@ georg
wenn raifi und hohe für dich bürgen, dann ist dir die ein - und ausreise unter wahrung bestimmter regeln weiterhin gestattet. die staatskanzlei war zwar nicht gerade begeistert, dass du schon wieder in den freistaat willst, hat sich aber letztlich nolens volens bereit erklärt - wahrscheinlich wegen der bevorstehenden landtagswahl
jo, vermittler zwischen den welten