Bitteschön
Die Harley ist zu teuer, finde ich, schau Dich mal um.
Dafür gibt es schon die 883R
Ansonsten sind die Sportys ne Quälerei, hab mal ne 1200er probegefahren, nach 100km war ich froh sie wieder abgeben zu können, die großen sind o.k.
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Sie wollen ein gebrauchtes Kraftfahrzeug aus einem Land der Europäischen Union einführen und in Köln zulassen?
Benötigt werden:
- Ausländische Fahrzeugpapiere
- Eventuell EWG-Übereinstimmungs-Bescheinigung
Beachten Sie hierzu bitte den Überblick in der Produkt-Info zu verschiedenen Zulassungsunterlagen in der rechten Spalte.
- * Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA)
Bitte beachten Sie: Diese Bescheinigung wird von der Zulassungsstelle unmittelbar beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) angefordert.
- * Vollabnahme durch den Tüv gemäß § 29 Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO)
siehe nachfolgende Informationen rund um die Einfuhr eines Fahrzeugs
- * Prüfbescheinigung über die Abgasuntersuchung
siehe nachfolgende Informationen rund um die Einfuhr eines Fahrzeugs
- Nachweis der Verfügungsberechtigung
Kaufvertrag oder Originalrechnung
- Bei Fahrzeugimport aus Italien zusätzlich eine Bescheinigung über das Baujahr des Fahrzeuges
Diese erhalten Sie beim Hersteller des Fahrzeuges oder bei dessen Generalimporteur in Deutschland.
- Ausgefüllte Versicherungsbestätigung
Beachten Sie bitte die Hinweise in der Produkt-Info zur Versicherungs-Deckungskarte in der rechten Spalte.
- Personalausweis oder Pass der zukünftigen Halterin beziehungsweise des zukünftigen Halters
- Vollmacht bei Vertretung
zusätzlich Personalausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters
- Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung bei Nutzung des Fahrzeuges als Firmenfahrzeug
- Bei Minderjährigen eine Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormundes und deren Ausweisdokumente
Informationen rund um die Einfuhr eines Fahrzeugs
*Hinweis: Hat das Fahrzeug bei Import eine EWG-Übereinstimmungsbescheinigung sind die mit *Stern versehenen Unterlagen entbehrlich. Die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung muss jedoch im Original vorliegen. Ist das Fahrzeug allerdings älter als drei Jahre, sind die Nachweise über eine Haupt- und eine Abgasuntersuchung erforderlich.
Die ausländischen Fahrzeugpapiere werden hier eingezogen.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) sagt aus, ob für das Fahrzeug bereits ein deutscher Fahrzeugbrief beziehungsweise eine Zulassungsbescheinigung Teil II erstellt wurde.
Ist das Fahrzeug nicht älter als sechs Monate oder hat es weniger als 6.000 Kilometer zurückgelegt, ist bei der Zulassung eine Erklärung für Umsatzsteuerzwecke abzugeben. Diese wird durch die Zulassungsstelle an das zuständige Finanzamt zur Festsetzung der Umsatzsteuer weitergegeben. In diesem Fall müssen Sie außerdem innerhalb von zehn Tagen nach dem Erwerb gegenüber dem zuständigen Finanzamt die "Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung" gemäß Vordruck 'USt 1 B' abgeben und die Steuer entrichten, so regelt es § 18 Absatz 5a Satz 4 in Verbindung mit § 15 Absatz 1 Nummer 7 des Umsatzsteuergesetzes.
Vorsprache:
Die Vorsprache kann durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Dann sind Vollmacht und zusätzlich Personalausweis oder Pass der Vertreterin beziehungsweise des Vertreters vorzulegen.
Gebühren:
Die Gebühren betragen, soweit nicht aus bauartbedingten Gründen eine Ausnahmegenehmigung notwendig ist, inklusive Zulassung 29,90 Euro plus 10,20 Euro für die Ausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II.
Diese Gebühr erhöht sich um 15,30 Euro, wenn der Abruf der Fahrzeugdaten beim Kraftfahrt-Bundesamt nicht möglich ist und sie im örtlichen Fahrzeugregister nicht verfügbar sind.