Schon wieder ein Auspuff Thread !

Alles was eine K1200R + K 1300 R schöner macht oder einzigartiger.

Beitragvon Meister Lampe » 04.03.2009, 21:46

Oh , kleiner Tippfehler , lese mal selber , ab § 19 STVZO:

http://www.stvzo.de/stvzo/inhalt.htm

und solltest du dir mal irgend ein Rohr kaufen , steht dort in Fettschrift :"Bitte führen Sie die Genehmigung mit den Fahrzeugpapieren mit" , komm du mal ins Ruhrgebiet , hier zieht dir die Rennleitung die Ei.. lang ... :lol:


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Beitragvon BMW Michel » 05.03.2009, 09:14

Meister Lampe hat geschrieben:Oh , kleiner Tippfehler , lese mal selber , ab § 19 STVZO:

http://www.stvzo.de/stvzo/inhalt.htm

und solltest du dir mal irgend ein Rohr kaufen , steht dort in Fettschrift :"Bitte führen Sie die Genehmigung mit den Fahrzeugpapieren mit" , komm du mal ins Ruhrgebiet , hier zieht dir die Rennleitung die Ei.. lang ... :lol:


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Siehste, ist doch nur ne Bitte :wink:
Also ich wurde hier schon 2mal angehalten und das einzige was die
Streifenhörnchen interessiert hat, ob der DB Killer drin ist.
Nach Papieren für das Teil hat keiner gefragt.
Gruß Michel aus der Vorderpfalz

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Beitragvon timschd » 05.03.2009, 11:11

Es lässt mir einfach keine Ruhe also hab ich mir diese STVZO mal genau reingezogen (eigentlich sollte ich als Fahrlehrer sowieso wissen was da so in etwa drin steht) und siehe da :



§ 49 Geräuschentwicklung und Schalldämpferanlage.

EWG-Betriebserlaubnis EG/ABE
Für Austauschauspuffanlagen oder Einzelteile dieser Anlagen als unabhängige technische Einheit nach der Richtlinie 78/1015/EWG, Anhang II
Laut § 19 Abs. 2, Straßen-Verkehrs-Zulassungsordnung (STVZO), in Verbindung mit Absatz 3, Ziffer 2 und Absatz 4, ist es nicht erforderlich, daß seitens des Inhabers der Betriebserlaubnis eine Kopie der Betriebserlaubnis bzw. eine Übereinstimmungsbescheinigung mitzuliefern ist, wenn die Anlage mit Genehmigungszeichen ("E" Nummer) gekennzeichnet ist.
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Beitragvon Meister Lampe » 05.03.2009, 11:20

... ich verstehe dich ja , du willst den Papierkram nicht mitnehmen , interessant sind dann immer die Kommentare zu jedem Gesetz , dieses Buch ist doppelt so dick , "Betriebserlaubnis" besteht nur , wenn du es nachweisen kannst , ich glaube ein freundlichen Grinsen reicht da bei der Rennleitung nicht aus , evtl. Sozia mit kurzem Rock und weiten Ausschnitt , aber die hast du ja auch nicht immer dabei , also fahr ohne , denn BMW - Fahrer werden nicht angehalten ... :lol:

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Beitragvon timschd » 05.03.2009, 11:48

Mein Problem ist ich HABE keinen Papierkram und die Jungs vom TÜV sagen ich brauch keinen ! Aber die Töhle dahinten ist so laut die werden mich anhalten BMW hin oder her ...
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Beitragvon road-runner » 05.03.2009, 16:37

timschd hat geschrieben: Aber die Töhle dahinten ist so laut die werden mich anhalten BMW hin oder her ...



....warts ab.....



oder halt net an... :lol: :lol:
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Beitragvon RHEINPFEIL » 05.03.2009, 17:39

Viele Grüße aus Köln
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