Eigenartige Erstausstattung

Reifenabteilung der K1600B - K1600GT - K1600GTL - K 1600 Grand America.
Freigaben - Erfahrungen etc.

Eigenartige Erstausstattung

Beitragvon Urwi » 04.05.2013, 12:07

Hallo,

nach knapp 1600km auf meiner GTL (Baujahr 02/2013.) habe ich mir jetzt einmal die Reifen genauer angesehen und finde es etwas eigenartig, dass
vorne der Bridgestone BT022 aufgezogen ist, während hinten der BT021 drauf ist.

Den BT021 gibt es doch für vorne und hinten. Warum ist das so und ist das auch bei anderen so?

vg
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Re: Eigenartige Erstausstattung

Beitragvon Tourenfahrer » 04.05.2013, 12:21

Urwi hat geschrieben:Hallo,

nach knapp 1600km auf meiner GTL (Baujahr 02/2013.) habe ich mir jetzt einmal die Reifen genauer angesehen und finde es etwas eigenartig, dass
vorne der Bridgestone BT022 aufgezogen ist, während hinten der BT021 drauf ist.

Den BT021 gibt es doch für vorne und hinten. Warum ist das so und ist das auch bei anderen so?

vg
Urwi


Warum ist das so ?
Das hängt von folgenden Faktoren ab

Lieferfähigkeit
Preise zwischen Lieferant und OEM
Interne Logistik
Externe Logistik
Baudatum
Was steht gerade am Band

Ich selber konnte das mehr oder weniger nach Verhandlungen mit meinem Freundlichen "wählen" bzw. mein Händler hätte mir meine Reifen kostenlos getauscht.
Mein Aussage"sollte da Motorrad mit BT ankommen ,bitte sofort runterschmeissen ",akzeptiert hätte ich fast alles ausser Brückenstein Reifen.

Ich hatte Glück und Metzler drauf

Und wenn deine Kombi zugelassen ist,dann ist es halt einfach Zufall.
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Re: Eigenartige Erstausstattung

Beitragvon Urwi » 04.05.2013, 12:28

Hallo Tourenfahrer,

ich wäre nie auf die Idee gekommen, dass ein fabriksneues Fahrzeug mit unterschiedlichen Typen von Reifen ausgeliefert wird. Das finde ich schon recht ungewöhnlich.

vg
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Re: Eigenartige Erstausstattung

Beitragvon KL » 04.05.2013, 13:20

Der Bridgestone-Reifen ist für die K1600 auch nur in der Kombination BT022/BT021 freigegeben, vielleicht, weil es bei den BT021-Vorderreifen bei schweren Motorrädern große Probleme in Bezug auf die Laufleistung gab (zumindest bei der ersten Serie)
http://freigaben.motorrad-daten.de/BMW/ ... estone.pdf
Eine Kombination BT022/BT022 ist auch nicht möglich, da es den 190/55 nicht als BT022 gibt
Gruß
Jürgen
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Re: Eigenartige Erstausstattung

Beitragvon edieagle » 04.05.2013, 20:48

KL hat geschrieben:Der Bridgestone-Reifen ist für die K1600 auch nur in der Kombination BT022/BT021 freigegeben, vielleicht, weil es bei den BT021-Vorderreifen bei schweren Motorrädern große Probleme in Bezug auf die Laufleistung gab (zumindest bei der ersten Serie)
http://freigaben.motorrad-daten.de/BMW/ ... estone.pdf
Eine Kombination BT022/BT022 ist auch nicht möglich, da es den 190/55 nicht als BT022 gibt
Gruß
Jürgen


die Freigaben der Fahrzeughersteller haben keinen rechtlichen Bezug sondern sind eine Empfehlung.

So lange man beim Reifenwechsel die Größen und die Lastzahlen einhält kann man andere Reifen auch drauf machen.

