TüV im Ausland

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TüV im Ausland

Beitragvon masterdiver » 04.08.2008, 09:53

Moin,

ich hab mal ne Frage zum TüV. So weit ich weiß, gibt es manche Länder, die dich nur mit noch XX Monate gültigem TüV einreisen lassen.
Ist das beim Moped auch so?
Ich frage, weil es am Mittwoch nach Österreich geht und bei meiner K12R der August auch der Termin wäre.
Da ich nicht unbedingt mehr morgen da hinhetzen will (zumal ich mit der Akrapovic Koplettanlage nicht 100% sicher bin) und dann den TüV mit der 10000er und der Garantieverlängerung in 2 Wochen bei meinem :lol: kombinieren wollte.

Gibt es da Schwierigkeiten mit Österreich, Schweiz, Lichtenstein, Italien?
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Beitragvon masterdiver » 04.08.2008, 10:28

So Leute,

dann löse ich das mal schnell selber auf. Habe mich mit der Juristenabteilung vom ADAC verbinden lassen und diese haben mir bestätigt, dass das Ausland gar kein Interesse am Deutschen TüV bzw. am Zustand hat.

Einzig zu beachten ist, wenn man ins Ausland fährt und hier der TüV abläuft, dann ist nach Einreise direkt eine Prüfstelle anzulaufen und dies nachzuholen (wird natürlich rückdatiert).
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Beitragvon Martin » 04.08.2008, 21:49

masterdiver hat geschrieben:(wird natürlich rückdatiert).


finde ich nicht natürlich.
Viele Grüße
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Beitragvon andy (b) » 04.08.2008, 23:15

masterdiver hat Folgendes geschrieben:
(wird natürlich rückdatiert).


finde ich nicht natürlich.

war auch früher nicht so ...
...und ich frag mich was die denn machen, wenn die karre sagen wir mal, ein jahr und 51 wochen nicht zur untersuchung war. muss ich dann ein vollgutachten machen oder krieg ich dann ne plakette für eine woche?
möge der heutige tag so werden, wie du ihn dir wünschst.

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Beitragvon Martin » 04.08.2008, 23:26

die antwort ist einfach.

aber nun folgendes rätsel:

deine karre steht angemeldet 20 jahre in der garage, dann fährst du die zum tüv......
Viele Grüße
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Beitragvon masterdiver » 05.08.2008, 07:57

@ xyz: Dann wird der TüV wohl wikrlich komplett neu gemacht werden müssen.

Das mit dem Rückdatieren kenne ich aber auch beim Auto so: Wenn dein TüV im März abläuft und du im April zum TüV fährst, dann kriegst du nur bis März in 2 Jahren.

Was allerdings passiert, wenn du über 2 Jahre drüber bist, kann ich nciht sagen, denke aber mal, dass eine komplette Neuabnahme notwendig wird.
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Beitragvon Martin » 05.08.2008, 11:08

masterdiver hat geschrieben:@ xyz: Dann wird der TüV wohl wikrlich komplett neu gemacht werden müssen.

Das mit dem Rückdatieren kenne ich aber auch beim Auto so: Wenn dein TüV im März abläuft und du im April zum TüV fährst, dann kriegst du nur bis März in 2 Jahren.

Was allerdings passiert, wenn du über 2 Jahre drüber bist, kann ich nciht sagen, denke aber mal, dass eine komplette Neuabnahme notwendig wird.


öhh, klar. sozusagen logisch, deswegen fährt man da ja auch hin *grins*

aber fraglich ist ja wohl, ob man die gebühr für die letzten 20 jahre bezahlen muss, also wird 10 mal "TÜV gemacht"? *lol*

ich stelle mir vor, wie das erste mal die abnahme erfolgt, du bezahlt deine 40 €, danach das zweite mal, das dritte mal ..... ich kanns mir gut vorstellen ;-)

ich glaube nämlich zu wissen, dass man, auch in diesem wohl unrealistischem beispiel, NICHT so einfach mit der gebühr einer HU davonkommt.
Viele Grüße
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Beitragvon masterdiver » 05.08.2008, 11:33

Du wirst wohl keine 20 TüVs machen müssen und auch keine 20 Mal die gebühr zahlen müssen.
Auf eine saftige Strafe kannst du dich aber sicher einstellen.
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Beitragvon andy (b) » 05.08.2008, 12:57

Auf eine saftige Strafe kannst du dich aber sicher einstellen.

das ja nun auf keinen fall!!!

