Noch mal Thema Freigaben/Eintragungen

Reifen, Freigaben Erfahrungen.

Re: Noch mal Thema Freigaben/Eintragungen

Beitragvon Maxell63 » 29.01.2012, 13:27

Hi Thomas,
für mich ist die Rechtslage auch eindeutig. Werde dieses Jahr zbsp auch mal den Rosso II fahren. Und ich weiss genau, dass da keine Versicherung oder irgendein (ahnungsloser) Polizist oder TÜV Prüfer was gegen haben kann und wird
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Re: Noch mal Thema Freigaben/Eintragungen

Beitragvon paradiesquell » 29.01.2012, 13:44

Maxell63 hat geschrieben:Hi Thomas,
für mich ist die Rechtslage auch eindeutig. Werde dieses Jahr zbsp auch mal den Rosso II fahren. Und ich weiss genau, dass da keine Versicherung oder irgendein (ahnungsloser) Polizist oder TÜV Prüfer was gegen haben kann und wird


Das ist auch nicht entscheidend.
Es wird dann wichtig, wenn ein bestimmter Sachverhalt
von Staatsanwaltschaften, Gerichten und von Gutachtern etc. aufgearbeitet wird,
z.B. nach einem Crash mit Personenschäden.

Auf diese Situationen kommt es an!

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Re: Noch mal Thema Freigaben/Eintragungen

Beitragvon Maxell63 » 29.01.2012, 13:48

Sowohl Staatsanwalt, Gericht und Gutachter halten sich an Gesetze.... oder irre ich mich da?
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Re: Noch mal Thema Freigaben/Eintragungen

Beitragvon Vessi » 29.01.2012, 13:52

da irrst du dich, recht haben und recht kriegen...

auf jeden fall ist riesenärger vorprogrammiert,
wenn man mit nicht empfohlenden reifen einen teueren unfall produziert

zumal es überhaupt keinen grund gibt einen nicht empfohlenen reifen zu fahren
...107200 tolle km mit der K12s...und nun wird geboxt...Bild
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Re: Noch mal Thema Freigaben/Eintragungen

Beitragvon Thomas » 29.01.2012, 13:55

Wenn BMW selbst keinen Reifen vorschreibt, müsste eine Versicherung auch BMW der Fahrlässigkeit bezichtigen.
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Re: Noch mal Thema Freigaben/Eintragungen

Beitragvon Vessi » 29.01.2012, 13:57

bmw würde auf die empfehlungen der reifenhersteller verweisen
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Re: Noch mal Thema Freigaben/Eintragungen

Beitragvon Maxell63 » 29.01.2012, 13:59

Hi Hans,
hatte ich ja selbst geschrieben, es gibt eine dermassen grosse Auswahl an freigegebenen Reifen, dass es nur sehr selten einen Grund gibt, einen anderen zu fahren. Einen Grund hat Thomas ja schon genannt..... Ausland, Reifen gekauft.. etc....

Mich interessiert das Thema einfach grundsätzlich. Und da ist die Rechtslage einfach eindeutig. Auch bei einem Unfall wird da nichts passieren....

noch mal ein Link aus der Motorrad, aus 2000. Auch hier werden 2 Fälle unterschieden.

1) keinen Hersteller oder Reifen eingetragen, sondern nur Grösse und Index
2) Im Schein stehen bestimmte Reifen oder Hersteller.

der Fall zu 2) wird ausführlich in der zweiten hälfte abgehandelt. DANN ist natürlich eine Freigabe notwendig. Bei 1) aber nicht

Bitte in den Text auf den Satz "Ausnahmen gibt es nur....... " Und hier sind wir bei unserer BMW

http://www.motorradonline.de/de/zubehoe ... ben/175419
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Re: Noch mal Thema Freigaben/Eintragungen

Beitragvon Thomas » 29.01.2012, 14:01

zumal es überhaupt keinen grund gibt einen nicht empfohlenen reifen zu fahren

Ich weiß, dass Du Dich hier irrst: Im Ausland musst Du nehmen, was da ist! Mein Sohn musste für sein 34 PS Mopped schon mal einen Rennreifen akzeptieren.
Sonderkennungen kannst Du komplett vergessen! Du bist froh, wenn Du ohne Mischbereifung nach Hause kommst!
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Re: Noch mal Thema Freigaben/Eintragungen

Beitragvon Vessi » 29.01.2012, 14:05

na ja..wie auch immer...

aber die nächste überlegung wäre doch...
das sich die reifenhersteller eigentlich was dabei denken,
den reifen xxxx... z.b. für'ne leichte 600'er zu empfehlen,
aber nicht für die k13s....

vlt. weil die karkasse nicht steif genug ist
vlt. weil die mischung mit dem höheren drehmoment nicht klar kommt

da geht man doch unnötige risiken ein
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Re: Noch mal Thema Freigaben/Eintragungen

Beitragvon Maxell63 » 29.01.2012, 14:16

klar....