Ich erinnere mich mit Schrecken an die Zeiten zurück als das noch anders war und man nur die eingetragenen Reifen montieren durfte.
edieagle
 

Re: Eigenartige Erstausstattung

Beitragvon KL » 04.05.2013, 21:36

edieagle hat geschrieben:die Freigaben der Fahrzeughersteller haben keinen rechtlichen Bezug sondern sind eine Empfehlung.

So lange man beim Reifenwechsel die Größen und die Lastzahlen einhält kann man andere Reifen auch drauf machen.

Kann sein, daß die Freigaben keinen rechtlichen Bezug mehr haben, aber meinst Du, ein Motorradhersteller montiert eine Reifenkombination als Erstausrüstung, die nicht getestet und empfohlen wurde?
Außerdem: was würdest Du bei den Bridgestones anders machen:
BT021/BT021 geht nicht, da der Verschleiß beim BT021 vorne zu hoch ist.
BT022/BT022 geht auch nicht, da es den Hinterreifen in der Größe 190/55 nicht gibt.
Bleibt also momentan nur die Kombination BT022/021.
Gruß
Jürgen
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Re: Eigenartige Erstausstattung

Beitragvon accirus » 04.05.2013, 22:34

Und genau diese Reifen haben, bei allen sehr guten Erfahrungen mit Bridgestone-Reifen auf der GL1800, meine FJR fast unfahrbar gemacht (im direkten Vergleich mit dem Interact Z8) und deshalb sind für mich die Bridgstones auf FJR und K1600 ein absolutes NoGo.
-aktuell 40.000 Spaß-km mit einer fehlerfreien K1600GT -
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Re: Eigenartige Erstausstattung

Beitragvon Urwi » 05.05.2013, 06:55

Es scheint also, als sei diese Kombination nur für mich etwas Ungewöhnliches. Ich werde mich einmal überraschen lassen, ob da BMW nur das Wohl des Käufers im Sinn gehabt hat und die beste Kombination dieses Herstellers gewählt hat. Vom Fahrverhalten kann ich im Moment nichts Negatives sagen, aber es stehen ja noch Regenfahrten und der Soziusbetrieb aus, sowie nach der Eingewöhnungszeit die etwas andere Fahrweise.

vg und Danke für die rege Beteiligung
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Re: Eigenartige Erstausstattung

Beitragvon big_tom » 07.05.2013, 07:19

Hallo

ich habe selbige Reifenpaarung als Originalbestückung drauf gehabt. Haben 7700 km gehalten. Nun habe ich die selben Reifentypen wieder aufziehen lassen. Ich kann nichts negatives dazu sagen. Ich komme klar mit den Reifen.

Mir hat vor 2 Wochen am Baldeneysee ( Haus Scheppen) so ein Bridgestone mensch gesagt... Ich solle nur das Fahren, was auch tatsächlich eine Freigabe hat. Ja ich dürfe zwar auch andere Reifen fahren. Allerdings hat man bei Reifentests mit der K1600 immer wieder festgestellt, das viele Reifen über das normale maß beansprucht werden, und das so garnicht toll fanden. Ursache seien wohl, die Power und das hohe Gewicht der Maschine.

Er hat mir auch geraten, den vorgeschrieben Luftdruck korrekt einzuhalten. Ein zu niedriger Reifendruck würde den Reifen immens zusetzen. Vorallem auch bezogen, auf die hohe Zuladung.

