ich habe im Internet mal die zuständige Richtlinie recherchiert:
Zitat:
Motorräder
Für Motorräder wurde mit Inkrafttreten der EU-Richtlinie 97/24/EG ein europaweit einheitlicher Geräuschgrenzwert von 80 dB(A) festgelegt. Dieser Wert entspricht numerisch dem Lkw-Niveau. Jedoch erfasst das Geräuschmessverfahren für Motorräder die häufig auftretenden, besonders lauten Fahrzustände mit hohen Drehzahlen nur unzureichend.
Motorräder können damit im tatsächlichen Betrieb die Geräusche von Lkw übertreffen. Außerdem sind Motorradgeräusche häufig besonders auffällig, etwa wenn beim Beschleunigen ein Pegelanstieg von 10 bis 15 dB(A) innerhalb weniger Sekunden auftritt. Extrem hohe Geräuschemissionen verursachen Motorräder, wenn Original-Schalldämpfer durch lautere Ersatzschalldämpfer ersetzt werden oder wenn an den Schalldämpfern lärmerhöhende Veränderungen vorgenommen werden. Schließlich hat auch das Fahrverhalten großen Einfluss auf die Höhe der Geräuschemissionen von Motorrädern. Das Bundesumweltministerium setzt sich für Maßnahmen ein, um das Motorradlärmproblem in den Griff zu bekommen. Im Vordergrund stehen derzeit Instrumente zur Verbesserung und Vereinfachung der Geräuschüberwachung der Motorräder im Verkehr.
Grüße
Sven