1. kann ich mein fahrzeug außerhalb der öffentl. strassen (auf meinem grundstück z.b.) auch ohne tüv so lange stehen lassen wie ich will.

das hat ein freund von mir früher, mit einem 80ccm motorrad (früher war das ein motorrad), gemacht. das teil war zugelassen und versichert und damit hat er sich einen sfr auf einem zweiten versicherungsvertrag "verdient".

2. kann der tüv dich nicht bestrafen

3. darf man auch ohne gültige plakette zum tüv fahren.

meine frage war auch was passiert nach einem jahr und 51 wochen - also nicht nach über zwei jahren - in bezug auf die rückdatierung.
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Beitragvon masterdiver » 05.08.2008, 13:08

Das kostet so weit ich weiß aber trotzdem Strafe (eventuell sogar Punkte?) Dass du auf deinem grundstücken machen kannst was du willst ist mir auch klar, aber so wie du dich im Strassenverkehr bewegst bin ich da nicht sicher.
Auf direktem Weg zu TüV das kenne ich auch, z.B. von eintragungspflichtigen Anbauteilen. Aber wenn das Teil 20 Jahre abgelaufen ist, denke ich nicht, dass man von direktem Wege reden kann.
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Beitragvon Martin » 05.08.2008, 13:20

masterdiver hat geschrieben:Das kostet so weit ich weiß aber trotzdem Strafe (eventuell sogar Punkte?) Dass du auf deinem grundstücken machen kannst was du willst ist mir auch klar, aber so wie du dich im Strassenverkehr bewegst bin ich da nicht sicher.
Auf direktem Weg zu TüV das kenne ich auch, z.B. von eintragungspflichtigen Anbauteilen. Aber wenn das Teil 20 Jahre abgelaufen ist, denke ich nicht, dass man von direktem Wege reden kann.


keine punkte, sondern gefängnis für jeden tag den du den tüv überschritten hattest. deswegen bin ich mir sogar TOTAL sicher.
Viele Grüße
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Beitragvon Harryholder » 05.08.2008, 13:26

Wir hatten einen Suzuki Jeep ni Italien seit knapp 8 Jahren stehen. Da wurde nie Tüv gemacht, da er es auch nicht mehr zurück nach München geschafft hätte.. Unten wurden wir nie von Polizeit daraufhin angesprochen oder angehalten.
Nun habe ich ihn doch noch im Frühling 2008 nach München überführt da einige Sachen gemacht werden mussten. Unter anderem auch das Saisonkennzeichen von 06-10 auf 03-10 erweitert etc. Zur Überführung ein 3 Tageskennzeichen besorgt und hier zum Suzuki Händler gestellt.
Der hat dann die Neuzulassung und Tüv übernommen. Keine Strafen...
Alles Bestens ;)
Viele Menschen wissen, dass sie unglücklich sind. Aber noch mehr Menschen wissen nicht, dass sie glücklich sind.
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Beitragvon andy (b) » 05.08.2008, 16:23

Aber wenn das Teil 20 Jahre abgelaufen ist, denke ich nicht, dass man von direktem Wege reden kann

natürlich darfst du nicht sagen, dass du dich vor 20 jahren auf den weg zum tüv gemacht hast.
wenn aber das fahrzeug versichert ist, dabei muss es noch nicht mal zugelassen sein - wird es nähmlich auch nicht ohne tüv - musst du so zum tüv und zur zulassungsstelle fahren.
den siegel der zulassungsstelle erhältst du erst, nach überprüfung der fahrgestellnummer, dort. sa war es jedenfalls früher.
es kann sein, dass du heute ein überführungskennzeichen (früher rote nummer) brauchst. bestraft wirst du aber von niemandem.
möge der heutige tag so werden, wie du ihn dir wünschst.

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