jonnyy-xp hat geschrieben:Sorry, aber diese Tasche nützt dir imhO in Ö garnichts (zwengs Kontrolle) da sie nicht der DIN 13167 entspricht. In Fall der Fälle natürlich besser als nix.
Gesetzesauszug:
Verbandzeug : KFG §§ 102 (10), 103 (1)
Der Lenker hat auf Fahrten Verbandzeug, das zur Wundversorgung geeignet und in einem widerstandsfähigen Behälter staubdicht verpackt, sowie gegen Verschmutzung geschützt ist, mitzuführen. (Erste-Hilfe-Ausrüstungsempfehlung, Önorm 5100)
Der Zulassungsbesitzer des Kraftfahrzeuges hat für die Bereitstellung zu sorgen
10) Der Lenker hat auf Fahrten Verbandzeug, das zur Wundversorgung geeignet und in einem widerstandsfähigen Behälter staubdicht verpackt und gegen Verschmutzung geschützt ist, sowie bei mehrspurigen Kraftfahrzeugen eine geeignete Warneinrichtung und eine geeignete.
Da steht nichts von DIN..., selbst die ÖNORM ist nur eine Empfehlung
Wie kommst drauf das diese kleiner Verbandsausrüstung in Ö nicht reicht?