Ich befasse mich mit dem nachträglichen Einbau einer ABS-Teilintegral-Anlage
in eine "neue" K 1200 R Sport, Bj. 12/07, 0 km, ohne ABS
Ist denn das überhaupt so einigermaßen sinnvoll machbar?
Muß das vom TÜV abgenommen/eingetragen werden?
(Führt eine BMW-Fachwerkstatt durch, kostet mich nix - außer Nerven)
Erlischt die Garantie? Kann man das mental akzeptieren?
Herzlichen Dank für Eure ernstgemeinten Ratschläge!
Peter
