. (Stilllegung/Ausserbetriebsetzung)

Gruss
Helmut :wink:


ok, ok Du hast schon Recht Helmut :|
Trotzdem:
Still hin oder her, solange Du den leisen Auspuff holst bleibt es halt irgendwie trotzdem still. :wink:

Wolfe


Ja mei.....ein bißchen Klugscheissern macht halt Spass!! :lol: :wink:

Helmut
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