aber sind uns doch auch einig, dass nicht alles, was nach dem Gesetz ist, auch unbedingt technisch sinnvoll sein muss... oder? ;) :wink:
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Re: Noch mal Thema Freigaben/Eintragungen

Beitragvon Vessi » 29.01.2012, 14:24

ich sehe die empfehlungen der reifenhersteller als überaus sinnvoll an,
wenn die dir den reifen xxxx.... für deine k13s nicht unbedingt gerne verkaufen wollen,
dann muss das schon ganz gewichtige gründe haben

...aber jedem seine narrenfreiheit... :wink: :lol:
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Re: Noch mal Thema Freigaben/Eintragungen

Beitragvon paradiesquell » 29.01.2012, 14:24

Thomas hat geschrieben:
zumal es überhaupt keinen grund gibt einen nicht empfohlenen reifen zu fahren

Ich weiß, dass Du Dich hier irrst: Im Ausland musst Du nehmen, was da ist! Mein Sohn musste für sein 34 PS Mopped schon mal einen Rennreifen akzeptieren.
Sonderkennungen kannst Du komplett vergessen! Du bist froh, wenn Du ohne Mischbereifung nach Hause kommst!


Das ändert überhaupt nichts an der Problematik!

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Re: Noch mal Thema Freigaben/Eintragungen

Beitragvon Maxell63 » 29.01.2012, 14:34

Moin Herr Menzel,
es gibt keine Problematik. Rein Rechtlich passiert hier gar nix. Weder bei einem Unfall, noch beim TÜV, noch bei einer Kontrolle.

Bitte gib mir mal EINEN Beleg dafür, dass du eine Freigabe für deine K brauchst.!! wirst du nicht finden
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Re: Noch mal Thema Freigaben/Eintragungen

Beitragvon paradiesquell » 29.01.2012, 14:44

Das schreibt BMW zu dem Thema.

Bereifungsmöglichkeiten
Eine runde Sache.
Reifen - die wichtigste Verbindung zwischen Ihrem BMW Motorrad und der Straße. Sie möchten sich einen aktuellen Überblick über Bereifungsmöglichkeiten für Ihre BMW verschaffen? Kein Problem - hier finden Sie Informationen zu den verfügbaren Reifentypen und -dimensionen. Wählen Sie dazu einfach Ihr BMW Motorrad Modell aus, und Sie erhalten eine Übersichtstabelle.

Diese Informationen sind unverbindlich und beruhen auf den gesetzlichen Bestimmungen und technischen Vorschriften für Deutschland – Änderungen sowie abweichende Bestimmungen im Ausland sind möglich. Bitte stellen Sie vor der Montage des gewünschten Reifens sicher, dass Ihre Auswahl auf einer aktuellen und für Ihr BMW Motorrad gültigen Version der jeweiligen Unbedenklichkeitsbescheinigung beruht. Ihr BMW Motorrad Partner nimmt für Sie gerne die fachgerechte Montage vor.

Hinweis zum Thema Reifenbindung:
Bei aktuellen BMW Motorrädern werden in den Fahrzeugpapieren keine Reifenfabrikatsbindungen (Reifenprofilbindungen) mehr ausgewiesen. In der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (EC - Certificate of Conformity, auch CoC genannt) und in der Zulassungsbescheinigung Teil I steht lediglich die Angabe über die Reifendimensionen (Reifengrößen). Die bei Ihrem Motorrad verwendeten Reifendimensionen müssen immer den in der Ziffer 15.1 und 15.2 genannten Reifendimensionen der Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. der Ziffer 50 der EG-Übereinstimmungsbescheinigung entsprechen.

Steht in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung Ihres Motorrades eine Reifenfabrikatsbindung bzw. in der Zulassungsbescheinigung Teil I der Hinweis: „Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten“ müssen die angegeben Reifen weiterhin verwendet werden.

Ungeachtet dessen haben alle Reifenhersteller die Möglichkeit zusätzliche Reifenfabrikate für Ihr BMW Motorrad freizugeben. Diese zusätzlich freigegebenen Reifen finden Sie auf den Internetseiten der Reifenhersteller. Entsprechende Reifenfreigabebescheinigungen können dort heruntergeladen und ausgedruckt werden.
Diese Bescheinigungen müssen mitgeführt werden, eine Eintragung in der Zulassungsbescheinigung Teil I ist nicht erforderlich.
Gleichwohl finden Sie unter der Rubrik „Bereifungsmöglichkeiten“ auf unserer Homepage Reifenempfehlungen für Ihr BMW Motorrad. Diese dort aufgeführten Reifen hat BMW Motorrad getestet und garantiert die bestmöglichen Fahreigenschaften. Für alle dort nicht aufgeführten Reifen können wir keine Aussage bezüglich der Fahreigenschaften treffen, da diese nicht von BMW Motorrad getestet wurden.

Achten Sie beim Kauf von Reifen unbedingt darauf, dass der Reifen eine Typgenehmigung nach der UN-ECE-Regelung Nr. 75 oder nach der Richtlinie 97/24/EG hat. Die Fertigung nach der erteilten Typgenehmigung erkennen Sie an dem Typgenehmigungszeichen („E“ im Kreis für eine Genehmigung gemäß UN-ECE; „e“ im Rechteck für eine Genehmigung nach der EG-Richtlinie). Mehr Informationen dazu finden Sie auf den Internetseiten der Reifenhersteller.