Gruß Tom
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Re: Eigenartige Erstausstattung

Beitragvon Urwi » 07.05.2013, 07:39

Hallo Tom,


7700km sind nicht gerade ein Schlager. Nachteiliges kann ich im Moment auch noch nicht sagen, weil mir fehlen die km. Je nachdem entscheide ich am Ende der Laufzeit, ob die Reifen etwas Wert waren oder nicht.
Ich persönlich halte nichts von Freigaben. Mir sind persönliche Berichte, wie in diesem Forum, wichtiger. Feigabe hin oder her, wenn sich ein Trend erkennen läßt, dass ein Reifen gut oder schlecht ist, wird er probiert oder fällt aus der Wertung. Aber das muss jeder halten wie er es will.

vg
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Re: Eigenartige Erstausstattung

Beitragvon Tourenfahrer » 07.05.2013, 07:47

big_tom hat geschrieben:Hallo

ich habe selbige Reifenpaarung als Originalbestückung drauf gehabt. Haben 7700 km gehalten. Nun habe ich die selben Reifentypen wieder aufziehen lassen. Ich kann nichts negatives dazu sagen. Ich komme klar mit den Reifen.

Mir hat vor 2 Wochen am Baldeneysee ( Haus Scheppen) so ein Bridgestone mensch gesagt... Ich solle nur das Fahren, was auch tatsächlich eine Freigabe hat. Ja ich dürfe zwar auch andere Reifen fahren. Allerdings hat man bei Reifentests mit der K1600 immer wieder festgestellt, das viele Reifen über das normale maß beansprucht werden, und das so garnicht toll fanden. Ursache seien wohl, die Power und das hohe Gewicht der Maschine.

Er hat mir auch geraten, den vorgeschrieben Luftdruck korrekt einzuhalten. Ein zu niedriger Reifendruck würde den Reifen immens zusetzen. Vorallem auch bezogen, auf die hohe Zuladung.

Gruß Tom



Dem kann man nur 100 % ´zustimmen

1.)
Ich solle nur das Fahren, was auch tatsächlich eine Freigabe hat.

Warum:
Sollte es zu einem Unfall aufgrund der Reifen kommen ist das Verfahren wie folgt
mal überspitzt

Gerichtsverfahren-Gutachter-Techn. Gutachten -keine für das Motorrad freigegebene Reifen - Teilschuld lässt grüssen

http://www.mopedreifen.de/shop/freigabe_noetig.pdf

2.)
den vorgeschrieben Luftdruck korrekt einzuhalten. Ein zu niedriger Reifendruck würde den Reifen immens zusetzen.

Warum:
Weil ein Reifen mit zu niedrigem Reifendruck sehr viel Walkarbeit leisten muss und sich über normal erwärmt.
Reifenflanken müssen extrem viel leisten

Ein zu niedriger Reifendruck führt zu einer erhöhten Walkarbeit des Reifens. Dies wiederum führt zu einer Überhitzung, einem größeren Rollwiderstand und zu einer vorzeitigen Abnutzung. In extremen Fällen kann ein zu niedriger Reifendruck Reifenschäden verursachen

http://www.michelin.de/autoreifen/wissenswertes/pflegehinweise/drei-hauptursache-von-reifenausfallen

http://www.reifen-ehrhardt.de/Reifen_1x1

:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

Zu ein Ergänzend


Reifenfreigaben für das Bike noch nötig?
Mit dem Verzicht der Fabrikatsbindung für Motorradreifen verunsichern einige Hersteller aktuell die Motorradfahrer. Ermöglicht wurde das durch Änderungen der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO). Bislang war es so, dass der Fahrzeughersteller eine Reifen-Empfehlung bzw. -bindung inklusive Freigabe in den Fahrzeugpapieren vorgab. Wollte der Halter einen anderen Reifen fahren, benötigte er eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Reifenhersteller, der eben diesen Wunschreifen zuvor bereits ausgiebig auf dem entsprechenden Fahrzeugtyp geprüft und für gut befunden hat. Daran hat sich grundsätzlich auch nichts geändert.


