Problem mit Nachbarn

Alles was nirgends reinpasst!

Re: Problem mit Nachbarn

Beitragvon Andrew6466 » 17.02.2013, 16:13

Ja genau, 'nen C1 vielleicht.

A. :lol:
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Re: Problem mit Nachbarn

Beitragvon Hirsch » 17.02.2013, 18:03

Beim Streiten ist es wie beim Küssen. Dazu gehören immer zwei. Und jeder fühlt sich im Recht. Deshalb gibt es hierzu nicht viel zu sagen. Einigt euch oder zieht vor Gericht oder aus oder weg..... 8)
Gruß Jörg

...ob's stimmt weiß ich net
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Re: Problem mit Nachbarn

Beitragvon Thomas » 17.02.2013, 18:17

Ein 3-Monats-Geschenk bei Immoscout wäre natürlich auch eine Option für Kaltblüter.
Da es sehr förderlich für die Gesundheit ist, habe ich beschlossen, glücklich zu sein. (Voltaire)
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Re: Problem mit Nachbarn

Beitragvon Oettl » 17.02.2013, 18:36

Ich würde mir ehrlich gesagt überhaupt keinen Kopp machen. :wink:

Morgens ganz normal das Moped starten und wegfahren. Der soll sich doch aufregen wie er will.

Das wär ja noch schöner, ich schiebe meine Karre wegen so einem Vollpfosten. :shock: :shock:

Er soll halt sein Fenster Nachts schließen :lol: :lol:
Gruß Oettl

Man muß das Unmögliche versuchen, um das Mögliche zu erreichen.
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Re: Problem mit Nachbarn

Beitragvon Tourenfahrer » 17.02.2013, 18:46

Es wurde sehr viel geschrieben und viele sind der Meinung das der Nachbar keine Chance hätte.
Einige schreiben man solle diese Problem aussitzen etc. herrlich :roll: :lol: :cry:


Die Rechtlage ist hier ziemlich eindeutig und in diesem Fall auf der Seites des Nachbarn
Warum:

Alles was mit deiner Sache zu tun hat ist im BImSchG und im Landes-Immissionsschutzgesetz klar geregelt
desweitern gerift hier das OwiG

Schauen wir doch mal in den § 117 OwiG

§ 117
Unzulässiger Lärm

(1) Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlaß oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.


Also nun zu deinem Fall,hier greift folgender Absatz:
"oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen"

Nun gilt folgendes:

Die Nachtruhe wird in Deutschland durch das Landes-Immissionsschutzgesetz geregelt. Dieses Gesetz kann sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden, Prinzipiell gilt: Von 22 bis 6 Uhr sollte unnötiger Lärm vermieden werden.

Ist dein Lärm geeignet deinen Nachbarn erheblich zu belästigen ? Antwort = JA

Kann der Lärm den du verursachst vermieden werden ? Antwort = JA

Kann der Lärm den du machst vermindert werden ? Antwort = JA



Also was meinst du wohl wie hier ein Richter enscheiden wird ?
Zu 100 % gegen dich

Noch eine Anmerkung:
Ein Rechststreit kostet dich in diesem Fall cirka viel Geld,sagen wir mal so 3000 Euro
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Re: Problem mit Nachbarn

Beitragvon Trimmer » 17.02.2013, 19:01

Tourenfahrer hat geschrieben:Es wurde sehr viel geschrieben und viele sind der Meinung das der Nachbar keine Chance hätte.
Einige schreiben man solle diese Problem aussitzen etc. herrlich :roll: :lol: :cry:


Die Rechtlage ist hier ziemlich eindeutig und in diesem Fall auf der Seites des Nachbarn
Warum:

Alles was mit deiner Sache zu tun hat ist im BImSchG und im Landes-Immissionsschutzgesetz klar geregelt
desweitern gerift hier das OwiG

Schauen wir doch mal in den § 117 OwiG

§ 117
Unzulässiger Lärm

(1) Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlaß oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.



Ist dein Lärm geeignet deinen Nachbarn erheblich zu belästigen ? Antwort = JA / Antwort = Nein

Kann der Lärm den du verursachst vermieden werden ? Antwort = JA / Antwort = Nein

Kann der Lärm den du machst vermindert werden ? Antwort = JA / Antwort = Nein



Also was meinst du wohl wie hier ein Richter enscheiden wird ?
Zu 100 % gegen dich

Noch eine Anmerkung:
Ein Rechststreit kostet dich in diesem Fall cirka viel Geld,sagen wir mal so 3000 Euro


Das starten eines Im Strassenverkehr zugelassenen KFZ um zur Arbeit oder zum Einkaufen zu fahren ist ein berechtigter Anlass, Tourenfahrer, und somit entfallen von dir genannten Punkte! :wink:
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Re: Problem mit Nachbarn

Beitragvon gifhouse » 17.02.2013, 19:04

seh ich auch so....
ist ja keine Kettensäge die morgens um 5 auf Funktion geprüft wird....
sondern ein Verkehrsmittel das auch entsprechend eingesetzt wird.
Zuletzt geändert von gifhouse am 17.02.2013, 19:06, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Problem mit Nachbarn

Beitragvon Garfield12355 » 17.02.2013, 19:05

ik sach erst mal DANKÄÄÄÄÄÄÄÄ an alle die geschrieben haben, :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :D :D :D
aber
Tourenfahrer:
muß der nicht erst die polizei einschalten bevor er mich vor gericht schleift? :?:
ik könnte doch abstreiten das er mich mündlich angemahnt hat :?: :!: :?:

Jörg
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Re: Problem mit Nachbarn

Beitragvon Andrew6466 » 17.02.2013, 19:08

In dem Fall noch nicht mal Auslegungssache, sondern eindeutig ein unvermeidbares Geräusch eines für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeuges.

