Unseriöse Medienberichterstattungen über BMW ABS!

Alles, was noch mit den BMW - K - Modellen zu tun hat.

Beitragvon Max » 09.07.2005, 00:05

LAQRUD hat geschrieben:übrigens halte ich das abs-thema schon für ein thema für eine grundlagenschulung (gottseidank ist das heute so).
falls wieder einer draufkommt, dass ich keine ahnung vom bremsen habe, dies ist meine dritte abs-bmw (ca. 200000km mit abs).

@mensch frank,

wenn du nach 200.000 km mit ABS MRD noch eine Grundlagenschulung nötig hast, dann prost Mahlzeit :wink:
Gruß

Max
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Beitragvon LAQRUD » 09.07.2005, 06:36

hi max,

ich nehm jetzt einfach mal den tierischen ernst aus der diskussion, sonst platzt mir der arme detlev noch[klick]

so jetzt zu deiner antwort:
ich meine so eine jährliche auffrischung schadet nicht (ist ja mit den meisten bikes auch möglich)

@detlev,
glaubst du wirklich, dass bmw die jetzt inoffiziell bekanntgegebene aktion (rückruf von 260000 fahrzeugen zum werkstattcheck) gestartet hätte ohne den öffentlichen druck. wobei noch offen ist was da wirklich geprüft werden soll?
glaubst du wirklich, dass sich bei bmw nur einer bewegt hätte aufgrund von hochtechnische diskussionen beim bikermeeting und in diversen foren?
nein mein lieber, hier ist es halt notwendig mittel einzusetzen welche auch nicht immer meiner überzeugung entsprechen, aber wenn es nicht anders geht spiele ich diese klaviatur.
von dir erwarte ich, dass du nicht beim kuhn oder einem anderen :) auftauchst und deine bremsanlage checken lässt, weil die doch so toll funzt. und wenn ich dich doch dort sehe werde ich dich daran erinnern, dass du außer undienlichen komentaren nichts, aber auch gar nichts dazu beigetragen hast, dass bmw jetzt gaaaanz langsam anfängt seinen verpflichtungen den kunden gegenüber nachzukommen.
und mehr antworten bist du mir auch nicht wert.

frank

hier noch der wortlaut der dpa-meldung:

News - 08.07.05 20:57
ROUNDUP: BMW wird bis zu 260.000 Motorräder überprüfen - ABS-Probleme

MÜNCHEN (dpa-AFX) - Der Münchner Autokonzern BMW wird wegen möglicher Bremsprobleme bis zu 260.000 Motorräder überprüfen. Diese Zahl an Fahrzeugen sei seit Anfang 2001 mit dem betroffenen Integral-ABS-System ausgeliefert worden, sagte ein Konzernsprecher am Freitag.

Da es sich um ein freiwilliges Angebot an die Kunden handele, sei aber noch unklar, wie viele Halter die kostenlose Überprüfung auch tatsächlich in Anspruch nähmen. BMW habe inzwischen gegenüber der Staatsanwaltschaft eine Stellungnahme abgegeben. Einen Unfall hat es wegen der ABS-Probleme aber nicht gegeben.

"Wir wollen mit dem Angebot einer Überprüfung des Bremssystems dazu beitragen, eventuell entstandene Verunsicherung bei unseren Kunden abzubauen", sagte der Leiter BMW Motorrad, Herbert Diess. Das Integral ABS-System könne "in der Summe seiner Eigenschaften" aber "als die modernste und leistungsfähigste Motorrad-Bremse der Welt" bezeichnet werden.

ERMITTLUNGEN

Die Staatsanwaltschaft München I ermittelt inzwischen wegen "Gefährdung des Straßenverkehrs" gegen den Konzern und will ein technisches Gutachten einholen. Zuvor hatten Fahrer von Problemen mit der Bremse berichtet. Der Grund des Problems soll ein gelegentlicher Spannungsabfall im System sein, der im Extremfall zum Versagen des ABS führen kann.

BMW räumte am Freitag erstmals offiziell ein, dass "es bei wiederholten Bremsungen im ABS-Regelbereich während Fahrsicherheitstrainings vereinzelt zum Ausfall der ABS-Regelfunktion" gekommen sei. Diese Fehlfunktion sei aber nur bei extrem schneller und harter Bremshebelbetätigung in Verbindung mit einer nachlassenden Bordnetzspannung überhaupt möglich. "Im normalen Straßenverkehr kann dieser Zustand nicht eintreten und BMW Motorrad ist auch kein solcher Fall bekannt", teilte der Konzern mit./tb/sbi

Quelle: dpa-AFX
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Beitragvon Highlander » 09.07.2005, 09:58

