von Ebbi » 03.11.2010, 22:41
Hi K-H alias funnerlman,
du schreibst einmal von einer Gewährleistung und ein anderes Mal von einer Gebrauchtfahrzeuggarantie. (von Letzterem in deiner PN) Eine Gebrauchtfahrzeuggarantie sollte nicht an deinen Händler gebunden sein müssen, weil es eine Reparaturkostenversicherung sein wird. Wenn es denn eine Reparaturkostenversicherung ist, schaue dir die Bedingungen dafür genau an. Du hast ganz bestimmt mit Aushändigung des Moppeds und den Papieren auch dieses Bedingungsheft bekommen. Darin steht, wie du dich in einem Schadenfall verhalten musst/kannst.
Gute Händler verkaufen mit Gebrauchtfahrzeugen meistens eine solche Reparaturkostenversicherung. Die ist i.d.R. nicht an den Händler gebunden. Du kannst deine Werkstatt frei wählen. BMW-Händler arbeiten mit der CG CarGarantie Versicherungs-Aktiengesellschaft in Freiburg zusammen. Schaue mal in deinen Unterlagen nach, ob es diese CG-CarGarantie ist. Wenn ja, hast du freie Werkstattwahl. Egal...., eine BMW-WERKSTATT sollte es schon sein. Auch, wenn es nicht dieser Reparaturkostenversicherer CG CarGarantie ist. Es müsste mit dem Teufel zugehen, wenn dein BMW-Freundlicher absolut kein Ohr für dein Problem haben sollte. Wenn schon festgestellt worden ist, dass das Teil unfahrbar ist, dann muss es dafür auch eine Lösung zur Abhilfe geben. Es sei denn, dein Händler hat dir eine Garantie verkauft, die gar keine ist, weil er nicht bezahlt hat. Kaum zu glauben. Überdies verstünde einer einen Händler, der sich einer Fehlerverfolgung versagen würde, wenn er doch gut verdienen kann an so einer Reparaturkostenversicherung. Das einzige Argument ist eben das Argument einer mangelnden fachlichen Kompetenz. Und damit von mangelndem Service. Es kann einfach nicht angehen, dass du mit diesem Teil alleine gelassen wirst. Sprich deinen Händler nochmal an. Wenn gar nichts geht, nimm dein Teil wieder zurück und gehe woanders hin. Fahre aber vorher mal beim TÜV, der DEKRA etc.vorbei und schildere dein Problem unter Nennung der Werkstatt. Das ist kein Ding. Womit ich aber nicht sage, dass du dort kompetenter bedient werden wirst. Mir ging es so, dass auch der TÜV keine Ahnung hatte und sich mein Problem gar nicht vorstellen konnte. Er schickte mich weiter..... Lass den Prüfer aber mal eine Probefahrt auf dem Hof machen. Das solle er tun können. Wenn er dir dann die Fahruntüchtigkeit bescheinigt, dann bist du schon weiter.
Meine Überlegungen müssen nicht die richtigen sein. Sie sind nur mein Versuch, dass du dein Problem in den Griff bekommen kannst. Also......, mach es gut und richtig.
KEEP CALME AND CARRY ON