Moin, moin!
Ich bin gerade dabei mir ein Dokument zu erstellen, in welchem die wichtigsten Straßenverkehrsregeln zum Thema Motorrad aufgelistet sind. Das kommt dann aufs Handy, damit ich immer nochmal schnell nachlesen kann.
Dabei sind mir Hinweise aufgefallen, dass "Dashcams in Belgien und Frankreich in Autos verboten sind".
Wie so oft findet man im Web hier und da ein paar Hinweise und vage Aussagen, aber leider finde ich nichts verbindliches. Z. B. wird unterschieden zwischen "Dashcam" und "Actioncams"? Gilt es wirklich nur für Autos (weil es so explizit erwähnt wird). Welche Länder sind betroffen? Darf man trotzdem für sich selber filmen, wenn man die Aufnahmen später nicht veröffentlicht?
Hat sich schon Mal irgend jemand mit dem Thema beschäftigt? Falls ja, wäre ich für Informationen dankbar. Ansonsten werde ich mal den ADAC anschreiben.
Jörg