Seit ca. einem Monat gibt es eine neue Übergangsvorschrift zum Thema Xenonlicht nachrüsten. In den nächsten Tagen bekomme ich die Prüfanweisung gemailt, aber vorab kann ich schon jetzt sagen:
- Bauartgeprüfte Nachrüstsätze dürfen auch im Motorrad verbaut werden gemäß Herstellervorgaben und Verwendungsbereich.
- Das Motorrad muss über eine leicht zugängliche Verstellmöglichkeit des Scheinwerfers verfügen und diese muss ohne Einsatz von Werkzeug nutzbar sein.
- Eine Scheinwerferreinigungsanlage wird nicht vorausgesetzt.
Die Prüfer von den einzelnen Prüforganisationen sollten das alle inzwischen wissen. Ich habe es von unserem DEKRA Prüfer erfahren.
Das heißt, ab sofort ist eine legale Nachrüstung möglich!

Grüße
Paul