Kilometerfresser hat geschrieben:Hallo Folks,
die Verwendung von Austauschschalldämpferanlagen ohne Katalysator an Krad, die
serienmäßig mit einem Katalysator ausgerüstet sind, ist zulässig, wenn für die Austauschschalldämpferanlage
eine EG-Betriebserlaubnis für das betreffende Krad vorliegt.....
.... dass in
Deutschland bei Verwendung dieser Austauschschalldämpferanlagen die Betriebserlaubnis
des Krads gemäß § 19(2) Satz 2 Nr. 3 StVZO erlöschen würde, da davon
auszugehen sei, dass sich das Abgasverhalten durch den fehlenden Katalysator verschlechtere.
Dies ist nicht der Fall, da § 19(3) Nr. 2a StVZO eindeutig festlegt, dass §
19(2) Satz 2 Nr. 3 nicht gilt, wenn für die Austauschschalldämpferanlage eine EGBetriebserlaubnis
vorliegt.
Mit besten Grüßen, euer Prüfer
Jörg
Da ich mich zur Zeit mit der Thematik "neuer Topf" beschäftige ohne KAT mit KAT usw musste ich leider fest stellen das es eine gesetzliche Änderung gegeben haben muss (na ja der Thread ist ja auch schon fast 4 Jahre alt

). Somit verliert man auf jeden Fall die ABE, wenn kein KAT verbaut ist, auf jeden Fall wenn diese mit einem ausgeliefert wurden.
Auszug aus der §19 StVZO:
(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam.
Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1.die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2.eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder3.das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Sie erlischt ferner für Fahrzeuge der Bundeswehr, für die § 20 Absatz 3b oder § 21 Satz 5 angewendet worden ist, sobald die Fahrzeuge nicht mehr für die Bundeswehr zugelassen sind. Für die Erteilung einer neuen Betriebserlaubnis gilt § 21 entsprechend. Besteht Anlass zur Annahme, dass die Betriebserlaubnis erloschen ist, kann die Verwaltungsbehörde zur Vorbereitung einer Entscheidung
die Beibringung eines Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen, Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr oder eines Prüfingenieurs darüber, ob das Fahrzeug den Vorschriften dieser Verordnung entspricht, oder
die Vorführung des Fahrzeugs
anordnen und wenn nötig mehrere solcher Anordnungen treffen; auch darf eine Prüfplakette nach Anlage IX nicht zugeteilt werden.
(2a) Die Betriebserlaubnis für Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart speziell für militärische oder polizeiliche Zwecke sowie für Zwecke des Brandschutzes und des Katastrophenschutzes bestimmt sind, bleibt nur so lange wirksam, wie die Fahrzeuge für die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Polizei, die Feuerwehr oder den Katastrophenschutz zugelassen oder eingesetzt werden. Für Fahrzeuge nach Satz 1 darf eine Betriebserlaubnis nach § 21 nur der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Polizei, der Feuerwehr oder dem Katastrophenschutz erteilt werden; dies gilt auch, wenn die für die militärischen oder die polizeilichen Zwecke sowie die Zwecke des Brandschutzes und des Katastrophenschutzes vorhandene Ausstattung oder Ausrüstung entfernt, verändert oder unwirksam gemacht worden ist. Ausnahmen von Satz 2 für bestimmte Einsatzzwecke können gemäß § 70 genehmigt werden.
(3)Abweichend von Absatz 2 Satz 2 erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs jedoch nicht, wenn bei Änderungen durch Ein- oder Anbau von Teilen
1.für diese Teile
a. eine Betriebserlaubnis nach § 22 oder eine Bauartgenehmigung nach § 22a erteilt worden ist oder
b. der nachträgliche Ein- oder Anbau im Rahmen einer Betriebserlaubnis oder eines Nachtrags dazu für das Fahrzeug nach § 20 oder § 21 genehmigt worden ist
und die Wirksamkeit der Betriebserlaubnis, der Bauartgenehmigung oder der Genehmigung nicht von der Abnahme des Ein- oder Anbaus abhängig gemacht worden ist oder
2. für diese Teile
a. eine EWG-Betriebserlaubnis, eine EWG-Bauartgenehmigung oder eine EG-Typgenehmigung nach Europäischem Gemeinschaftsrecht oder
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Der Abgaswert wird ja verschlechtert - von daher erlischt die ABE. Ob es die Sheriff's merken ist fraglich, eher nicht. Zum TÜV die Originale ran schrauben kann man alle 2 Jahre mal verkraften, ist ja nicht so die Arbeit - aber wenn es hart auf hart kommt, Beispielweise bei einem Unfall, und sie dann die Kiste auseinander nehmen und man mit einem Fahrzeug unterwegs ist das man gar nicht hätte bewegen dürfen ... nicht sooo geil.
...oder versteh ich das jetzt falsch? Bitte um Korrektur, wenn ja.
