LED Rücklicht

Alles was eine K1200R + K 1300 R schöner macht oder einzigartiger.

Beitragvon Ralle » 23.01.2008, 00:21

playstation hat geschrieben:Sauber! Man freu ich mich schon auf die Saison!!!


Ich auch :D Jetzt macht weiter.
Gruß aus dem Neckartal

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Beitragvon Georg » 09.02.2008, 00:48

Franks hat geschrieben:....Ist dieses Rücklicht nun mit E3 Zeichen zulässig oder nicht?...


Nein.

Nur mit E1!
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LED-Rücklicht

Beitragvon k12rwin » 18.02.2008, 16:58

Habe mir gerade das Triton 2 der Fa. Wunderlich eingebaut. Einbau bis auf den ungenügenden Masseanschluss am Heckrahmen problemlos. Habe das Massekabel des ursprüngliche originalen Rücklichts verlängert und dazugehängt, jetzt funzt es optimal, vorher beim Betätigen des Bremshebels LED`s fast "erloschen".
Den schwarzen Kunststoffkörper des Rücklichts habe ich mit Carbonfolie überzogen, sieht ganz passabel aus.
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Beitragvon udow » 21.02.2008, 17:33

Hallo!

Da gehe ich nicht unbedingt mit ! :shock:

Unabhängig welche Beleuchtung, heißt das E im runden Kreis:
Zugelassen in der ganzen EU und die Zahl bestimmt das Prüfungsland !

Auszug aus der
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

B. Fahrzeuge

II. Betriebserlaubnis und Bauartgenehmigung

§21a Anerkennung von Genehmigungen und Prüfzeichen auf Grund internationaler Vereinbarungen und von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften

(1) Im Verfahren auf Erteilung der Betriebserlaubnis werden Genehmigungen und Prüfzeichen anerkannt, die ein ausländischer Staat für Ausrüstungsgegenstände oder Fahrzeugteile oder in bezug auf solche Gegenstände oder Teile für bestimmte Fahrzeugtypen unter Beachtung der mit der Bundesrepublik Deutschland vereinbarten Bedingungen erteilt hat. Dasselbe gilt für Genehmigungen und Prüfzeichen, die das Kraftfahrt-Bundesamt für solche Gegenstände oder Teile oder in bezug auf diese für bestimmte Fahrzeugtypen erteilt, wenn das Genehmigungsverfahren unter Beachtung der von der Bundesrepublik Deutschland mit ausländischen Staaten vereinbarten Bedingungen durchgeführt worden ist. § 22a bleibt unberührt.

(1a) Absatz 1 gilt entsprechend für Genehmigungen und Prüfzeichen, die auf Grund von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften erteilt werden oder anzuerkennen sind.

(2) Das Prüfzeichen nach Absatz 1 besteht aus einem Kreis, in dessen Innerem sich der Buchstabe "E" und die Kennzahl des Staates befinden, der die Genehmigung erteilt hat, sowie aus der Genehmigungsnummer in der Nähe dieses Kreises, gegebenenfalls aus der Nummer der internationalen Vereinbarung mit dem Buchstaben "R" und gegebenenfalls aus zusätzlichen Zeichen. Das Prüfzeichen nach Absatz 1a besteht aus einem Rechteck, in dessen Innerem sich der Buchstabe "e" und die Kennzahl oder die Kennbuchstaben des Staates befinden, der die Genehmigung erteilt hat, aus der Bauartgenehmigungsnummer in der Nähe dieses Rechtecks sowie gegebenenfalls aus zusätzlichen Zeichen. Die Kennzahl für die Bundesrepublik Deutschland ist in allen Fällen "1".

(3) Mit einem Prüfzeichen der in den Absätzen 1 bis 2 erwähnten Art darf ein Ausrüstungsgegenstand oder ein Fahrzeugteil nur gekennzeichnet sein, wenn er der Genehmigung in jeder Hinsicht entspricht. Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem solchen Prüfzeichen Anlaß geben können, dürfen an Ausrüstungsgegenständen oder Fahrzeugteilen nicht angebracht sein.

:?: Beamten-Deutsch :idea:

Folglich ist auch ein E3 gekennzeichnetes Rücklicht in Deutschland zulässig !
Nur im Rahmen der STVO ist auch ein Rückstrahler und eine Kennzeichenbeleuchtung vorgeschrieben!

Es zählt also das Gesamtpaket !!!

:? Grüße!!
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Beitragvon Georg » 21.02.2008, 18:45

Das sollte ein Witz sein:

KR hat geschrieben:
Franks hat geschrieben:....Ist dieses Rücklicht nun mit E3 Zeichen zulässig oder nicht?...


Nein.

Nur mit E1!


Oder anders ausgedrückt:
Eine intelligente Antwort auf eine intelligente Frage.

:roll:
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Beitragvon udow » 22.02.2008, 11:10

KR hat geschrieben:Das sollte ein Witz sein:

KR hat geschrieben:
Franks hat geschrieben:....Ist dieses Rücklicht nun mit E3 Zeichen zulässig oder nicht?...


Nein.

Nur mit E1!


Oder anders ausgedrückt:
Eine intelligente Antwort auf eine intelligente Frage.

:roll:


:evil: Na du bist mir ja einer :wink:
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Beitragvon Georg » 22.02.2008, 15:49

udow hat geschrieben: :evil: Na du bist mir ja einer :wink:


Ja, immer nett! :lol:

> Bitte schön <
Da sind ein paar Abkürzungen aufgeführt.
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Beitragvon Sare » 10.03.2008, 22:43

Hallo Zusammen,

..Thema ist LED Rücklicht (weiss). Hat jemand konkrete Erfahrungen mit dem Teil von Wunderlich. Habe zwar schon bestellt, würde aber gerne eure ggf vorhandenen Erfahrungen wissen. Wunderlich sagt ausdrücklich "ohne ABE"..im Forum hatte ich aber auch einen Beitrag gelesen, der eigentlich sagt das ein E - Zeichen in der EU reicht. Was passiert bei einer Kontrolle durch die Streckenposten, schonmal erlebt?

Sobald ich verbaut habe stelle ich Bilder rein. Ach so, falls etwas spezielles zum Einbau gibt wäre es auch schön darüber vorab zu wissen.

Vorab danke für Beiträge

Sare
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Beitragvon Sare » 20.04.2008, 18:53

...Liefertermin ist Anfang Mai...auf Anfrage...nur zur Info..also das wären dann 8 Wochen Lieferzeit...scheint ein Engpass zu sein und nach der Dortmund Messe stellen wohl einige K Fahrer auf weiss LED um...

Gruss

Sare
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Beitragvon Sare » 23.05.2008, 12:39

ich habe bei Wunderllich das LED Rücklicht storniert und schaue mir doch lieber zugelassene Teile an und entscheide neu. Der ganze Aufwand lohnt nicht, Kennzeichenlicht, etc.
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