

Johannes hat geschrieben:vergiss es!
Kiesi hat geschrieben:@Lieber Sascha,
das du dich als vorbildlicher fahrer darüber ärgerst, kann ich echt verstehen...!
aber im ernst.
fahre selber erstmal wie es erlaubt ist....dann darfst du dich auch über andere aufregen....![]()
Nothing For Ungood ....![]()
(wie lothar immer sagt...)
aber 40 hat geschrieben:Anzeigen kannst du ihn, bringen tut das nichts ohne Zeugen, es sei denn du hast keine Punkte, völlig Reine Weste und dein Gegner ist wegen "Rauditum" bekannt. Der wird eh alles abstreiten, evtl. den Spieß sogar unkehren, du hättest ihn und so weiter....
Habe ich auch vor Jahren mal gehabt, ziemlich die gleiche Sizuation, allerdings alles in abgeschwächter Form. Habe mich nur dran geärgert.
Heute habe ich immer Zettel und Kugelschreiber im Auto und Fotoapperat mit Videofunktion..... Handy reicht auch
Albatros_HH hat geschrieben:Aus eigener leidvoller Erfahrung vertrete ich eine andere Meinung.
Wer Anzeigt ist fein raus, der Andere dann in Beweispflicht.
Bei mir ereignete sich ein ähnlicher Fall.
'Zwischenfall auf der Autobahn'
Lass es auf sich beruhen, sagte ich mir.
Mein Anwalt teilte mir später mit, das der entscheidene Fehler war.
Die Anzeige lautete auf Nötigung.
Nachdem ich zustimmte 300,- € zu zahlen wurde die Verhandlung (Aussage gg. Aussage) eingestellt.
Dem Stand die Forderung der Staatsanwaltschaft von 1.500,- € ggü.
Die Rechtsschutzversicherung unterstellte Vorsatz, wollte also nicht bezahlen.
Erst nach Einstellung des Verfahrens waren sie bereit die Anwaltskosten zu übernehmen.
So etwas passiert mir nicht noch mal.
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