So, an dieser Stelle mal ein kleines Update:
Meine XJR habe ich seit ein paar Wochen bei Mobile drin, aber wegen der unheimlich großen Resonaz, bin ich jetzt zu Plan B übergegangen.
Damit endlich mal etwas vorrangeht, habe ich sie beim

in der Kassler Niederlassung in Zahlung gegeben und habe eine K1300R geordert.
Ende nächster Woche kann ich diese Spielzeug abholen:

Mit

Gruß Frank
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Überholen darf nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt. (StVO § 5.2)