
In einem Gixxer- oder Fireblöd-Forum kannst du diesbezüglich sicherlich mehr erfahren.
Hier aber schon mal vorab ein Auszug aus einem Leserbrief in der MO Jan / März 07 ... von einem RA verfasst!
(Zitat Anfang)
Es gibt die Meinung das wenn die ABE erlösche, führe dies automatisch zum Verlust des Versicherungsschutzes. Diese pauschale Behauptung ist so nicht richtig.
Der Verlust der ABE führt nur dann zum Verlust des Versicherungsschutzes, wenn durch den Umbau eine Gefahrerhöhung ( mit ) ursächlich für den Eintritt eines Schaden und / oder dessen Höhe ist.
Die Verpflichtung des Versicherers zur Leistung jedoch bleibt bestehen, wenn die Erhöhung der Gefahr keinen Einfluss auf den Eintritt des Versicherungfalls und den Umfang der Leistung des Versicherers gehabt hat.
Der Versicherungsnehmer hat die Beweislast dafür, dass seine Umbaumaßnahme keine Gefahrerhöhung mit sich gebracht hat.
Das verkraftet eine BMW !
Versicherungsschutz hat man auf jeden Fall, wenn die ABE erlischt, weil man zum Beispiel einen nicht zulässigen Auspuff montiert hat.
Nur weil dieser laut ist und die Abgasnorm nicht erfüllt, kann von einer Gefahrenerhöhung keine Rede sein.
Man verhält sich natürlich ordnungswidrig ( 50 Euro Plus 1 Punkt in Flensburg)
Denkbar ist auch ein Betrug zu Lasten des Versicherers, wenn man eine etwaige Leistungserhöhung verschweigt und ihn somit um die an sich fällige höhere Prämie bringt.
Als Geschädigter erhält man sein Geld im schlechten Fall immer.
Der Versicherer leiste vollen Schadenersatz kann allerdings den versicherungsnehmer bis maximal 5000 Euro in Regress nehmen.
(Zitat Ende)