Hallo, meine Frage ist was für Ansprüche hat man bei einer unverschuldeten Unfallbeteiligung wenn man sein Fahrzeug nicht komplett reparieren läßt?
Also, soweit ich weiß hat man Anspruch auf den Nettobetrag des Gutachtens (also ohne Mwst)
plus die Mehrwertsteuer aus der Teilreparatur
plus die Tage Nutzungsausfallentschädigung die der Gutachter veranschlagt hat.
Kommt noch was dazu oder weiß jemand was anderes?
Gruß Sascha