BMW-Eifel hat geschrieben:hallo leute
euere anteilnahme ist ein wirklicher trost, ehrlich.
mein verständnis und mitleid für den händler hält sich allerdings in grenzen.
was heisst denn, der händler wurde hereingelegt?
er hat aus freier willensäusserung (BGB) in grösserem stil motorräder angekauft ( weder in zahlung genommen, noch von
privat aufgekauft). und da wollen mir jetzt leute oktruieren, ich müsse verständnis für den händler haben.
wie ist denn die realität?
aufgepasst:
- kauft unbedingt beim händler, garantie, geprüft, ihr seid absolut auf der sicheren seite !
- privatkauf bedeutet: absoluter beschiss, keine garantie, hier kauft man nur schrott.
und nun wollen mir leute erzählen, ich sei der absolute einzelfall!
IRRTUM!
es muss ein aufruf gestartet werden, dass alle gebraucht verkaufte bikes überprüft werden müssen.
ich muss es nochmal wiedrholen:
OPFERSCHUTZ VOR TÄTERSCHUTZ.
gruß
achim
Hallo,
ich verstehe deinen Frust sehr gut.
Aber allgemeine Rundschläge gegen Motorradaufkäufer oder Händler sind ja wohl nicht sehr zielführend und wahrscheinlich mit der hohen Emotionalität deinerseits zu begründen.
Wenn es auch schwerfällt ... du must so emotionslos wie möglich die Faktenlage sonderien (lassen) und ansonsten "still halten".
Von weiteren Infos in welchen Foren auch immer würde ich auch absehen. Schon überhaupt von der Veröffentlichung des Händlernamens.
So richtig klar ist mir die Sache noch nicht ...
So banal bei Tageslicht betrachtet verstehe ich das bisher so ...
Ein Händler hat Motorräder aufgekauft ... aber weder von privat noch von Händlern ... wo denn sonst?
Was ich noch nicht verstanden habe und was wohl auch Bestandteil der "Klärung" sein wird ... hat er dieses Unfallmotorrad wissentlich gekauft (das ist noch keine "Straftat") und es dann auch wissentlich an dich weiterverkauft ... oder hat er es gekauft und wusste von dem Schaden wirklich nichts?
Wenn der Händler selbst natürlich im Besitz des Gutachtens war, dann hat er es natürlich gewusst und es war vorsätzliches Handeln.
Ein gut gemachtes "Unfallmotorrad" mit original Teilen wieder augebaut ist ja grundsätzlich kein Problem. Es muß nur auch als solches ausgewiesen werden.
Ich hoffe mal, dass du da gut rauskommst und es auch schnell geht. Ich drücke dir die Daumen
