Versicherungsfrage

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Beitragvon kuhtreiber » 06.01.2009, 12:27

Heinz hat geschrieben:Werde es mal am Mittwoch klären, weil mir stellt sich die Frage, was die VK Versicherung meines Transporters, bei einem selbstverschuldeten Unfall zahlt, wenn im Laderaum meine KR mit nur TK steht.


Ja, mach mal. Ist ja durchaus vergleichbar!
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Beitragvon Trimmer » 06.01.2009, 12:28

kuhtreiber hat geschrieben:
Heinz hat geschrieben:Werde es mal am Mittwoch klären, weil mir stellt sich die Frage, was die VK Versicherung meines Transporters, bei einem selbstverschuldeten Unfall zahlt, wenn im Laderaum meine KR mit nur TK steht.


Ja, mach mal. Ist ja durchaus vergleichbar!


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Beitragvon Haumi » 06.01.2009, 16:00

Ja wo bleibt den nun der Fachmann,


Hohe...
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Beitragvon altrocker » 06.01.2009, 16:44

Also ich hatte einmal mit einem Bootshänger beim Schieben ein anderes Boot beschädigt. Da wurde mir dann mitgeteilt, dass der Anhänger, wenn er nicht am Fahrzeug hängt, keine Haftpflicht hat.

Den Schaden übernahm dann meine Privathaftpflicht.

Ist schon ein paar Jahre her und ich weiß auch nicht, ob Dir das weiterhilft, Michael
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Klaus


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Beitragvon Heinz » 06.01.2009, 16:59

altrocker hat geschrieben:Also ich hatte einmal mit einem Bootshänger beim Schieben ein anderes Boot beschädigt. Da wurde mir dann mitgeteilt, dass der Anhänger, wenn er nicht am Fahrzeug hängt, keine Haftpflicht hat.


hmmm, war der Hänger zu diesem Zeitpunkt versichert oder stillgelegt, Klaus?

mit dem Wohnwagen eines Bekannten, ist mal das gleiche passiert und der Schaden wurde anstandslos bezahlt. Mein Wohnwagen wurde letztes Jahr vom Stellplatz geklaut und die TK hat den Schaden auch sofort beglichen.
Heinz
 

Beitragvon altrocker » 06.01.2009, 17:22

Das war damals ein noch zulassungsfreier Sportanhänger, für dessen verursachte Schäden aber die Haftpflicht des Zugfahrzeuges gehaftet hätte, wenn er angehängt gewesen wäre.
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Beitragvon Heinz » 06.01.2009, 17:36

dann is ja klar.
Heinz
 

Beitragvon Heinz » 07.01.2009, 10:22

kuhtreiber hat geschrieben:
Heinz hat geschrieben:Werde es mal am Mittwoch klären, weil mir stellt sich die Frage, was die VK Versicherung meines Transporters, bei einem selbstverschuldeten Unfall zahlt, wenn im Laderaum meine KR mit nur TK steht.


Ja, mach mal. Ist ja durchaus vergleichbar!


so, hab mich jetzt mal erkundigt.

bei einem selbstverschuldeten Unfall, unabhängig ob das Motorrad auf dem Hänger oder im Transporter steht, greift die VK-Versicherung des Zugfahrzeuges nicht, außer das Transportgut ist Fremdeigentum, dann zahlt die Haftpflicht des Zugfahrzeuges.

bei einem Unfall mit Fremdverschulden, zahlt natürlich die gegnerische Versicherung den ganzen Schaden.
Heinz
 

Beitragvon hohe » 07.01.2009, 12:52

A.2.3 Welche Ereignisse sind in der Vollkasko versichert?
Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust
des Fahrzeugs einschließlich seiner mitversicherten Teile durch die nachfolgenden Ereignisse:

Unfall
A.2.3.2 Versichert sind Unfälle des Fahrzeugs. Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug
einwirkendes Ereignis.
Nicht als Unfallschäden gelten insbesondere Schäden aufgrund eines Brems- oder Betriebsvorgangs oder reine Bruchschäden. Dazu zählen
z. B. Schäden am Fahrzeug durch rutschende Ladung oder durch Abnutzung, Verwindungsschäden, Schäden aufgrund
Bedienungsfehler oder Überbeanspruchung des Fahrzeugs und Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug ohne Einwirkung von außen.

Mut- oder böswillige Handlungen
A.2.3.3 Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von Personen,
die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen. Als berechtigt
sind insbesondere Personen anzusehen, die vom Verfügungsberechtigten
mit der Betreuung des Fahrzeugs beauftragt wurden (z. B. Reparateur,
Hotelangestellter) oder in einem Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtigten stehen (z. B. dessen Arbeitnehmer, Familien- oder
Haushaltsangehörige).


Bin ja schon da... :wink:

Oben hab ich euch mal aus den Versicherungsbedingungen für die Vollkasko "zitiert" Diese gelten für die VKB (dürfte aber im großen und ganzen "allgemeingültig" sein...)

