
Gruß Uwe

Dietmar GM hat geschrieben:Karla hat geschrieben:Hobbyfahrer hat geschrieben:So wie er es dagestellt hat, ist es keine Nötigung.
Tobias
Stimmt,
§ 5 Abs. 5 S. 1 StVO hat folgende Aussage:"Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden."
Karla
Man sollte aber einen gebührenden Abstand einhalten, sonst wird es wieder als Nötigung ausgelegt.
Johannes hat geschrieben:ehrlich gesagt hab ich mir bis heute keine gedanken darüber gemacht. irgendwie bin ich auch immer vorbeigekommen.
Dietmar GM hat geschrieben:Carsten............................mehr als 30cm. !!!!!!!!!!!!!!
hero hat geschrieben:
Wenn ich die Geschichte richtig registriert habe, war das kein Überholvorgang, sondern die -leider vergebliche, geistesgegenwärtige- Nutzung eines Notausganges.
(ich hoffe, wir meinen das Gleiche)
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