Legale Nachrüstung von Xenonlicht ab sofort möglich!

Alles, was noch mit den BMW - K - Modellen zu tun hat.

Legale Nachrüstung von Xenonlicht ab sofort möglich!

Beitragvon Eifelzug » 28.05.2010, 12:00

Hallo Leute

Seit ca. einem Monat gibt es eine neue Übergangsvorschrift zum Thema Xenonlicht nachrüsten. In den nächsten Tagen bekomme ich die Prüfanweisung gemailt, aber vorab kann ich schon jetzt sagen:

- Bauartgeprüfte Nachrüstsätze dürfen auch im Motorrad verbaut werden gemäß Herstellervorgaben und Verwendungsbereich.
- Das Motorrad muss über eine leicht zugängliche Verstellmöglichkeit des Scheinwerfers verfügen und diese muss ohne Einsatz von Werkzeug nutzbar sein.
- Eine Scheinwerferreinigungsanlage wird nicht vorausgesetzt.

Die Prüfer von den einzelnen Prüforganisationen sollten das alle inzwischen wissen. Ich habe es von unserem DEKRA Prüfer erfahren.

Das heißt, ab sofort ist eine legale Nachrüstung möglich! :D

Grüße
Paul
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Re: Legale Nachrüstung von Xenonlicht ab sofort möglich!

Beitragvon Frankiboy » 29.05.2010, 21:27

Ist dann der Xenon-Nachrüstsatz wie ihn zum Beispiel Bugi verkauft auch ab sofort legal?
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Re: Legale Nachrüstung von Xenonlicht ab sofort möglich!

Beitragvon Carboner » 29.05.2010, 22:13

Ja, schon, aber ob er Beschleunigungs-Orgien-resistent ist?
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Re: Legale Nachrüstung von Xenonlicht ab sofort möglich!

Beitragvon BigBoy » 30.05.2010, 11:35

Hi,

Frankiboy hat geschrieben:Ist dann der Xenon-Nachrüstsatz wie ihn zum Beispiel Bugi verkauft auch ab sofort legal?


ich denke mal eher nein den, da:

Eifelzug hat geschrieben:- Bauartgeprüfte Nachrüstsätze dürfen auch im Motorrad verbaut werden gemäß Herstellervorgaben und Verwendungsbereich.


wird wohl der Hacken sein :evil:

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Re: Legale Nachrüstung von Xenonlicht ab sofort möglich!

Beitragvon rossi » 30.05.2010, 11:44

BigBoy hat geschrieben:Hi,

Frankiboy hat geschrieben:Ist dann der Xenon-Nachrüstsatz wie ihn zum Beispiel Bugi verkauft auch ab sofort legal?


ich denke mal eher nein den, da:

Eifelzug hat geschrieben:- Bauartgeprüfte Nachrüstsätze dürfen auch im Motorrad verbaut werden gemäß Herstellervorgaben und Verwendungsbereich.


wird wohl der Hacken sein :evil:

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Re: Legale Nachrüstung von Xenonlicht ab sofort möglich!

Beitragvon Eifelzug » 04.06.2010, 16:17

Wer es per Mail haben möchte muss sich melden :D
Ich musste es scannen, da ich es heute nur in Papierform bekommen habe .

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Re: Legale Nachrüstung von Xenonlicht ab sofort möglich!

Beitragvon Anthony » 10.06.2010, 23:18

Hi Eifelzug,

ich hab mal versucht schlau aus dem von Dir eingescannten TExt zu werden, dieser bezieht sich doch nur auf ganze Scheinwerfer für Gasentladungslampen.
Für die Nachrüstung eines Brenners mit Vorschaltgerät bedeutet es m.E., daß es nicht knoform ist, da man ja immer nicht den passenden Scheinwerfer hat.

Oder hab ich da was nicht vom AMtdeustch richtig begriffen?

LG

Andreas
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Re: Legale Nachrüstung von Xenonlicht ab sofort möglich!

Beitragvon Eifelzug » 11.06.2010, 08:36

Anthony hat geschrieben:Hi Eifelzug,

ich hab mal versucht schlau aus dem von Dir eingescannten TExt zu werden, dieser bezieht sich doch nur auf ganze Scheinwerfer für Gasentladungslampen.
Für die Nachrüstung eines Brenners mit Vorschaltgerät bedeutet es m.E., daß es nicht knoform ist, da man ja immer nicht den passenden Scheinwerfer hat.

Oder hab ich da was nicht vom AMtdeustch richtig begriffen?