Moin,

eine Rückrufaktion, gleich welcher Art, kostet viel Geld :!: Wenn sich BMW sicher wäre, würden sie diese wie auch immer nicht starten. Wenn es bei einer Bremsanlage Zweifel gibt, so lasse ich diese gerne zusätzlich, auch im Rahmen einer Rückrufaktion, von Fachleuten überprüfen. Wenn dann bestätigt wird dass meine Bremsanlage in Ordnung ist - umso besser :!: Jedenfalls hat dies nichts mit meiner Mündigkeit oder Selbstständigkeit zu tun :!:

Gruß Dirk
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Beitragvon Max » 09.07.2005, 10:08

Friedrich hat geschrieben:Was ich meine: eine ("inoffizielle") Rückrufaktion halte ich für überflüssig, wenn sie auf "freiwilliger Basis" erfolgt und nur der Beruhigung des Gewissens einer ansonsten technisch einwandfreien Maschine dient (ich werd mich zumindest nicht an so etwas beteiligen; die zeit spar ich mir für zB Mopped fahren und eigene praktische ABS Übungen :wink: ) - es stellt sich die Frage, ob manche Moppedfahrer wirklich so unmündig und unselbstständig sind, dass sie sich beim/vom Freundlichen pampern lassen müssen... Sich heimlich dagegen über eine "inoffizielle Rückrufaktion" für 260000 ABS Maschinen zu freuen, kann ich nicht nachvollziehen.



Hi Friedrich,
das sehe ich aber nicht so,
den im Falle einer Folgegewährleistung ( nach dem Überprüfungszeitraum ) bei einem Fehlverhalten der I-ABS Bremsanlage,
wird kaum ein Fahrer eine Chance haben einen möglichen Regressanspruch zu erhalten, wenn er nicht an dieser Überprüfung teilgenommen hat.
Es ist auch möglich das ein Update der ZFE bei den Modellen ab 04 GS/S/R durchgeführt wird.
Zumindest werden sie die Schwellspannungen des ABS Rechner prüfen ( ab wann dieser aussteigt ) und die Batteriekapazität.
Eine sulfatierte oder auch eine nur einmal tiefentladene AGM Batterie ist bei der Ladungsaufnahme zu träge und ist nicht unbeteiligt and der eigentlichen Ursache.
Gruß

Max
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Beitragvon mountain » 09.07.2005, 11:37

Hallo,

diese inoffizielle Rückrufaktion find ich merkwürdig, warum wird denn dieser Rückruf gemacht? Es kann doch nur sein das ein Rückruf gemacht wird um einen technischen Mangel zu beseitigen, Bauteil auswechseln oder ähnliches. Nur um dann nach der Überprüfung sagen zu können, alles OK, was wahrscheinlich der überwiegende Teil der Biker hier eh schon weiß, weil eh keine Probleme mit dem ABS haben ist Paradox.

Entweder gibt es eine Leiche im Keller oder nicht, dieses meiner Meinung nach "rumgeeiere" trägt nicht zur Verbesserung des Sicherheitsgefühl bei, ganz im Gegenteil.
Ich denke hier sollte ein klares Statement von BMW kommen wo sie z.B. sagen: "diese Baugruppe ist aufgrund technischer Streuung nicht in der Specs und wird ersetzt, dann ist das Problem behoben"
Aber dieses, "schaun wir mal" ist merkwürdig.
Das ist rumgedoktere an den Symptomen, hier sollte die Ursache der Störung beseitigt werden.
Kostet ja auch alles Zeit und Geld, bring das Moped in die Werkstatt, warte ein paar Tage und kann nicht fahren um später gesagt zu bekommen "tolles Moped, alles OK"

gruss

Andi
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Beitragvon red baron » 09.07.2005, 12:44

Ich habe keinerlei Probs mit meiner S und hoffe das bleibt auch so :!:
Ich unterstell jetzt mal aber was ganz übeles:

Was soll es BMW kosten, wenn Ihr das Bike wegen "Freiwilligem Rückruf"
in die NL bringt, dort gerade kein Ersatzkfz. da ist und Ihr Euer Schatz am nächsten Tag wiederholen könnt mit den Worten " alles okay!"
Vielleicht schmieren sie ja die Kette ab :wink: :wink: :wink:

Auf jeden Fall haben sie die Brisanz aus dem Thema genommen
und sind in den Medien ihren Verpflichtungen nachgekommen :idea:
red baron
 

Beitragvon ufo » 09.07.2005, 12:57

@mountain
wenn nichts kaputt ist können die doch auch nichts machen...
diese aktion, welche ja kein rückruf ist, ist nur für die leute, die jetzt
verunsichert sind. es wird vermutlich der fehlerspeicher ausgelesen und
eine sichtkontrolle gemacht und fertig. das verstehe ich unter einer
überprüfung. durch diese aktion, so erhofft sich bestimmt BMW, werden
die "betroffenen" wieder vertrauen in ihr bremssystem haben.

