marocel hat geschrieben:...Sicher, daß Du den ADAC anschreiben willst? Da wird doch die Antwort bestenfalls ausgewürfelt ....![]()
Flying Dutchman hat geschrieben:Na ja!![]()
Es ist mal wieder verrückt!
K1200R_Wip hat geschrieben:Flying Dutchman hat geschrieben:Na ja!![]()
Es ist mal wieder verrückt!
Das empfinde ich nicht so. Sicherlich mag es zuerst so aussehen als ob im vorliegenden Fall damit "der Täter" mehr geschützt würde als "das Opfer".
Wenn man jedoch Beweise - egal wie sie (auch z. B. gegen bestehende Gesetze) gewonnen wurden - zukünftig immer zulassen würde und das Beschaffen der Beweise damit legalisiert würde, würde das der Anarchie Tür und Tor öffnen.
Auch das Beschaffen von Beweisen muss nach Gesetz erfolgen. Man kann nicht gegen Gesetze verstoßen um das Gesetz Aufrecht zu erhalten.
Jörg
... die Verwendung von Mini-Videokameras (sog. Dash Cams) im öffentlichen Verkehrsraum ist rechtlich umstritten. ...
... Das allerdings kann dann gegen die Bestimmungen des Datenschutzes versto- ßen: Wer die Aufzeichnung ins Internet stellt und so der Öffentlichkeit zugänglich macht, ohne Personen und Autokennzeichen unkenntlich gemacht zu haben, hat ohne Zustimmung der Beteiligten gegen deren Recht auf informationelle Selbstbestimmung verstoßen. ...
... Einleitend lässt sich festhalten, dass auch im europäischen Ausland konkrete gesetzliche Regelungen zur Verwendung von Dashcams fehlen. ...
... Zudem werden auch in einigen Ländern datenschutzrechtliche Bedenken erhoben, so dass generell die gewerbliche Nutzung oder eine Veröffentlichung der Aufnahmen im Internet, beispielsweise in den sozialen Netzwerken, untersagt sein dürfte. ...
... In diesen Ländern ist die Verwendung von Dashcams untersagt:
Belgien, Frankreich, Luxemburg, Österreich, Portugal.
Da sich die Diskussion in vielen Ländern noch im Anfangsstadium befindet, sind kurzfristige Änderungen der Rechtslage in den einzelnen Ländern möglich.
...
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