Hallo Zusammen,
zunächst zum Beitrag von @ smarty:
Der

irrt nicht. Warum? Weil keine Freigabe des Herstellers vorliegt.
Wie schon ganz viele vor mir mit unterschiedlichen Worten gepostet haben... Reifenbindung bedeutet in 1. Linie = Reifengröße, in 2. Linie = Freigabe des Herstellers.. Warum... Damit man eine kleine Zulassungsbescheinigung Teil 2 mitführen kann

Und die Produkthaftung auf den Hersteller übergeht und der sich zuvor damit auseinandergestzt haben muss.
Mischbereifung... würde ich nicht machen, müsste man im Kleingedruckten des Herstellers nachlesen und vermutlich fündig werden.
Insgesamter Vorteil für Alle: Eine große Auswahl an Möglichkeiten... Es geht vieles, aber nicht Alles.
Gruß aus der Eifel