Was aber, wenn sich ein Fahrzeughersteller von der Reifenbindung distanziert? Auf den ersten Blick sieht es dann so aus, als ob sich der Fahrzeughalter nach Herzenslust auf dem Markt umschauen und bedienen könne, ohne auf irgendwelche Freigaben achten zu müssen. Das aber ist ein Trugschluss. Denn nach wie vor fordert der Gesetzgeber vom Halter eine ausgewiesene Reifenfreigabe.
Im Fall von Aprilia / Benelli / Suzuki schenkt sich der Fahrzeughersteller allerdings die aufwändigen und kostenintensiven Tests und gibt die Verantwortung damit automatisch an den Kunden bzw. die Reifenhersteller weiter. Auf diese Art umgeht der Fahrzeughersteller ganz nebenbei auch die Produkthaftung - zumindest was die eng miteinander gekoppelten Bereiche Fahrsicherheit und Reifen betrifft.


Hintergründe Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) ist zuständig für die Erteilung von Betriebserlaubnissen (ABE) und Typgenehmigungen nach nationalen bzw. internationalen Rechtsvorschriften.


Reifenfabrikats- oder sonstige Bindungen der Reifen, wie sie bislang in im alten Fahrzeugschein bzw. -brief unter der Zeile 33 (Bemerkungen) eingetragen waren, auch bei den neuen Fahrzeugpapieren (Änderung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften vom 25. April 2006, Zulassungsbescheinigung Teil I und II, Feld 22) geführt werden. Grundlage dafür waren in der Vergangenheit entsprechende Einschränkungen in der jeweiligen ABE nach den Vorschriften der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), die mittlerweile in der EG-Typgenehmigung nach EG-RL 92/61/EG und 2002/24/EG verankert sind. Soviel erst mal aus dem Amts-Chinesisch des erfreulich kooperativen Kraftfahrtbundesamtes.


Nach Auffassung des BMVBS ist in jenen Fällen, in denen aufgrund der komplexen physikalischen Zusammenhänge ein sicheres Führen von Krafträdern nur mit einer vom Fahrzeughersteller genannten Reifen möglich und dieses in den Genehmigungsunterlagen in Form einer Beschränkung ausgewiesen ist, der ausgewiesene Fahrzeughalter / Fahrer von diesem Sachverhalt ausdrücklich zu informieren. Diese Interpretation wurde im Übrigen daraufhin auch so mit der Europäischen Kommission abgestimmt.
Maßgeblich war an diesem Entscheid die Tatsache, dass auch Fahrzeughersteller vor dem Hintergrund der fahrdynamischen Besonderheiten von Einspurfahrzeugen keine Alternative zu der eingeschränkten Verwendung von Reifen haben. Sprich: Im Vordergrund der geänderten Rechtsvorschriften standen von vornherein Fahrzeugsicherheit und Stabilität, sodass die in den Fahrzeugdokumenten genannten Fabrikatsbindungen - sowie sonstigen Einschränkungen - auch in Zukunft das Maß der Dinge sind.


Worauf sollte der Motorradfahrer bei der Reifenwahl also besonders achten?
Die Antwort ist einfacher als es die auf den ersten Blick verstrickt anmutende Rechtslage vermuten lässt. Wer sich auf nicht getestete Reifen ohne Freigaben
bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung einlässt, darf sich später nicht beschweren, wenn er sich um Kopf und Kragen fährt.
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers muss laut Gesetzgeber

dennoch mitgeführt werden. Selbst wenn in den Fahrzeugpapieren keine Reifenbindung besteht. Dass der Polizeibeamte vor Ort die Freigaben in der Regel
gar nicht nachprüfen kann, steht auf einem anderen Blatt. Dazu wäre eine Vernetzung mit einer TÜV- oder Hersteller-Datenbank erforderlich, die zumindest im Moment noch nicht existiert.