Für ältere BMW Motorräder, die keine EG-Übereinstimmungsbescheinigung haben, gibt es in vielen Fällen eine Reifenfabrikatsbindung. Ist zum Beispiel im alten Fahrzeugschein im Feld 33 (Bemerkungen) ein Reifentyp eingetragen, so müssen diese Reifen weiterhin verwendet werden. Haben diese Motorräder, zum Beispiel durch eine Ummeldung, nicht mehr den alten Fahrzeugschein, sondern bereits die neue Zulassungsbescheinigung Teil I, dann steht im Feld 22 meist „Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis“ beachten. In diesen Fällen empfehlen wir den alten Fahrzeugschein oder eine Kopie aufzubewahren, da aus diesen die vorgeschriebenen Reifenfabrikate hervorgehen.

Auch für diese BMW Motorräder können Sie weitere Reifenfreigaben von den Reifenherstellern erhalten. Dies ist für Besitzer älterer Motorräder wichtig, da die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Reifen in häufigen Fällen nicht mehr hergestellt werden.

Die Reifenfreigabebescheinigungen der Reifenhersteller müssen mitgeführt werden, eine Eintragung in die Zulassungsbescheinigung Teil I ist nicht erforderlich. Die Erprobung der Reifen und die Freigabe erfolgt auch in diesen Fällen durch den Reifenhersteller. Eine Aussage über die Fahreigenschaften ist daher von BMW Motorrad nicht möglich.

Alles klar?

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Re: Noch mal Thema Freigaben/Eintragungen

Beitragvon Maxell63 » 29.01.2012, 14:54

Entschuldige, aber Du verstehst den Text wohl nicht. Das was du eben gepostest hast, sagt, dass man keine Freigaben braucht.

Ich hatte eine Mail an BMW geschrieben. Hier die Antwort
"Sehr geehrter Herr XY...,

danke für Ihre Nachricht.

Eine Information über die Bereifungsvorgaben für Ihr Motorrad finden Sie in der
EG-Übereinstimmungsbescheinigung, die mit Ihrem Motorrad an Sie ausgeliefert wurde. Wenn
in diesem Dokument neben der Reifengröße auch einzelne Reifenprofile vermerkt sind, so
unterliegt Ihr Motorrad einer Reifen-Profil-Bindung, die bindend ist. D.h. es dürfen nur
die dort aufgeführten, sowie Reifen, für die eine Freigabebescheinigung des
Fahrzeugherstellers oder des Reifenherstellers besteht, gefahren werden.

Wenn die EG-Übereinstimmungsbescheinigung keine Eintragung einzelner Reifenprofile
enthält, so unterliegt Ihr Motorrad auch keiner Bindung. Das Mitführen einer
entsprechenden Freigabebescheinigung ist rechtlich nicht notwendig
. Eine Mischbereifung,
wie von Ihnen angefragt, wäre theroretisch auch zulässig. Wir raten Ihnen aber in jedem
Fall davon ab, da wir dazu raten nur Reifenpaarungen eines Herstellers zu fahren, die
aufeinander abgestimmt sind.

Viele Grüße aus München
BMW Motorrad Direct"


Das Wort "Wenn" ist entscheidend. Wenn bei dir nix drin steht, brauchst du keine Freigabe!!!!

IST DAS SO SCHWER zu kapieren?

Trotzdem noch mal nachgefragt, dann kam das:

Sehr geehrter Herr .....,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Der Eintrag „Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten“ wird von den
Zulassungsstellen in allen Fahrzeugpapieren unserer Motorräder vorgenommen, unabhängig
davon ob überhaupt eine solche Bindung für das betreffende Fahrzeug besteht. Dieser
Eintrag stellt lediglich einen Hinweis für den TÜV und die Ordnungsbehörden dar, wo ggf.
entsprechende Informationen über die Bereifungsvorgaben für das jeweilige Fahrzeug zu
finden sind.

Eine Information über die Bereifungsvorgaben für Ihr Motorrad haben Sie von uns in Form
der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (EC - Certificate of Conformity, auch CoC genannt)
erhalten, die mit Ihrem Motorrad an Sie ausgeliefert wurde. Da dort unter Ziffer 52
keine konkreten Reifenpaarungen genannt sind unterliegt Ihre K 1300 S keiner
Reifenfabrikatsbindung. Bitte beachten Sie aber, dass Sie nur Reifen eines Herstellers
montieren dürfen. Wir raten Ihnen aber in jedem Fall, nur Reifenpaarungen eines
Herstellers zu fahren, die aufeinander abgestimmt sind (gleicher Reifentyp auf Vorder-
und Hinterachse).


Mit besten Grüßen aus München
BMW Motorrad Direct


Also wer es jetzt immer noch nicht kapiert, kapiert's nie ;)
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