Ansprüche bei unverschuldetem Unfall

Alles was nirgends reinpasst!

Ansprüche bei unverschuldetem Unfall

Beitragvon Carboner » 12.07.2008, 08:52

Hallo, meine Frage ist was für Ansprüche hat man bei einer unverschuldeten Unfallbeteiligung wenn man sein Fahrzeug nicht komplett reparieren läßt?
Also, soweit ich weiß hat man Anspruch auf den Nettobetrag des Gutachtens (also ohne Mwst)
plus die Mehrwertsteuer aus der Teilreparatur
plus die Tage Nutzungsausfallentschädigung die der Gutachter veranschlagt hat.
Kommt noch was dazu oder weiß jemand was anderes?

Gruß Sascha
Only the label is the limit! (dt: Nur die Schrift ist die Grenze!)
'S gibt Badische un 's gibt UnSymBadische! Bild Bild
Benutzeravatar
Carboner
 
Beiträge: 3235
Registriert: 05.05.2007, 20:22
Wohnort: z'Pforze, Freie Republik Baden

Beitragvon Heinz » 12.07.2008, 09:12

...entgangene Fahrfreude? kuckst Du. :lol:
Heinz
 

Beitragvon Dachhase » 12.07.2008, 09:33

Heinz hat geschrieben:...entgangene Fahrfreude? kuckst Du. :lol:

...boh, ist ja ein dicker Hund, endlich
mal wieder was Positives für uns Mopedfahrer :lol:

Gruß Ralf
Gruß Ralf
Ich sach nix
Benutzeravatar
Dachhase
 
Beiträge: 4229
Registriert: 07.02.2008, 16:48
Wohnort: Münsterland
Motorrad: hat er

Beitragvon Detlef » 12.07.2008, 09:55

der Richter fährt bestimmt ebenfalls Harley. Würde mich mal interessieren was passiert wäre, wenn der Kläger eine K1200 gefahren hätte.

LUXUSKLASSE... :roll:
Detlef
 

Beitragvon Harryholder » 12.07.2008, 10:00

Fällt da eine K12R oder S auch drunter?
Meint ihr die entscheiden nach Wert des Motorrads?
Sprich eine 20.000 Grenze eventuell ;)
Viele Menschen wissen, dass sie unglücklich sind. Aber noch mehr Menschen wissen nicht, dass sie glücklich sind.
Benutzeravatar
Harryholder
 
Beiträge: 2008
Registriert: 24.08.2007, 16:44
Wohnort: München

Beitragvon RHEINPFEIL » 12.07.2008, 10:16

Hei

Genau wie oben beschrieben ist es richtig.
Nutzungsausfall nur wenn auch eine Werkstatt beauftragt wird, glaub ich, da ja kein Ausfall entsteht, wenn nichts gemacht wird .
Für ne K gibt es 70€ Nutzungsausfall wenn ich nicht irre.
Gab da neulich irgendwo ne Tabelle die sich der ADAC oder sonst wer ausgedacht hat um diese Angelegenheit zu normieren, dabei hat man Abstufungen nach Hubraum vorgenommen.

Weitergehende Schadenersatzforderungen, wie entgangener Gewinn oder ähliches müssen nachgewiesen werden, wichtig ist immer das ein Schaden in Geldwert geltend gemacht wird. Entgangene Lebensfreude ist leider unbezahlbar :D
Viele Grüße aus Köln
René
Benutzeravatar
RHEINPFEIL
 
Beiträge: 3006
Registriert: 07.01.2007, 12:51
Wohnort: Köln am Rhein
Motorrad: MBSLK

Beitragvon Carboner » 12.07.2008, 11:46

Nee, ´s war keine K, puuh, das Auto von ner Bekannten mußte leiden. :(
Only the label is the limit! (dt: Nur die Schrift ist die Grenze!)
'S gibt Badische un 's gibt UnSymBadische! Bild Bild
Benutzeravatar
Carboner
 
Beiträge: 3235
Registriert: 05.05.2007, 20:22
Wohnort: z'Pforze, Freie Republik Baden


Zurück zu off Topic

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 5 Gäste

BMW-Motorrad-Bilder |  K 1200 S |  K 1300 GT |  K 1600 GT |  K 1600 GTL |  S 1000 RR |  G 650 X |  R1200ST |  F 800 R |  Datenschutzerklärung |  Impressum