Im Fall einer Mängelkarte hat der Halter dann eine
Woche Zeit, um sich eine gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung zu besorgen (Reifenhersteller, Internet, Foren) und diese auf einer Polizeiwache vorzulegen.
Bikersjournal.de sprach dazu mit Thomas Decke, Pressesprecher Polizei Mettmann / NRW: "Grundsätzlich ist es so, dass der Halter, der mit nicht freigegebenen Reifen unterwegs ist, eine Ordnungswidrigkeit begangen hat, die zum Erlischen der Betriebserlaubnis führt.
Laut Bußgeldkatalog werden somit 50 Euro fällig. Gratis gibt's 3 Punkte in Flensburg dazu. Allerdings ist es für die Beamten vor Ort nicht immer einfach überhaupt festzustellen, welche Reifen denn nun tatsächlich für das betreffende Fahrzeug freigegeben sind.

Hat der Fahrer nicht die in den Fahrzeugpapieren vorgesehenen Reifentyp montiert und keine dazugehörigen Freigabe vom Reifenhersteller dabei, kommt es schlimmstenfalls zu einer Mängelkarte und somit zu einer schriftlichen Aufforderung, das entsprechende Papier innerhalb einer Woche bei einer Wache vorzulegen. Ob nun eine Freigabe erforderlich ist oder nicht, ist es doch so oder so der sicherste Weg, nur ausdrücklich freigegebene Reifen zu montieren. Das sagt einem der gesunde Menschenverstand."


Jürgen Frank vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS): "Es gibt für den Motorradhersteller keine rechtliche Verpflichtung, eine Beschränkung in der Typgenehmigung in Form einer Fabrikatsbindung für Reifen vorzunehmen. Die Notwendigkeit, eine Beschränkung in Form einer Fabrikatsbindung vorzunehmen, ergibt sich aus den Fahreigenschaften des jeweiligen Motorradtyps. Die Verantwortung dafür, dass alle auf dem Markt befindlichen typgenehmigten Reifen in den für den Motorradtyp vorgegeben Reifengrößen zu keinen fahrdynamischen Sicherheitsproblemen führen, trägt der Hersteller selbst. Werden jedoch die notwendigen Fahreigenschaften nur mit bestimmten Fabrikaten erreicht und somit in der Typgenehmigung-Genehmigung aufgeführt, sind diese Beschränkungen für den Verbraucher bindend."


Verzichtet ein Fahrzeughersteller auf sicherheitsrelevante Reifenfreigaben, ist es naheliegend, dass in diesem Fall wirtschaftliche Interessen im Vordergrund stehen könnten. Allein im Jahr 2007 präsentierte der japanische Motorradhersteller Suzuki mindestens sechs neue Motorräder. Das komplette Programm zwischen 400 und 1.800 ccm umfasst zu diesem Zeitpunkt 22 straßenzugelassene Modelle (Quelle: 'MOTORRAD Katalog 2007').
Klar hingegen die Frage, wer bei einem Unfall durch Reifenschaden haftet, wenn der Fahrzeughersteller keinerlei Bindung mehr vorgibt oder nur eine, die vielleicht nicht mehr produziert wird. Dann nämlich geht der 'Schwarze Peter' an den Halter des Fahrzeugs. Es sei denn, der Reifenhersteller hat von sich aus das jeweilige Fahrzeug mit dem betreffenden Reifen ausgiebig getestet
und folglich eine offizielle Freigabe erstellt. In diesem Fall würden die Kosten zu Prüfung und Erstellung des Gutachtens bei den Reifenherstellern hängen bleiben.


Keine Reifenbindung vom Fahrzeughersteller heißt nicht, dass man nach gut dünken Reifen montieren kann, sprich: es ist nach wie vor ein Gutachten erforderlich. Keine Vorgaben vom Fahrzeughersteller heißt auch keine Haftung durch den Hersteller. Schließlich hat dieser den Reifen ja nicht empfohlen. Und wenn der eventuell in der Betriebsanleitung empfohlene Reifen in der schnelllebigen Zeit von Heute vielleicht schon bald nicht mehr angeboten wird? In diesem Fall ist der Fahrzeughersteller haftungsmäßig ebenfalls fein raus - und hat sich obendrein die Kosten für Freigaben gespart. So gesehen handelt es sich also um rein betriebswirtschaftliche Aspekte und kein Mehr an Freiheiten für den Biker. Eher um ein Mehr an Eigenhaftung.