Grundsätzlich sollte muß festgestellt werden: wir reden über Vollkasko, d. h. das gilt nicht für die Haftpflicht :!:

1. Pkw Volkasko:

kein Thema, ist versichert; Achtung einige Gesellschaften schließen "grobe Fahrlässigkeit" aus - das wäre z. B. auch Telefonieren mit Handy (ohne Freisprecheinrichtung), oder rote Ampel übersehen...

2. Anhänger Teilkasko:

nicht versichert (Aussage von Uwe, meiner Meinung nach nur als Erweiterung der Pkw-VK möglich).

Anders ist es natürlich bei der Haftpflicht: WEnn der Hänger mit dem Zugfahrzeug verbunden ist, gehts auf die Pkw-Haftpflicht. WEnn der Anhänger "per Hand geschoben/gezogen" wird, ist die Haftpflicht des Hängers zuständig.

@ Klaus: Der Bootsanhäger (Trailer) ist ein Anhänger für Sportgeräte und somit zwar zulassungspflichtig, aber nicht versicherungspflichtig! Wenn also nicht mit dem Zugfahrzeug verbunden auch nicht zwingend Haftpflichtversichert... Kann aber natürlich - sinnvollerweise - freiwillig gemacht werden...

3. Motorrad auf Hänger Vollkasko:

die Definition vom Versicherungsschutz sagt eigentlich alles:

Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis.
Es wurde schon alles gesagt, nur noch nicht von jedem....
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Beitragvon kuhtreiber » 07.01.2009, 13:09

Danke Dir Reinhard,

wenn ich Dich richtig verstanden habe, wären also zwei auf dem Anhänger befestigte Motorräder, die Vollkasko versichert sind, über selbige Vollkasko (nicht Zugfahrzeug) versichert?
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Beitragvon hohe » 07.01.2009, 13:16

kuhtreiber hat geschrieben:Danke Dir Reinhard,

wenn ich Dich richtig verstanden habe, wären also zwei auf dem Anhänger befestigte Motorräder, die Vollkasko versichert sind, über selbige Vollkasko (nicht Zugfahrzeug) versichert?


Ja

Wenn der Eigentümer (Halter) des Zugfahrzeugs nicht identisch ist, mit dem des/der Motorräder, besteht Versicherungsschutz auch über die Haftpflicht des Zugfahrzeugs. (Unterschied: Haftpflicht immer Zeitwert versichert, Vollkasko eventuell auch Neuwert)
Es wurde schon alles gesagt, nur noch nicht von jedem....
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Beitragvon kuhtreiber » 07.01.2009, 13:20

Da nenne ich mal eine kompetente Antwort! Vielen Dank!!!

Jetzt kann der Sommer kommen :wink:
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Beitragvon hohe » 07.01.2009, 13:34

Hab mal noch zum Thema "Supervollkasko" etwas "gegoogled"...

Es gibt offensichtlich Gesellschaften, die eine "erweiterte Kaskoversicherung" für das Zugfahrzeug anbieten. Dort sind dann u. U. auch der Anhänger und die transportierten Fahrzeuge über den Pkw kaskoversichert...

Nähere Infos hab ich dazu allerdings nicht, da unsere Gesellschaft sowas nicht anbietet.

Bitte aber in jedem Fall ins berühmte "Kleingedruckte" schauen, z. B. bis zu welchem Wert der Anhänger und das transportierte Fahrzeug versichert ist....
Es wurde schon alles gesagt, nur noch nicht von jedem....
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Beitragvon hohe » 07.01.2009, 13:36

kuhtreiber hat geschrieben: Vielen Dank!!! keine Ursache, Michael :lol:

Jetzt kann der Sommer kommen :wink: Zeit wird´s :!:
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Beitragvon Meister Lampe » 07.01.2009, 18:36

hohe hat geschrieben:Hab mal noch zum Thema "Supervollkasko" etwas "gegoogled"...

Es gibt offensichtlich Gesellschaften, die eine "erweiterte Kaskoversicherung" für das Zugfahrzeug anbieten. Dort sind dann u. U. auch der Anhänger und die transportierten Fahrzeuge über den Pkw kaskoversichert...

Nähere Infos hab ich dazu allerdings nicht, da unsere Gesellschaft sowas nicht anbietet.

Bitte aber in jedem Fall ins berühmte "Kleingedruckte" schauen, z. B. bis zu welchem Wert der Anhänger und das transportierte Fahrzeug versichert ist....


Das meinte ich ja , jeder sollte seine Versicherung nochmals danach befragen , du kannst im Prinzip alles versichern und auch so wie jeder
es möchte , reine Beitragsfrage .


Gruß Uwe :wink:
Achtung !!! " Neuer Schutzengel gesucht , meiner ist nervlich am Ende " ...


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