A.2.3 Welche Ereignisse sind in der Vollkasko versichert?
Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust
des Fahrzeugs einschließlich seiner mitversicherten Teile durch die nachfolgenden Ereignisse:
Unfall
A.2.3.2 Versichert sind Unfälle des Fahrzeugs. Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug
einwirkendes Ereignis.
Nicht als Unfallschäden gelten insbesondere Schäden aufgrund eines Brems- oder Betriebsvorgangs oder reine Bruchschäden. Dazu zählen
z. B. Schäden am Fahrzeug durch rutschende Ladung oder durch Abnutzung, Verwindungsschäden, Schäden aufgrund
Bedienungsfehler oder Überbeanspruchung des Fahrzeugs und Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug ohne Einwirkung von außen.
Mut- oder böswillige Handlungen
A.2.3.3 Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von Personen,
die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen. Als berechtigt
sind insbesondere Personen anzusehen, die vom Verfügungsberechtigten
mit der Betreuung des Fahrzeugs beauftragt wurden (z. B. Reparateur,
Hotelangestellter) oder in einem Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtigten stehen (z. B. dessen Arbeitnehmer, Familien- oder
Haushaltsangehörige).
Bin ja schon da...
Oben hab ich euch mal aus den Versicherungsbedingungen für die Vollkasko "zitiert" Diese gelten für die VKB (dürfte aber im großen und ganzen "allgemeingültig" sein...)
Grundsätzlich sollte muß festgestellt werden: wir reden über Vollkasko, d. h. das gilt nicht für die Haftpflicht
1. Pkw Volkasko:
kein Thema, ist versichert; Achtung einige Gesellschaften schließen "grobe Fahrlässigkeit" aus - das wäre z. B. auch Telefonieren mit Handy (ohne Freisprecheinrichtung), oder rote Ampel übersehen...
2. Anhänger Teilkasko:
nicht versichert (Aussage von Uwe, meiner Meinung nach nur als Erweiterung der Pkw-VK möglich).
Anders ist es natürlich bei der Haftpflicht: WEnn der Hänger mit dem Zugfahrzeug verbunden ist, gehts auf die Pkw-Haftpflicht. WEnn der Anhänger "per Hand geschoben/gezogen" wird, ist die Haftpflicht des Hängers zuständig.
@ Klaus: Der Bootsanhäger (Trailer) ist ein Anhänger für Sportgeräte und somit zwar zulassungspflichtig, aber nicht versicherungspflichtig! Wenn also nicht mit dem Zugfahrzeug verbunden auch nicht zwingend Haftpflichtversichert... Kann aber natürlich - sinnvollerweise - freiwillig gemacht werden...
3. Motorrad auf Hänger Vollkasko:
die Definition vom Versicherungsschutz sagt eigentlich alles:
Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis.
Es wurde schon alles gesagt, nur noch nicht von jedem....
(Karl Valentin)
Gruß aus dem Süden, Reinhard