Hallo,
eine Mitarbeiterin hat einen geleasten BMW 118 d Cabrio als Firmenwagen. Vorgestern fiel hinten rechts die Rücklichteinheit aus. Ein Anruf beim Händler ergab, dass der Mangel bekannt sei und dass es eine Rückrufaktion diesbezüglich bald gebe. Im Moment gäbe es aber keinen Ersatz für die Rückleuchte. Man könne fühestens in der 48.KW mit Ersatz rechnen und solle das Auto solange nicht benutzen. Ein Ersatzfahrzeug würde nicht gestellt und mein Hinweis auf Regress wegen Nutzungsausfall wurde nur belächelt !
Das kann es ja wohl nicht sein !
Oder seht ihr das anders ?