Durchschlängeln verboten
Motorradfahrer dürfen im Stau nicht zwischen den Fahrspuren überholen
Da kann man als Autofahrer schon mal neidisch werden: Viele Motorradfahrer schlängeln sich im Stau auf der Autobahn einfach so durch. Dabei beachten viele von ihnen nicht, dass das eigentlich verboten ist: Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen Außerorts auch Motorräder im Stau auf deutschen Straßen stillstehen. Nach geltender Rechtslage ist sowohl das Hindurchschlängeln zwischen stehenden Fahrzeugreihen als auch das Fahren auf der Standspur verboten. Außerdem ist der Zweiradfahrer wie ein Autofahrer verpflichtet, fahrbereit am Kraftrad zu bleiben; ein Abstellen des Motorrades auf der Fahrbahn ist nicht erlaubt.
In anderen Ländern erlaubt
In Österreich ist das vorsichtige Vorbeifahren am stehenden Verkehr erlaubt, das Befahren des Pannenstreifens ist dagegen verboten. Auch in anderen Staaten wie Frankreich, Italien, Niederlande oder Großbritannien ist das Durchschlängeln im Stau gängige Praxis und bleibt ungeahndet.
Sonderregelung diskutiert
Für Motorradfahrer können Staus allerdings zur Folter werden, denn sie sind der Witterung ausgesetzt. Das stundenlange Warten in Hitze oder Kälte führt zum Ermüden des Motorradfahrers und gefährdet unter Umständen seine Verkehrstüchtigkeit. Deswegen fordert beispielsweise der ADAC eine Sonderregelung: das Vorbeifahren an stehenden Fahrzeugen soll erlaubt werden.
In der Praxis wird ein Hindurchschlängeln von Motorradfahrern im Stau nicht zur Anzeige gebracht. Wenn dabei jedoch ein Unfall passiert, ist die Rechtslage unklar. Deshalb sollten Motorradfahrer nur im Notfall auf der Standspur an stehenden Fahrzeuge und mit ausreichend seitlichem Sicherheitsabstand vorbeifahren. Die Rettungsgasse zwischen dem linken und mittleren Fahrsteifen sollte nicht genutzt werden. Die Autobahn ist bei Stau an der nächsten Anschlussstelle zu verlassen.
http://www.ac-autocheck.de/startseite/s ... -verboten/