ein richtiger rückruf betrifft immer sicherheitsrelevante teile (trifft hierbei
zu) und es werden die halter der entsprechende halter angeschrieben.

ist nur meine meinung, genaueres werden wir wissen, wenn BMW mitteilt,
was gemacht wird :wink:
greetz ufo
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Beitragvon Detlef » 09.07.2005, 14:40

Zitat:

Lit.:
Koch, D., Produzentenhaftung, 1995;
Kullmann/Pfister, Produzentenhaftung (Loseblatt);
Rolland, Produkthaftungsrecht, 1990;
Westphalen, Produzentenhaftung 1 + 2, 2. Aufl. 1997.

Die gesetzliche Produkthaftung ist eine Gefährdungshaftung, es kommt daher nicht auf das Verschulden des Herstellers an, der ein gefährliches Produkt in Verkehr bringt. Die gefährliche Handlung, die den Anknüpfungspunkt für die Haftung des Herstellers gibt, ist das Inverkehrbringen des Produkts, das eine Gefahr für bestimmte Rechtsgüter begründet. Es handelt sich um einen Unterfall der Verkehrssicherungspflichtverletzung.

Da auch das ProdHaftG Lücken im Rechtsschutz aufweist, hat es die Produzentenhaftung aus § 823 ff. BGB nicht verdrängen können. Weiterhin kann Schmerzensgeld nur aus dem allgemeinen Deliktsrecht verlangt werden, so wie auch die Haftungssumme im Rahmen der Gefährdungshaftung begrenzt ist. Daher ist immer dann, wenn auch ein Verschulden des Herstellers vorliegen könnte (und das ist wegen der Beweislastumkehr eigentlich immer der Fall), auch das allgemeine Deliktsrecht zu prüfen (vor allem: Produzentenhaftung gem. 823 Abs. 1 BGB).

Die Produzentenhaftung knüpft daran an, dass ein Produkt in den Verkehr gebracht wird, dem entweder für den Verbraucher nicht erkennbare Gefahren anhaften oder solche, die bei unsachgemäßer Verwendung drohen, oder bei fehlerhafter Herstellung vermeidbare Gefahren bergen. Dabei verlangt die Rechtsordnung allerdings nicht, dass die in den Verkehr gebrachten Produkte sicher sind und keine Gefahren bergen. Vielmehr dürfte ausschlaggebend sein, dass jedes in den Verkehr gebrachte Produkt so beschaffen sein muss, dass derjenige, der mit dem Produkt in Berührung kommt, mit den Gefahren des Produktes umgehen kann. Daher bestehen bei gefährlichen Produkten, wenn die Gefahren für den Verwender nicht auf der Hand liegen, Kennzeichnungspflichten, Instruktionspflichten oder Warnpflichten. Außerdem muss das Produkt hinsichtlich seiner Gefährlichkeit für den Verwendungszweck geeignet sein. Das bedeutet, dass ein Produkt zwar gefährlich sein darf, aber nicht solche Gefahren bergen darf, die vermeidbar sind, ohne dass der Verwendungszweck beeinträchtigt wird. Das Messer soll eine scharfe Klinge haben, darf aber am Griff keine schneidenden Kanten haben.

Zitat Ende

Wird dem einen oder anderen jetzt, bei genauerem Lesen dieser Zeilen, vielleicht einiges klarer?

Da gibt es auf der einen Seite den ethisch/moralischen Ansatz (hoppla, da könnte ja jemand sich oder andere verletzen oder gar umbringen, und das darf nicht sein), auf der anderen Seite aber den rechtlichen/ökonomischen Ansatz (hoppla, da haben wir durch unser fehlerhaftes Produkt jemanden verletzt oder getötet, und jetzt kommt folglich die millionenschwere Schadenersatzklage bzw. der milliardenschwere Umsatzausfall wegen Imageverlustes).

Ein Böser, der denkt, dass der ethisch/moralische Ansatz nicht soooo ernst genommen wird!

Es gibt hier einen im Forum, der nimmt ernsthaft an, dass (sein?) massives Auftreten dazu geführt hat, dass BMW sich in diese freiwillige (!) Rückrufaktion hineinbewegen lassen hat. Lassen wir ihm den Glauben und eröffnen dafür einen Dankesthread ...

Max, es gibt keine "Folgegewährleistung", und schon gar keine Befreiungstatbestände aus der Produzentenhaftung, nur weil der :D sich das Motorrad mal angesehen hat.