Quelle Biker Journal 03.10.2007
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Re: Eigenartige Erstausstattung

Beitragvon Smarty » 07.05.2013, 09:02

Tja ... und seit 2007 hat sich eben einiges geändert.
Das Thema "Reifenfreigaben" haben wir hier schon zur Genüge durchgekaut und es ist wohl auch von fast allen verstanden worden, was einerseits rechtlich in Ordnung und andererseits technisch und hinsichtlich der Sicherheit sinnvoll ist.

Eine olle Kamelle von vor 6 Jahren zu posten und als Wahrheit hinzustellen ist nicht wirklich hilfreich und verunsichert nur.
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Re: Eigenartige Erstausstattung

Beitragvon Tourenfahrer » 07.05.2013, 10:07

Smarty hat geschrieben:Tja ... und seit 2007 hat sich eben einiges geändert.
Das Thema "Reifenfreigaben" haben wir hier schon zur Genüge durchgekaut und es ist wohl auch von fast allen verstanden worden, was einerseits rechtlich in Ordnung und andererseits technisch und hinsichtlich der Sicherheit sinnvoll ist.

Eine olle Kamelle von vor 6 Jahren zu posten und als Wahrheit hinzustellen ist nicht wirklich hilfreich und verunsichert nur.



Ja dann nochmal extra für dich etwas neueres
von 2009 naja vl ist das in Ordnung

http://www.adac.de/_mmm/pdf/Motorradreifen_Freigaben_683KB_29840.pdf

Achso und noch was von 2011


http://www.motorradreifendirekt.de/MCNews464.html


21.02.2011

In Deutschland ist die Reifenbindung bei Motorrädern weiterhin rechtsgültig. Motorradfahrer, die ihren Fahruntersatz umbereifen möchten und dabei andere Reifen, als die werksseitig montierten im Auge haben, müssen nach wie vor auf die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Reifenhersteller achten. Dass seitens einiger Hersteller die Reifenbindung aufgehoben wurde, erleichtert die Suche nach passenden Motorradreifen nicht wirklich.
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Re: Eigenartige Erstausstattung

Beitragvon Smarty » 07.05.2013, 10:17

Wir müssen das nicht nochmals aufrollen.
Es ist in dem entsprechenden Fred schon alles gesagt worden (rechtliche Sachlage, Auswirkungen auf der Strasse bei Kontrollen, etc.). Lies ihn dir eben durch.
Es gibt eindeutige Aussagen vom u.a. KBA, dem ADAC und auch von BMW dazu.
Geschriebenes Recht bietet natürlich auch immer Interpretationsspielraum.
Wenn jemand den Vorgaben entsprechende Reifen fährt (Geschwindigkeitsindex, Lastindex, Grösse), so ist er im besprochenen Fall rechtlich auf der sicheren Seite.
Mit allen Vor- und Nachteilen im Alltag.

Wer sich an die Reifenempfehlungen der Hersteller hält, hat Recht, findet sich aber eventuell in einer schwierigen Beweisführung vor Ort wieder.

Mit welcher Vorgehensweise man sich am wohlsten fühlt ist persönliche Ansichtssache.
Smarty
 

Re: Eigenartige Erstausstattung

Beitragvon Urwi » 07.05.2013, 10:28

Hallo,

da könnten wir Ösis es besser haben. Ich habe hier noch nie von einer Reifenbindung gehört und in meinen Jahrzehnten auf der Straße noch niemals einen von der Rennleitung gesehen, der das kontrolliert hätte. Also entweder gibt es das bei uns wirklich nicht oder ich hatte bisher Glück. Und so lange sich das nicht ändert, sind für mich Erfahrungebericht die wichtigste Entscheidungshilfe beim (Erst-) Kauf.

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