wem nervt es nicht, dass BMW's meistens die Kennung "B" am Hinterreifen voraussetzen. Die feinen Pilotpower 2CT darf man z.B. nicht fahren und auch der Metzeler M3 ist nicht freigegeben.
... da staunte ich nicht schlecht, als ich beim Stöbern in meinem Werkstattteileprogramm plötzlich den Pilotpower 2CT als lieferbar und freigegeben für meine R1200S sah, obwohl diese eigentlich auch die Kennung "B" voraussetzt.
Erster Gedanke... Druckfehler. Also schnell auf die Michelin Seite gegangen und bei Freigaben geblättert und siehe da... freigegeben mit Fußnote 7 (7 = Unbedenklichkeitsbescheinigung durch Reifenhersteller, nur Mitführen keine Eintragung notwendig).
Im S-Boxer Forum dann dazu ein Beitrag eines Users zu diesem Thema:
Hi Jungs,
ein Tipp von einem, der es wissen muss.
Reifen für Motorräder der jüngeren Generation müssen nur noch rund und schwarz sein und ein e-Zeichen haben.
Wenn die Größe stimmt (Eintragung im Schein), dürft ihr alles fahren, was rollt.
Den Quatsch mit Reifenfreigaben, Buchstabenkennungen oder sonstigem könnt ihr vergessen, sobald ein E- oder e-Prüfzeichen drauf ist.
Na alla, dann mal los.
Chris
Zumindest für die Muh Q ist mir der 2CT nun sicher. Die Tatsache, dass es diesen Kennbuchstaben-Müll in der Schweiz oder in Ösiland nicht gibt, veranlasst mich zu der Annahme, dass es sich hier scheinbar wirklich um Abzocke handelt. Wobei das B eigentlich für verstärkte Seitenwand steht.
Aber wenn dem wirklich so wäre bzw. das wirklich soooo wichtig wäre, dann würde doch Michelin oder Metzeler keinen "normalen" Reifen in anderen Ländern freigeben bzw. wäre die Kennung auch dort Pflicht.
Oder????
Grüße... Bugi