A.

Tourenfahrer hat geschrieben:Es wurde sehr viel geschrieben und viele sind der Meinung das der Nachbar keine Chance hätte.
Einige schreiben man solle diese Problem aussitzen etc. herrlich![]()
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Die Rechtlage ist hier ziemlich eindeutig und in diesem Fall auf der Seites des Nachbarn
Warum:
Alles was mit deiner Sache zu tun hat ist im BImSchG und im Landes-Immissionsschutzgesetz klar geregelt
desweitern gerift hier das OwiG
Schauen wir doch mal in den § 117 OwiG
§ 117
Unzulässiger Lärm
(1) Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlaß oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.
Ist dein Lärm geeignet deinen Nachbarn erheblich zu belästigen ? Antwort = JA / Antwort = Nein
Kann der Lärm den du verursachst vermieden werden ? Antwort = JA / Antwort = Nein
Kann der Lärm den du machst vermindert werden ? Antwort = JA / Antwort = Nein
Also was meinst du wohl wie hier ein Richter enscheiden wird ?
Zu 100 % gegen dich
Noch eine Anmerkung:
Ein Rechststreit kostet dich in diesem Fall cirka viel Geld,sagen wir mal so 3000 Euro
Trimmer hat geschrieben:Tourenfahrer hat geschrieben:Es wurde sehr viel geschrieben und viele sind der Meinung das der Nachbar keine Chance hätte.
Einige schreiben man solle diese Problem aussitzen etc. herrlich![]()
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Die Rechtlage ist hier ziemlich eindeutig und in diesem Fall auf der Seites des Nachbarn
Warum:
Alles was mit deiner Sache zu tun hat ist im BImSchG und im Landes-Immissionsschutzgesetz klar geregelt
desweitern gerift hier das OwiG
Schauen wir doch mal in den § 117 OwiG
§ 117
Unzulässiger Lärm
(1) Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlaß oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.
Ist dein Lärm geeignet deinen Nachbarn erheblich zu belästigen ? Antwort = JA / Antwort = Nein
Kann der Lärm den du verursachst vermieden werden ? Antwort = JA / Antwort = Nein
Kann der Lärm den du machst vermindert werden ? Antwort = JA / Antwort = Nein
Also was meinst du wohl wie hier ein Richter enscheiden wird ?
Zu 100 % gegen dich
Noch eine Anmerkung:
Ein Rechststreit kostet dich in diesem Fall cirka viel Geld,sagen wir mal so 3000 Euro
Das starten eines Im Strassenverkehr zugelassenen KFZ um zur Arbeit oder zum Einkaufen zu fahren ist ein berechtigter Anlass, Tourenfahrer, und somit entfallen von dir genannten Punkte!
Andrew6466 hat geschrieben:In dem Fall noch nicht mal Auslegungssache, sondern eindeutig ein unvermeidbares Geräusch eines für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeuges.
Andrew
Tourenfahrer hat geschrieben:Andrew6466 hat geschrieben:In dem Fall noch nicht mal Auslegungssache, sondern eindeutig ein unvermeidbares Geräusch eines für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeuges.
Andrew
Nein das ist falsch
er kann den Lärm vermindern und auch vermeiden indem er das Fahrzeug an einem anderen Ort startet,jedes Gericht wird dieses für dieses machbar und auch zumutbar erklären.
Aber nochmals ,das ganze ist keine Lösung auf Dauer,so ein Streit zermürbt beide.
Entweder reden oder Ortsvorsteher oder Schiedsmann
Tourenfahrer hat geschrieben:
Nein das ist falsch
er kann den Lärm vermindern und auch vermeiden indem er das Fahrzeug an einem anderen Ort startet,jedes Gericht wird dieses für dieses machbar und auch zumutbar erklären.
Aber nochmals ,das ganze ist keine Lösung auf Dauer,so ein Streit zermürbt beide.
Entweder reden oder Ortsvorsteher oder Schiedsmann
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