Mountain, vielleicht ist dies auch (zum Teil) eine Antwort auf Deine Frage.

Gruß

Detlef
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Beitragvon goofy36 » 09.07.2005, 14:42

Hallo


wenn nichts kaputt ist können die doch auch nichts machen...

Doch Geld verschwenden um einige, die das Gras wachsen hoeren, zu beruhigen.

[/quote]es wird vermutlich der fehlerspeicher ausgelesen und
eine sichtkontrolle gemacht und fertig.

Ich wuerde mir zusaetzlich die Batterie zur Brust nehmen und mal einen
Lasttest machen. Vielleicht kann man dann die halb leeren Batterien laden
und evt. schadhafte Batterien tauschen.
Desweiteren wuerde ich die korrekte Entlueftung des Systems ueberpruefen!

Gordon
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Beitragvon goofy36 » 09.07.2005, 14:44

gggggrrrrrrrrrr
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Beitragvon Detlef » 09.07.2005, 15:10

Ach ja, dies vergaß ich noch:

Zitat:


> Michalski, Produktbeobachtung und Rückrufpflicht des Produzenten, BB 1998, 961.
Oft lässt es sich nicht vermeiden, dass die Gefährlichkeit eines Produkts zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens nicht erkannt wird oder später erst zumutbare Maßnahmen zur Vermeidung oder Verminderung der Gefährlichkeit bekannt werden (besonders offenkundig ist dies im Bereich der Arzneimittel, wo bestimmte Nebenwirkungen oder Gegenanzeigen erst später bekannt werden). In diesen Fällen kommt in Betracht, dem Hersteller aufzuerlegen, auch nach dem Inverkehrbringen die Verantwortung für das Produkt wahrzunehmen, indem eine Rückrufpflicht oder eine nachträgliche Informationspflicht zu erwägen ist. Das ProdHaftG kennt solche Pflichten nicht, da nur für den Zeitpunkt des Inverkehrbringens gehaftet wird ...

Jedoch kann sich aus § 823 Abs. 1 BGB eine solche Nachsorgepflicht ergeben. Diese setzt eine Pflicht zur Beobachtung der Produktgefahren voraus; diese ist indes für jeden Hersteller gegeben. Die Produktbeobachtungspflicht gibt dem Hersteller auf, einerseits die Bewährung des Produkts in der Anwendungspraxis zu beobachten und darüber hinaus die Entwicklung des Stands der Technik zu beobachten, denn daraus können sich Erkenntnisse über die Gefährlichkeit des Produkts ergeben.

Zitat Ende.

Glaubt irgend jemand ernsthaft, die Juristen von BMW kennen die Gesetzeslage nicht und stecken den Sand in den Kopf bzw. lassen sich nur durch fetzige Forumsbeiträge gestürzter Trainingsfahrer bewegen?

Gruß

Detlef
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Beitragvon Detlef » 09.07.2005, 15:27

Detlef hat geschrieben: und stecken den Sand in den Kopf


Hoppla, wenn ich mir schon Mühe gebe richtig zu zitieren sollte ich es hier auch tun. Ich will dem Mario Basler ja nichts stehlen, was geistiges Eigentum sein könnte ... :wink:

... und stecken den Sand in den Kopf ... (zitiert nach Mario Basler, a.a.O.)

Gruß

Detlef
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Beitragvon mountain » 09.07.2005, 15:30

@Friedrich
Du hast das sehr gut auf den Punkt gebracht.

Ich habe auch null Probleme mit dem ABS und aufgrund irgendwelcher inofizieller nebulösen Rückrufaktionen werde ich meine Zeit nicht in der Werkstatt verbringen, Fehlerspeicher auslesen bringt nicht mehr Sicherheit, würde evtl. sogar verunsichern weil das möglicherweise der Anfang von im trüben Fischen wäre.
Da muß schon von BMW eine Statement getroffen werden was Hand und Fuß hat.

gruss

Andi
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Beitragvon ufo » 09.07.2005, 15:45

Detlef hat geschrieben:Glaubt irgend jemand ernsthaft, die Juristen von BMW kennen die Gesetzeslage nicht und stecken den Sand in den Kopf bzw. lassen sich nur durch fetzige Forumsbeiträge gestürzter Trainingsfahrer bewegen?


nee, aber in den medien negative berichte über sein produkt zu haben ist
GIFT für BMW :!:
daher auch diese "freiwillige" kontrolluntersuchung

@mountain
da ich ja erst am mittwoch zur 1000sender war, werde ich auch nichts
weiter machen, es sei denn man schreibt oder ruft mich an!
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Beitragvon mountain » 09.07.2005, 15:48

@ Ufo

seh ich auch so :)
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