Andrew :mrgreen:
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Re: Problem mit Nachbarn

Beitragvon Tourenfahrer » 17.02.2013, 19:13

Trimmer hat geschrieben:
Tourenfahrer hat geschrieben:Es wurde sehr viel geschrieben und viele sind der Meinung das der Nachbar keine Chance hätte.
Einige schreiben man solle diese Problem aussitzen etc. herrlich :roll: :lol: :cry:


Die Rechtlage ist hier ziemlich eindeutig und in diesem Fall auf der Seites des Nachbarn
Warum:

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Ist dein Lärm geeignet deinen Nachbarn erheblich zu belästigen ? Antwort = JA / Antwort = Nein

Kann der Lärm den du verursachst vermieden werden ? Antwort = JA / Antwort = Nein

Kann der Lärm den du machst vermindert werden ? Antwort = JA / Antwort = Nein



Also was meinst du wohl wie hier ein Richter enscheiden wird ?
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Ein Rechststreit kostet dich in diesem Fall cirka viel Geld,sagen wir mal so 3000 Euro


Das starten eines Im Strassenverkehr zugelassenen KFZ um zur Arbeit oder zum Einkaufen zu fahren ist ein berechtigter Anlass, Tourenfahrer, und somit entfallen von dir genannten Punkte! :wink:



machen wir es doch so ,wir warten einen eventuellen Gerichtstermin ab

In diesem Termin wird dann der Richter erklären das der Lärm zwar berechtigt und zulässig ist,aber leider dazu geeignet den Nachbarn erheblich zu belästigen und desweitern auch noch vermindert werden kann.
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Re: Problem mit Nachbarn

Beitragvon Tourenfahrer » 17.02.2013, 19:15

Andrew6466 hat geschrieben:In dem Fall noch nicht mal Auslegungssache, sondern eindeutig ein unvermeidbares Geräusch eines für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeuges.

Andrew :mrgreen:


Nein das ist falsch
er kann den Lärm vermindern und auch vermeiden indem er das Fahrzeug an einem anderen Ort startet,jedes Gericht wird dieses für dieses machbar und auch zumutbar erklären.

Aber nochmals ,das ganze ist keine Lösung auf Dauer,so ein Streit zermürbt beide.

Entweder reden oder Ortsvorsteher oder Schiedsmann
Zuletzt geändert von Tourenfahrer am 17.02.2013, 19:19, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Problem mit Nachbarn

Beitragvon Heinz » 17.02.2013, 19:19

so ein Schmarrn. :roll:
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Re: Problem mit Nachbarn

Beitragvon K1200R_Wip » 17.02.2013, 19:19

Ich denke, du hast deinem Nachbarn ja sicherlich schon versucht zu erklären, dass die Maschine zugelassen ist, du sie nicht unnötig warmlaufen lässt und sie so weit schiebst wie es dir nur möglich ist. Außerdem vermeidest du unnötige Bewegungen selbst am Wochenende.
Was für Ideen oder Vorschläge hat er denn? Es macht immer einen positiven Eindruck, wenn man die Leute die ein Problem haben mit in die Problemlösung beteiligt. Denn wenn man sie beteiligt, sind sie ein Teil der Lösung.
Zwar glaube ich auch, dass wenn er "seine Mittel" wählen wird, er kaum Chancen vor Gericht hat. Aber erstens bin ich kein Anwalt sondern es ist nur meine Meinung und zum Zweiten nützt es nichts, wenn ihr euch dann zukünftig nur noch gegenseitig das Leben schwer macht.
Ich an deiner Stelle würde versuchen ihn in die Lösungsfindung mit zu integrieren. Denn ein bisschen Entgegenkommen muss ja schließlich auch er zeigen, er kann ja als "Kompromiss" nicht nur fordern.

Jörg
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Re: Problem mit Nachbarn

Beitragvon Flying Dutchman » 17.02.2013, 19:34

Tourenfahrer hat geschrieben:
Andrew6466 hat geschrieben:In dem Fall noch nicht mal Auslegungssache, sondern eindeutig ein unvermeidbares Geräusch eines für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeuges.

Andrew :mrgreen:


Nein das ist falsch
er kann den Lärm vermindern und auch vermeiden indem er das Fahrzeug an einem anderen Ort startet,jedes Gericht wird dieses für dieses machbar und auch zumutbar erklären.

Aber nochmals ,das ganze ist keine Lösung auf Dauer,so ein Streit zermürbt beide.

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Mensch, der Kerle ist doch zu 50 % Schwerbeschädigt!!!!! Und wer schiebt denn sein Auto durch die Gegend? Gesetze sind die eine Sache, aber man muss doch auch mal ein wenig Realistisch bleiben!!! :twisted:
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Gruss Rüdiger

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Re: Problem mit Nachbarn

Beitragvon tante trude » 17.02.2013, 19:37

Tourenfahrer hat geschrieben:
Nein das ist falsch
er kann den Lärm vermindern und auch vermeiden indem er das Fahrzeug an einem anderen Ort startet,jedes Gericht wird dieses für dieses machbar und auch zumutbar erklären.

Aber nochmals ,das ganze ist keine Lösung auf Dauer,so ein Streit zermürbt beide.

Entweder reden oder Ortsvorsteher oder Schiedsmann

Dann müßte man also sein Fahrzeug ausserhalb einer Ortschaft parken/starten wenn es vor 6 Uhr geschieht. Denn "Nachbarn" gibt es überall, in jeder Straße, in jedem Ort.... Ob das nun der Realität entspricht???
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