Doch es ist eindeutig , der Haftungsausschluß gilt immer nur gegenüber dem Veranstalter oder Betreiber der Strecke , untereinander regelt das die eigene Fahrzeugversicherung , wenn ein Teilnehmer durch einen anderen geschädigt wird ist es wie im Straßenverkehr , deshalb ja nur angemeldete Fahrzeuge beim Training . Und bei den Sicherheitstrainings vom Clark besteht eine Vollkasko ...
Gruß Uwe
