Xenon Licht und Spiegel mit LED Blinkleuchten

Alles was man an die K1200S dran bauen kann, und das Motorrad individualisiert.

Xenon Licht und Spiegel mit LED Blinkleuchten

Beitragvon Oliver1960 » 31.01.2006, 22:51

Hallo zusammen,

guckst du hier und die haben interessante Spiegel mit integrierter LED Blinleuchte mit TÜV.
http://www.bike-connection.com/product_ ... ts_id/1638



Grüße aus Dortmund von Oliver
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Beitragvon s4cyrus » 01.02.2006, 11:46

Klingt interessant! Ob man das Zeug allerdings wirklich so einfach einbauen darf??? In Österreich ist zumindest eine Leuchtweitenregulierung ein MUß bei Xenon Licht Nachrüstungen bei Zweispurigen... bei Einspurigen gibt es keine Erfahrungswerte!

Was meint ihr dazu?
Zuletzt geändert von s4cyrus am 01.02.2006, 15:25, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß Phil

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Beitragvon s4cyrus » 01.02.2006, 14:13

Weiters würde mich interessieren, was es mit diesem E13 Zertifikat auf sich hat! Da man das Xenon Licht ja angeblich :D nicht eintragen lassen muß!

Zu Xenon am Moped habe ich noch folgenden Artikel im Netz gefunden:

"Die neuen Typen K1200GT und K1200LT gibt's wahlweise mit Xenon-Abblendlicht.

Definitiv ist es so, dass nach geltendem EU-Recht in der Erstausrüstung Xenon Abblendlicht verbaut werden darf. Die Möglichkeit, auch zweirädrige Kraftfahrzeuge mit Xenon-Abbelndlicht auszustatten, war nicht bedacht worden. Juristen würden hier eine Lücke im EU-Recht vermuten. Eine Nachrüstung mit genehmigungspflichtigen Bauteilen (und auch den Austausch gegen ein nicht baugleiches Teil) sehen die EU-Richtlinien nicht vor. Da das so ist, würde dann bei einer Nachrüstung automatisch StVZO gelten. In der StVZO ist aber die Leuchtweiteregelung und die Scheinwerferreinigung verbindlich vorgeschrieben.

Die von mir aufgezeigte Möglichkeit, einen ECE-genehmigten Scheinwerfer durch einen anderen ECE-genehmigten Scheinwerfer zu ersetzen, ist nur dann zulässig, wenn in der ECE-Genehmigung kein Verwendungsbereich angegeben ist. Die Masse der ECE - genehmigten Scheinwerfer haben aber einen Verwendungsbereich. So sind nach ECE 98 (Scheinwerfer für Gasentladunglampen) erteilte Bauartgenhmigungen nur für in ECE 48 vorgesehehe Fahrzeuge (mehrspurige Kraftfahrzeuge) zulässig.

Scheinwerfer für Motorräder sind nach ECE 53 genehmigungsfähig, dort sind aber keine Xenon-Abblendlichtschenwerfer erlaubt.

Eine legale Möglichkeit, ein Motorrad mit einem geprüften Xenon-Abblendlicht Scheinwerfer NACHZURÜSTEN, gibt es also noch nicht.

Aus meiner Sicht ist es nur noch eine Frage der Zeit, dass auch eine Nachrüstung legalisiert wird.

Der Ersatz einer Glühlampe gegen einen Xenon-Brenner mit entsprechendem Sockel ist nicht zulässig. Hier erlischt die Betriebserlaubnis mit allen Konsequenzen. Selbst ein "Briefeintrag" oder eine entsprechende Anbaubestätigung, sofern sie denn ausgestellt wären, sind in diesem Zusammenhang illegal."

