Peter aus Bremen hat geschrieben:Klar bekommt der Fahrer, der ja meistens auch der Halter ist, einen Punkt.
Der Fahrzeugführer ist zuständig.
Auch wenn z.B. die original Dämmwolle im Auspuff im Laufe der Zeit langsam verbrennt und das Teil immer lauter und lauter wird. Ohne vorsätzliche Manipulation.
Mmmhhh ... klar ist das für mich nicht. Richtig ist, ich bin zuständig. Wenn ich dann aber mangels eigenem Wissen und Könnens die Maschine in eine Fachwerkstatt gebe und diese dann die Arbeiten so ausführt, dass die Zulassung erlischt, dann kann ich doch nicht dafür?
Denn wenn ich das Wissen und die Kenntnis hätte, die Arbeit einer Werkstatt zu kontrollieren, dann könnte ich es ja auch direkt selber machen. Oder kann man von mir verlangen, die Arbeit einer Fachwerkstatt bewerten zu müssen?
Das die Dämmwolle verschleisst ist OK. Dafür muss ich regelmäßig in die Werkstatt, Wartungen ausführen lassen. Habe ich diese aber ausführen lassen, so muss ich doch dann davon ausgehen können, dass sie fachgerecht durchgeführt wurden!?
Oder bin ich im Falle eines Wohnungsbrandes auch haftbar, weil der Kaminkehrer nicht sauber gearbeitet hat und ich das nicht kontrolliert habe? Oder den Elektriker? Oder den Statiker? ...
Jörg
Halben Tacho Abstand, mach ich. Mein Tacho hat einen Durchmesser von 10cm ...