Hallo Zusammen.
Es ist villeicht das falsche Fourum hierfür, bin aber durch googeln nicht schlauer geworden.
Mein Problem:
Seit 2009 bin ich Eigentümer einer Eigentumswohung in einem Mehrfamilienhaus mit insgesamt 8 Parteien.
Nun müssen insgesamt fünf Balkone einschliesslich der Balkon, der sich bei meiner Wohnung befindet, saniert werden.
Reperaturkosten für alle fünf Balkone 10000 Euronen.
Grund ist ein fehlerhafter Wasserablauf, der auf das Mauerwerk langfristig und unbemerkt einwirkte.
Diese Schäden müssen laut Hausverwaltung entweder durch die Hauskasse oder per Sonderumlage bezahlt werden.
Ein Wohnungseigentümer der im Erdgeschoss wohnt, und nur eine Terasse hat, hatte mir mitgeteilt, dass er das so nicht hinnehmen werde, und er bereits beim Anwalt war.
Ausserdem teilte mir der Kläger mit, dass ihm der Anwalt gesagt hatte, dass diese ganzen Balkone prinzipiell nicht zum Haus,
sondern zur Wohnung des jeweiligen Eigentümers gehören.
Der Kläger behauptete, dass er sich an den Reperaturkosten nicht beteiligen muss.
Kann das sein, oder will der mich nur verarschen?
Sind Balkone Gemeinschafts oder Sondereigentum?
Die Eigentümerversammlung findet erst in ein paar Wochen statt, also es ist noch nichts offiziell zu diesem Thema geklährt.