von Chucky1978 » 29.01.2014, 21:32
Als Käufer ist Paypal so zu sagen absolut TOP mit Ausnahme der Währungsumrechnung. das Verkäufer sehr bescheiden.
Innerhalb DEs nutze ich nur Lastschrift, Rechnung oder Paypal, und niemals Vorkasse/Giropay, ausser bei der Post für Briefmarken usw.
Oder wirklich guten Unternehmen wie Conrad/Völkner/Reichelt und Co
Bei International NUR Paypal.
Einen Fall kannst du jederzeit eröffnen. Warte nicht bis zum 45. Tag ab, das kann in die Hose gehen.
Du MUSST bei einem Problem den Fall zum 45. Tag eröffnet haben. Sprich du kannst dir also
etwas Zeit lassen für Kommunikation mit dem Verkäufer. Dieses solltest du auch in deinem Problembericht
dann schildern und die eMails mit dem Header speichern auf Papier oder dem PC.
Das Paypal hier sagt, du solltest dich selbst erstmal drum kümmern, oder den Eindruck vermittelt, ist ok.
Dem kannst du nachgehen, musst du aber nicht. Ich selbst tue es, aber melde mich meist bei dem
Verkäufer im Vorfeld und warne ihn vor, das hier was nicht stimmt, und ich zwecks meiner Sicherheit einen
Fall eröffne.. Freundlichkeit ist meist das A und O, und man muss einfach anderen auch Fehler zugestehen
und kann nicht immer von 100% Genauigkeit ausgehen.
Da hier von Fristwarung gesprochen wurde. Ich bin kein RA daher mein Halbwissen. Die Frist müsste Schriftlich innerhalb von
3 Monaten gesetzt werden. Hier zählt aber kein Nationales Recht, da Ausland. Die einzige Art günstg und gut den Fall
zu klären ist die Frist der 45 Tage von Paypal, und in diesen 45 Tagen den Fall zu ERÖFFNEN. Ein Anschreiben
an den Verkäufer reicht nach den Statuten von Paypal höchstwahrscheinlich nicht. Dieses ANschreiben kannst du
höchstens dann für die Gerichte in den USA verwenden, aber soweit soll es ja nicht kommen.
Auch auf Anfragen des Verkäufers, nach dem Motto : "Wenn sie den Fall schließen, schick ich ihnen die Ware solltest du
NICHT eingehen"
In deinem Fall wird es "vermutlich" folgt ausgehen:
- Du eröffnest einen Fall und wirst gebeten dich an den Verkäufer zu wenden
- Der Fall wird eröffnet
- Du musst die "falsche Ware" zurück schicken, und diesbezüglich eine Sendungs-ID verschicken.
- Der Verkäufer schickt dir die "richtige" Ware zu auch mit einer Sendungs-ID.
- Du und der Verkäufer erhalten ihre Pakete
- Wenn alles ok, wird der Fall von dir und dem Verkäufer geschlossen.
Das Geld wirst du vermutlich nicht sofort zurück bekommen, durch die doppelte Abwicklung. Das wäre der Fall, wenn du NICHTS oder ein leeres Paket erhalten hättest. Dann
bekommst du die Gutschrift nach kurzer Zeit.
Wie es mit dem Rückversand ausschaut, also der Kostenübernahme weiß ich allerdings nicht mehr.
Ich hatte mal aus naivität den Fall zu früh geschlossen, und kann am ende froh sein, was erhalten zu haben. Hier kam nach etwa 6 Monaten mal
die Ware an. Ging aber auch nur um 20€.
Aber reine Einschätzung. Der Verkäufer hat sich einfach vertan, daher würde ich hier auch keine Panik schieben. Fall eröffnen und zu 99% wird
alles gut ausgehen.
Zuletzt geändert von
Chucky1978 am 29.01.2014, 21:52, insgesamt 2-mal geändert.
Gruß Ingo