RHEINPFEIL hat geschrieben:
Ein Schild ist eine sog. Allgemeinverfügung die so lange gültig ist, bis sie zurückgenommen wird.
Die alten Schilder haben schon mit der Verordnung von 1992 ihre Gültigkeit verloren und waren bisher nur durch die jetzt gestrichene Übergangsfrist mit den neuen Schildern gleichzusetzen.
Der ADAC Schleswig-Holstein schreibt dazu: "Wir mahnen Autofahrer dennoch zur Vorsicht bei Missachtung alter Zeichen. „Als Verwaltungsakt behält das Verkehrsschild seine Gültigkeit. Wer zum Beispiel im absoluten Halteverbot parkt, darf abgeschleppt werden und muss dafür auch bezahlen“, erläutert ADAC- Sprecher Ulf Evert. Ein Bußgeld müsse er allerdings nicht entrichten. Auch für unerlaubtes Überholen hinter einem ungültigem Verkehrszeichen darf nicht abkassiert werden. Dasselbe gilt für Geschwindigkeitsübertretungen. Allerdings haftet der Fahrer, wenn er dabei einen Unfall baut...
Der ADAC appelliert an alle Autofahrer, sich an Verbotsschilder zu halten, egal wie sie aussehen. „Ob Einsprüche vor Gericht Bestand haben, bleibt letztlich abzuwarten."
Übrigens betragen die Austauschkosten pro Schild für die klammen Kommunen Euro 400-500.
Gruß
Jürgen