BärlinerKlaus hat geschrieben:So, ich bin bis jetzt ca. 8000km (normale bis flotte Fahrweise) mit dem Pilot Pure gefahren, davon ca. 2000km Autobahn aber nur bis 160km/h (wollte ihn nicht runterradieren).
In Thüringen hatte ich ihn sehr stark rangenommen (ich bin wirklich begeistert).
Der Reifen läuft sehr weich und in den Kurven klebrig (ein anderes Wort habe ich im Moment nicht)
vorne 2,5 hinten 2,9 bar.
Das Einlenken in die Kurven ist sehr genau und für mich sehr leicht.
In der Schräglage bleibt er sehr neutral und ein wegrutschen oder leichte Rutscher ist bei mir nie aufgetreten.
In Schräglage stark anbremsen ist mit diesem Reifen auch kein Problem, er bleibt unten und kommt nicht hoch wie ein Stehaufmännchen.
Das Nässeverhalten ist wirklich vorbildlich (in Irland war es schon sehr heftig) und ich hatte immer ein sehr sicheres Gefühl dabei.
Ich bin vorher den Metzler M3 gefahren und war auch mit diesem Reifen sehr zufrieden aber vom Laufverhalten gefällt MIR der Michelin Pilot Pure erheblich besser und darum werde ich erstmal diesen Reifen weiterfahren.
LG. Klaus
Maxell63 hat geschrieben:Ich habe genau diesen Teil aus der BMW Seite auch schon gepostet. Ist aber leider in Deutschland nicht so. Freigaben sind notwendig!
Der Hinweis „REIFENFABRIKATSBINDUNG GEM. BETRIEBSERLAUBNIS BEACHTEN“ deutet darauf
hin, dass nicht jeder Reifen montiert werden darf, der den Dimensionsbezeichnungen in den Feldern
15.1. und 15.2. entspricht. In diesem Fall muss im Fahrerhandbuch, der Bedienungsanleitung
oder in einer möglichst aktuellen Unbedenklichkeitserklärung nach den zulässigen Reifentypen gesucht
werden.
In der Zulassungsbescheinigung Teil I werden die erlaubten Reifendimensionen in der rechten Datenspalte
in den Zeilen 15.1. und 15.2. aufgeführt. Der Hinweis „REIFENFABRIKATSBINDUNG GEM. BETRIEBSERLAUBNIS
BEACHTEN“ deutet auf eine Reifenbindung hin.
speedolli hat geschrieben:Hi Maxell63,
genial, endlich mal was handfestes.
Vorausgesetzt man glaubt diesem ADAC Dokument, was ich jetzt mal mache, sind die für mich (K1300S) entscheidenden Zitate auf Seite 5:Der Hinweis „REIFENFABRIKATSBINDUNG GEM. BETRIEBSERLAUBNIS BEACHTEN“ deutet darauf
hin, dass nicht jeder Reifen montiert werden darf, der den Dimensionsbezeichnungen in den Feldern
15.1. und 15.2. entspricht. In diesem Fall muss im Fahrerhandbuch, der Bedienungsanleitung
oder in einer möglichst aktuellen Unbedenklichkeitserklärung nach den zulässigen Reifentypen gesucht
werden.
undIn der Zulassungsbescheinigung Teil I werden die erlaubten Reifendimensionen in der rechten Datenspalte
in den Zeilen 15.1. und 15.2. aufgeführt. Der Hinweis „REIFENFABRIKATSBINDUNG GEM. BETRIEBSERLAUBNIS
BEACHTEN“ deutet auf eine Reifenbindung hin.
Somit ist für die K1300S also doch eine Freigabe/Unbenklichkeitsbescheinigung erforderlich und muss mitgeführt werden.
In diesem Fall muss im Fahrerhandbuch, der Bedienungsanleitung
oder in einer möglichst aktuellen Unbedenklichkeitserklärung nach den zulässigen Reifentypen gesucht
werden.
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