Bin schon gespannt was die Spezialisten unter euch dazu sagen! Würd mir wirklich gerne Xenon bei meiner KR einbauen! :lol:
Gruß Phil

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Beitragvon s4cyrus » 01.02.2006, 15:24

Diese Antwort habe ich von Bike Connection bekommen:

" zu dem kit gibt es eine ABE deshalb nicht eintragungspflichtig.
bei den neuen BMW´s wird auch xenon ohne leuchtweitenregulierung verbaut"

BITTE UM EIN PAAR WORTMELDUNGEN!!!!


Hat jemand eine Ideee, wo ich bei meiner KR das Xenon Steuergerät verbauen könnte?
Gruß Phil

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Beitragvon Gerd » 01.02.2006, 16:01

Hallo Phil

Mal so ne Frage vorweg: Wie oft fährst du mit deinem Moped bei Dunkelheit?
Ich für meinen Teil kann das an einer Hand abzählen. Daher stellt sich für mich die Fage mit dem Xenon gar nicht. Es wäre vielleicht zu überlegen bei Neukauf einer Maschine, aber nachrüsten käme nie in Frage.
Habe dir damit zwar keine technische Hilfestellung geben können, aber meine persönliche Einstellung mitgeteilt. Vielleicht denken mehrere so, so daß das Thema nicht ganz so viel Resonanz erfährt. :wink:

Gruß Gerd
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Beitragvon Unbekannt » 01.02.2006, 16:02

Gerd hat geschrieben:Hallo Phil

Mal so ne Frage vorweg: Wie oft fährst du mit deinem Moped bei Dunkelheit?
Ich für meinen Teil kann das an einer Hand abzählen. Daher stellt sich für mich die Fage mit dem Xenon gar nicht. Es wäre vielleicht zu überlegen bei Neukauf einer Maschine, aber nachrüsten käme nie in Frage.
Habe dir damit zwar keine technische Hilfestellung geben können, aber meine persönliche Einstellung mitgeteilt. Vielleicht denken mehrere so, so daß das Thema nicht ganz so viel Resonanz erfährt. :wink:

Gruß Gerd


dito !

Xenon an der Dose ok, an meiner S - nö

Johannes
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Beitragvon Oliver1960 » 01.02.2006, 19:57

Hallo Leute,
wenn wir darüber diskutieren, was sinnvoll oder nicht sinnvoll ist - wie hier z.B. wie oft man bei Dunkelheit fährt - stellt sich natürlich die Frage : Brauche ich Carbonteile, brauche ich eine andere Auspuffanlage, und und und..... :wink: :wink:

Ich kann auch mit einer 125 er schlagmichtot von a nach b kommen ! :D :D

Jedem Tierchen sein plässierchen. Ich werde diesbezüglich bei nächster Gelegenheit meinen Bekannten beim TÜV ansprechen ob zulässig oder nicht ... wobei wenn es eine ABE oder Gutachten dazu gibt - where is the problem ?? :roll: :roll:





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Beitragvon Unbekannt » 01.02.2006, 20:02

Oliver1960 hat geschrieben:Hallo Leute,
wenn wir darüber diskutieren, was sinnvoll oder nicht sinnvoll ist - wie hier z.B. wie oft man bei Dunkelheit fährt - stellt sich natürlich die Frage : Brauche ich Carbonteile, brauche ich eine andere Auspuffanlage, und und und..... :wink: :wink:

Ich kann auch mit einer 125 er schlagmichtot von a nach b kommen ! :D :D

Jedem Tierchen sein plässierchen. Ich werde diesbezüglich bei nächster Gelegenheit meinen Bekannten beim TÜV ansprechen ob zulässig oder nicht ... wobei wenn es eine ABE oder Gutachten dazu gibt - where is the problem ?? :roll: :roll:


hier wurde in Fettschrift nach Wortmeldungen geschrien. Also wollte jemand eine Antwort. Also bekam er s o eine Antwort. Ansonsten kann jeder an seine S, seine R, seine Schlagmichtod dran bauen was er will.

OK ?

Johannes




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