von UU80 » 20.12.2014, 00:18
Ich gebe mal einen kurzen Bericht zum Sachstand:
Nachdem die französische Versicherung sich darauf berufen hat, dass ihr Versicherter den Schaden noch immer nicht gemeldet hat, habe ich mir einen Anwalt genommen.
Rechtsschutzversicherung habe ich und Kostenübernahme wurde sofort bestätigt.
Die vom Anwalt angeschriebene deutsche Versicherung, die im Rahmen der EU-Richtlinien den Schaden regulieren soll, hat sich umgehend gemeldet und Regulierung zugesagt.
Aber erst, wenn von den Franzosen das o.k. kommt....
Im umgekehrten Fall hätte ich wahrscheinlich schon eine Gehaltspfändung.
Uli
Uli aus Mönchengladbach. R von der 75/5 bis 1200 GS. K 1200 R Sport, 1300 GT, 1300 R