von US1 » 03.11.2010, 01:31
Hier mal der ganze Text aus der Zeitung:
Biker's Farm darf nur noch als Schank- und Speisegaststätte betrieben werden
Mittwoch, den 03. November 2010 | PDF | Drucken | E-Mail
Polizei Buldern
Keine der Zufahrten zur Biker‘s Farm wird gesperrt. Aber die Pächter werden verpflichtet, ihren Betrieb ausschließlich im Rahmen der Genehmigung als Schank- und Speisegaststätte zu betreiben. Das hat die Stadt Dülmen nach Beratung durch Rechtsanwalt Dr. Andre Unland, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, entschieden und in einer Presseinformation mitgeteilt.
Darin wird der Jurist wie folgt zitiert: „Die gaststättenrechtliche Erlaubnis des Betriebes wird wegen Überschreitung des zugelassenen Betriebsumfangs widerrufen, außerdem wird im bauaufsichtlichen Verfahren gegen nicht genehmigte Betriebsteile vorgegangen. Indem der Betrieb auf das genehmigte Maß einer Schank- und Speisegaststätte zurückgeführt wird, kann zum Schutze der Anwohner der als Zufahrten zur Biker‘s Farm dienenden Wirtschaftswege verhindert werden, dass die Wege funktionswidrig zur Erschließung eines Motorradtreffs genutzt werden.“ Entsprechende Bescheide seien sowohl dem klagenden Anlieger sowie den Betreibern zugestellt worden. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hatte im Oktober 2008 hinsichtlich der Verkehrsführung geurteilt, die Wirtschaftswege „werden nicht funktionsgerecht in Anspruch genommen“, da die Biker’s Farm, so wie sie betrieben werde, nicht mit den Bestimmungen des Bebauungsplanes übereinstimme. Deshalb sei der Verkehr nicht zumutbar. Zudem hätte die Stadt den „Sachverhalt aufklären müssen“, etwa durch Lärmmessungen und Verkehrszählungen. Aufgrund des OVG-Urteils war die Stadt Dülmen zum Handeln verpflichtet.
Bürgermeisterin Lisa Stremlau: „Der Bebauungsplan sieht in diesem Bereich stille Erholung vor. Das Gebiet am Bulderner See soll der Naherholung der Dülmener Bevölkerung dienen. Einschließlich einer Schank- und Speisegaststätte.“
Daher sei überprüft worden, so die Verwaltung weiter, ob an der Biker’s Farm die Bestimmungen des Bauordnungs- und des Gaststättenrechts eingehalten werden. Zudem habe es zu Pfingsten eine Verkehrszählung und Lärmmessung gegeben. Dabei wurde nach Angaben der Stadt unter anderem festgestellt, dass Motorräder aufgrund des Andrangs überall auf dem Gelände statt nur auf genehmigten Stellplätzen abgestellt würden. Bei Veranstaltungen werde das Gelände der Biker‘s Farm als Campingplatz genutzt. Darüber hinaus sei die Außengastronomie deutlich größer als zugelassen, ortsfeste Verkaufsstände und ein Grill seien nicht genehmigt und es gebe eine überdachte Bühne, auf der das ganze Jahr hindurch insbesondere Musikveranstaltungen stattfänden.
Unter anderem hierdurch habe eine Änderung der Betriebsart der Gaststätte stattgefunden, schreibt die Stadt. „Das ursprüngliche Ausflugslokal in einem Naherholungsgebiet für die Dülmener Bevölkerung ist mit Hilfe dieser ungenehmigten Maßnahmen, durch gezielte Werbung und durch einen umfangreichen Veranstaltungsbetrieb zu einem überregionalen Treff für Freizeitmotorradfahrer entwickelt worden“, sagt Stadtbaurat Clemens A. Leushacke. Das ergebe sich zum Beispiel aus der Verkehrszählung, bei der über 3000 Motorradbewegungen registriert wurden. Das zeige, dass es nicht um eine bloße Schankwirtschaft „ohne besondere Betriebseigentümlichkeit“ gehe, sondern um einen unzulässigen Motorradtreff, sagt er.
Hinsichtlich der Klage eines Anliegers hätten Verkehrszählung und Lärmmessung ergeben, dass es an einem Tag über 3000 Motorradbewegungen auf den Wirtschaftswegen 150, 152 und 158 gab. Die zulässigen Lärm-Werte wurden allerdings unterschritten. Auch deshalb wird von unmittelbaren verkehrsregelnden Maßnahmen abgesehen.
Allerdings werde es dadurch, dass der Betrieb der Biker’s Farm auf das „genehmigte Maß“ einer Schank- und Speisegaststätte „ohne besondere Betriebseigentümlichkeit“ zurückgeführt wird, weniger Motorradverkehr geben und damit für eine funktionsgerechte Nutzung des Wirtschaftsweges 150 gesorgt, so die Mitteilung der Stadt.
Wirklich überrascht war Petra Kußler, Betreiberin der Biker‘s Farm nicht, als ihr am Dienstag ein Bote das Schreiben der Stadt Dülmen überbrachte. Darin wurde ihr mitgeteilt, dass ihr zum Ende des Monats die Konzession entzogen werde, so Kußler, die sich kämpferisch gab. Sie werde Rechtsschutz beantragen und vor‘s Verwaltungsgericht ziehen, kündigte sie an. Sie verwies darauf, dass ihr zuvor von der Stadt Dülmen Genehmigungen für Bauvorhaben erteilt und Veranstaltungen der Biker‘s Farm über den Dülmener Sommer von der Stadt mit beworben worden waren.
Quelle: Dülmener Zeitung vom 03.11.2010
Wäre echt schade
Gruß
Ulli
Eine R1200S
......und eine GS LC
Früher war alles besser..... Sogar die Zukunft!!!!