LG

Andreas


Hallo Andreas,

das hast du grundsätzlich richtig erkannt.

Im Forum powerboxer.de wird im Beitrag http://www.powerboxer.de/Xenon-Abblendlicht.html die rechtliche Lage ausführlich und verständlich erläutert.
Schau da einfach mal rein.

Grüße
Paul :D
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Re: Legale Nachrüstung von Xenonlicht ab sofort möglich!

Beitragvon Anthony » 11.06.2010, 15:50

Hallo Andreas,

das hast du grundsätzlich richtig erkannt.

Im Forum powerboxer.de wird im Beitrag http://www.powerboxer.de/Xenon-Abblendlicht.html die rechtliche Lage ausführlich und verständlich erläutert.
Schau da einfach mal rein.

Grüße
Paul :D[/quote]

Hallo Paul,

alles klar. Grosse dankeschön für den Hinweis.

Andreas
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Re: Legale Nachrüstung von Xenonlicht ab sofort möglich!

Beitragvon rossi » 14.06.2010, 20:09

:shock: Uwe sag was :!:

Der Ersatz einer Glühlampe gegen einen Xenon-Brenner mit entsprechendem Sockel ist nicht zulässig. Hier erlischt die Betriebserlaubnis mit allen Konsequenzen. Selbst ein "Briefeintrag" oder eine entsprechende Anbaubestätigung, sofern sie denn ausgestellt wären, sind in diesem Zusammenhang illegal.

Wenn das so stimmt :shock: .Uwe hat da mal was ganz anderes dazu gepostet bin jetzt etwas unsicher .
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Re: Legale Nachrüstung von Xenonlicht ab sofort möglich!

Beitragvon killernuss » 15.06.2010, 20:34

Legal oder illegal ist mir ehrlich gesagt, Sch......ßegal.
Meine Spiegel an der K sind auch nicht zugelassen.
Werde demnächst das Set von Profeus ordern.
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Re: Legale Nachrüstung von Xenonlicht ab sofort möglich!

Beitragvon rossi » 15.06.2010, 21:08

killernuss hat geschrieben:Legal oder illegal ist mir ehrlich gesagt, Sch......ßegal.
Meine Spiegel an der K sind auch nicht zugelassen.
Werde demnächst das Set von Profeus ordern.


Aber durch Spiegel ohne Zulassung erlischt aber nicht die ABE sprich Versicherungsschutz,das ist doch noch ein Himmelweiter Unterschied :!:
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Re: Legale Nachrüstung von Xenonlicht ab sofort möglich!

Beitragvon killernuss » 15.06.2010, 21:21

Das ist mir Latte.
Wenn ich die Quote des nicht gesehen werdens durch
die verwendung von Xenon auch nur um 1% senken kann,
ist es mir das Risiko, daß die Rennleitung meckert, wert.
Jetzt kommt gleich wieder: Du fährst ohne Versicherungsschutz!!
Ich weiß es.
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Re: Legale Nachrüstung von Xenonlicht ab sofort möglich!

Beitragvon Anthony » 17.06.2010, 17:22

killernuss hat geschrieben:Das ist mir Latte.
Wenn ich die Quote des nicht gesehen werdens durch
die verwendung von Xenon auch nur um 1% senken kann,
ist es mir das Risiko, daß die Rennleitung meckert, wert.
Jetzt kommt gleich wieder: Du fährst ohne Versicherungsschutz!!
Ich weiß es.


Mir ist nicht klar, warum bei Änderung von jedem Sch...teil immer gleich die Betriebserlaubnis erlöscht. Bei dem Xenonlicht hier kann ich das aufgrund des Betriebs derselben im alten Reflektor (falsche Krümmung) und der Dauer bis es angeht bzw. auch durch die Gefahr der Blendwirkung auf andere mir gerade noch eben so vorstellen -aber auch nicht wirklich.
Gibt es den auch bei Nutzung der 80w Birne im Prinzip den gleichen Schwachsinn?
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Re: Legale Nachrüstung von Xenonlicht ab sofort möglich!

Beitragvon Lindenbaum » 17.06.2010, 21:53

Ist sowas nicht auch immer eine Ermessensentscheidung :?:
Wegen geänderter frontaler Beleuchtung sollte z.B. ein Auffahrunfall auf die Mopete doch nicht zum Verlust des Versicherungsschutzes führen, oder :?:

Das fände ich schon recht sparsam! :|
Viele Grüße
Ralf
3rad hat geschrieben:[...], lebe damit oder Fahr was anderes :!: [...]
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